Wien hat den höchsten Anteil alter Bausubstanz unter allen westlichen Metropolen, gleichzeitig aber auch einen der besterhaltenen. Einer der Gründe für die extrem niedrige Abbruchrate ist wohl das starke Bekenntnis der Gebietskörperschaften zum Erhalt historischer Bausubstanz über den Denkmal- und Ortsbildschutz hinaus. Sie haben umfangreiche Förderinstrumente geschaffen, die eine Sanierung ökonomisch darstellbar halten. Hinter allem steht aber ein exzessiv gehandhabter mietrechtlicher Kündigungsschutz. Die Intention, den Mieter vor spekulativer Kündigung zu bewahren, führt dazu, dass vorhandene wohnrechtliche Kündigungsregelungen bei Abbruchreife eines Gebäudes und sogar baurechtliche Abbruchregelungen in der Praxis kaum zur Anwendung kommen. Abgerissen wird, wenn es gelingt, den letzten Mieter abzulösen. Abbruch hat hierzulande einen schalen Beigeschmack, als ob er gewissermaßen im Widerspruch zur progressiven Note des Begriffs „Aufbau“ stünde.
Es gibt viele gute Gründe für den Erhalt bestehender Bausubstanz. Bei entsprechender Qualität ist er prägend für die Identität unserer Ortschaften und deren Bewohner. In ökologischer Hinsicht ist Sanierung häufig der bessere Weg. Es gibt aber ebenso viele Gründe für Abriss und Neubau. In besseren Lagen kann mehr Wohnraum mit geringeren öffentlichen Mitteln realisiert werden. Eine Verdichtung in zentralen Lagen führt zur besseren Nutzung vorhandener Infrastruktur. Es wurde auch bereits nachgewiesen, dass Ersatzneubauten eine durchaus bessere Ökobilanz als Sanierungen haben können. In vielen Fällen machen umfassende thermische Sanierungen schlichtweg keinen Sinn, etwa wenn sie aufgrund der geringen Dichte des Bestands weder wirtschaftlich darstellbar noch stadtstrukturell wünschenswert oder wenn sie baurechtlich problematisch sind. Thermische Sanierungen kosten mittlerweile bis zu zwei Dritteln eines Neubaus. Man hat dann zwar vergleichbare thermische Standards; unzeitgemäße Grundrisse und unzureichender Schallschutz lassen sich jedoch auch mit größtem Aufwand nicht wegsanieren. Die Problematik verschärft sich mit der Einführung der neuen EU-Energieeffizienzrichtlinie, die im öffentlichen Sektor eine verpflichtende Sanierungsrate von 3% vorsieht.
Reformen zugunsten von Abriss und Neubau scheitern regelmäßig an ideologischen Barrieren. Mieterschützer befürchten eine Aufweichung des Kündigungsschutzes. Dabei stehen Modelle unter Wahrung weitestgehender Rechte von Bestandsmietern zur Verfügung. Anleihen können auch im benachbarten Ausland genommen werden, etwa in Deutschland oder der Schweiz. Der Heraufbeschwörung einer Götterdämmerung des Mieterschutzes sollte dessen Säkularisierung entgegengehalten werden.