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Unzulässige Mieterhöhungen: Erste Klagen eingebracht

22.Nov.2023

2 Minuten

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Es wurden die ersten Klagen aus dem medienbekannten Sammelverfahren „mietzinsklage.at“ gegen unzulässige Mieterhöhungen eingebracht

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Oliver Peschel aus Wien hat bereits im August ein Sammelverfahren wegen unzulässiger Mieterhöhungen aufgrund von rechtswidrigen Wertsicherungsklauseln angekündigt und möchte damit eine österreichweite Mietbremse bewirken.

Wertsicherungsklauseln, oder auch Indexklauseln genannt, sehen vor, dass der Mietzins stets an die Inflation angepasst wird. Wie bereits berichtet, sind viele dieser Klauseln aufgrund aktueller Urteile des Obersten Gerichtshof unzulässig – sie verstoßen gegen das Konsumentenschutzgesetz. 

Es könnten hunderttausende Mietverträge in ganz Österreich betroffen sein, denn in fast allen Mietverträgen finden sich derartige Klauseln, die meist eine Koppelung an den VPI (Verbraucherpreisindex) vorsehen. „Wir haben sehr viele Anfragen und haben gesehen, dass viele Mietverträge unzulässige Klauseln beinhalten. Betroffene können sich jederzeit unter www.mietzinsklage.at bei uns melden und wir prüfen den Mietvertrag kostenlos und unverbindlich“, so Rechtsanwalt Dr. Oliver Peschel. 

Die Vermieterseite ist beunruhigt und versucht das Problem kleinzureden, es wird von lediglich „wenigen tausend betroffenen Mietern“ und einer Verjährungsfrist von nur 3 Jahren gesprochen. „Wir gehen von einer deutlich höheren Anzahl betroffener Verträge aus und sehen auch die rechtliche Grundlage für eine 30-jährige Rückforderungsmöglichkeit unzulässiger Mieterhöhungen als erfüllt an. Die Argumente der Immobilienbranche sind Nebelgranaten“, widerspricht Rechtsanwalt Dr. Oliver Peschel. 

Die Wiener Rechtsanwaltskanzlei hat nun österreichweit die ersten Klagen eingebracht. Bei Erfolg erhalten die Mieter und Mieterinnen zu Unrecht erhöhte Mietzinse zurück und müssen fortan nur mehr den ursprünglich vereinbarten Mietzins bezahlen. Die Kanzlei geht von den ersten Urteilen Anfang nächstes Jahr aus.

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