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Welche Wohnräume brauchen ältere Menschen?

Der Anteil der älteren Menschen an der Bevölkerung steigt enorm. Immer mehr werden barrierefrei gestaltete Wohnräume und spezielle Services und Dienstleistungen nachgefragt. Derzeit wird betreutes Wohnen nur im Mietmodell angeboten. Im Wohnungseigentum sind betreute Wohnungen erst zu entwickeln.
So unterschiedlich die Wohnbedürfnisse der Senioren sind, eins ist sicher: Die Mehrheit will so lange wie möglich in den „eigenen vier Wänden“ leben. Während die klassischen Alten- und Pflegeheime für ältere Menschen mit einer Pflegestufe geeignet sind, die medizinische und pflegerische Betreuung rund um die Uhr erfordert, haben sich für die selbst bestimmte Lebensweise älterer Menschen verschiedene Wohnformen herausgebildet, die am Markt als Betreutes oder betreubares Wohnen, Wohnen mit Concierge, Mehrgenerationenwohnen, Seniorenresidenzen, Seniorenwohngemeinschaften und Ähnliches bezeichnet werden. Betreutes oder betreubares Wohnen ist in den Förderungsvorschriften der meisten Bundesländer verankert, allerdings gibt es keine detaillierte Erläuterung der Bezeichnung und der Inhalte des Konzepts.

Seit 1. Mai 2012 gilt in Österreich die ÖNORM CEN/TS16118 „Betreutes Wohnen– Anforderungen an Dienstleistungen für ältere Menschen im Rahmen der Wohnform Betreutes Wohnen“. Sie soll die Qualitätsmaßstäbe für Betreutes Wohnen europaweit vereinheitlichen und gibt Planern, Entwicklern, Bauträgern, Investoren, Wohnungs- und Immobilienunternehmern sowie ihren Beratern wertvolle Hinweise für die wirtschaftlich nachhaltige Gestaltung und ein zielorientiertes Vorgehen bei der Entwicklung, Realisierung und dem Betrieb von Wohnräumen mit Betreuungsleistungen für ältere Menschen.

Betreutes Wohnen bietet eine barrierefreie Wohnung innerhalb einer betreuten Wohnanlage für ältere Menschen, in der Grund- und Wahlleistungen erbracht werden. Anforderungen an die Wohnung (z.B. stufenfreie Dusche), an das Gebäude (z.B. Gemeinschaftsraum) und an den Standort (z.B. Erreichbarkeit von Einkaufs- und Gesundheitseinrichtungen) sind zu erfüllen. Als Grundleistung ist ein Mindestdienstleistungsangebot sicherzustellen, wie das Vorhandensein eines Ansprechpartners vor Ort, der die Bewohner berät, informiert und Kontakte herstellt. Zudem muss ein Notrufsystem zur Verfügung stehen. Wahlleistungen sind alle anderen Leistungen, die freiwillig und individuell gegen direkte Bezahlung in Anspruch genommen werden können, wie Hilfen im Haushalt, Mahlzeitservice, Besuchs- und Begleitdienste, Fahrservice und ambulante Pflegeleistungen. Ein Träger (z.B. Gemeinde, Privatunternehmen, Wohltätigkeitsorganisation oder Eigentümergemeinschaft) hat die Verantwortung, dass die Anforderungen erfüllt und die entsprechenden Leistungen erbracht werden. Derzeit wird betreutes Wohnen nur im Mietmodell angeboten. Im Wohnungseigentum sind betreute Wohnungen erst zu entwickeln und bedürfen einer komplexeren Vertragsgestaltung.

Betreubares Wohnen kann als Schaffung einer Wohnung in einer Anlage verstanden werden, die baulich und vom Umfeld her alle Voraussetzungen erfüllt, dass mit den von den Wohnungsnutzern selbst beizuziehenden Dienstleistern betreutes Wohnen im Sinne der ÖNORM möglich ist. Die erste Sicherstellung der Grundleistungen sollte durch einen Kooperationsvertrag mit geeigneten Dienstleistern erfolgen. Anlagen können vielfältige Zusatzleistungen für ältere Menschen anbieten. An Bedeutung gewinnen dabei technische Assistenzsysteme (AAL– Ambient Assisted Living).

Die Schaffung von leistbaren Wohnungen, die den Bedürfnissen älterer Menschen mit Betreuungsbedarf gerecht werden, ist eine Herausforderung für den Wohnbau.

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14.05.2024 17:00

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DenkMalNeo Aktion „Schmuckstück statt Schandfleck“

Bereits zum dritten Mal gibt es von DenkMalNeo die Aktion „Schmuckstück statt Schandfleck“. Teilnehmen können Hinweisgeber, vor allem jedoch private oder öffentliche Eigentümer leerstehender Gebäude, die durch eine Restaurierung vom Schandfleck in ein Schmuckstück verwandelt werden sollen. Die Aktion startet mit dem Städtetag in Wiener Neustadt am 5. Juni 2024. Die Einreichfrist läuft bis 12. Juli 2024.

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  • Erschienen am:
    29.12.2014
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