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von Georg Edlauer

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Justizminister Josef Moser im Bautenausschuss – Maßnahmen könnten noch Geduld erfordern

19.Jul.2018

3 Minuten

Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt fand Ende Juni ein Bautenausschuss im Parlament statt. Es war dies der erste Ausschuss für Bauten und Wohnen seit dessen Konstituierung Ende letzten Jahres.

Noch unter Rot-Schwarz hätte ich diesen Umstand positiv bewertet, denn in dieser Konstellation waren keinerlei konstruktive Impulse für die Immobilienwirtschaft mehr zu erwarten. In der gesamten vorigen Regierungsperiode – und wir sprechen hier von einem Zeitraum von vier Jahren – gab es keinen einzigen Beschluss im Wohnrechtsbereich, der eine Verbesserung gebracht hätte. Ganz im Gegenteil wurden etwa mit dem sogenannten Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetz die Indexierung der Richtwerte ausgesetzt oder dem Vermieter ohne Gegenleistung die Erhaltungspflicht für Heizthermen, Warmwasserboiler und gleichartige Wärmebereitungsgeräte überantwortet. Und wie eine drohende Wolke lasteten ein schlechter und völlig unzeitgemäßer Kompromiss in der Mietrechtsreform oder die Einführung des Bestellerprinzips bei Maklern über uns.

Bereits im Regierungsprogramm – Investitionsfördernde Maßnahmen im Wohnrecht

Mit der neuen Bundesregierung ist die Erwartungshaltung natürlich gestiegen. Sowohl ÖVP als auch FPÖ bekannten sich in der Vergangenheit ja immer wieder zu höchst notwendigen investitionsfördernden Maßnahmen im Wohnrecht – beide betonten stets die Wichtigkeit eines Interessenausgleichs zwischen Mietern und Vermietern. Ein wichtiger Erfolg war es daher, dass dieses grundsätzliche Bekenntnis auch in Form von konkreten Vorhaben im Regierungsprogramm festgeschrieben wurde. Doch bekanntlich ist Papier geduldig, und diese Geduld werden wir noch länger aufbringen müssen, folgt man den Ausführungen von Justizminister Josef Moser im Bautenausschuss.

Leerstandsabgabe – das Universalmietrechtsmodell der SPÖ

Inhaltlich ging es in dem Ausschuss zunächst einmal mehr um das Universalmietrechtsmodell der SPÖ, das in Form eines Antrags vorliegt und das ich an dieser Stelle nicht mehr näher erläutern muss. Unterstützt wird dieser Antrag von einer Bürgerinitiative mit dem bezeichnenden Titel „Billiger wohnen jetzt“, die darüber hinaus die Einführung einer Leerstands- und Zweitwohnsitzabgabe fordert – ebenso die Wiedereinführung der Zweckwidmung der Wohnbaufördermittel und die Neubelebung des Hausmeisters im Rahmen des Hausbesorgergesetzes. Auch dazu erspare ich mir einen Kommentar, außer vielleicht eine kurze Anmerkung zur Sinnhaftigkeit einer Leerstandsabgabe, denn dazu gibt es auch eine vielsagende Stellungnahme des Landes Wien, das einer Abgabe „derzeit nicht nähertreten wird“, mit Verweis auf eine „gesunde Mobilitätsreserve“ von drei Prozent und aufgrund der „großen administrativen Herausforderungen“. Im Übrigen wäre eine Leerstandsabgabe glatt verfassungswidrig.

Mietrechts-Konvent – Universalmietrecht und Bürgerinitiative im Hintergrund

Sowohl der Antrag zum Universalmietrecht als auch die Bürgerinitiative wurden von den Regierungsparteien vertagt – wohl vor dem Hintergrund, dass für den geplanten Mietrechts-Konvent ein breiter Meinungsfindungsprozess in Aussicht gestellt wurde, in dem eben jeder Vorschlag eine Diskussionsgrundlage sein sollte. Stichwort Mietrechts-Konvent: Laut Justizminister Moser wird es diesen erst im zweiten Halbjahr 2019 geben. Und jene im Regierungsprogramm vereinbarten Einzelmaßnahmen, die eigentlich noch im Rahmen des bestehenden MRG abgearbeitet werden sollten, „könnten schon vorher umgesetzt werden“, wie der Bundesminister im Ausschussbericht zitiert wird. Dass es hierbei rein um strategische Überlegungen geht, liegt auf der Hand. Die Abschaffung des Mietadels oder die Aufhebung des Verbots des Lagezuschlags in Gründerzeitvierteln bergen kommunikativ natürlich einige Risiken und würden dem neuen Wiener Bürgermeister Michael Ludwig möglicherweise die passende Munition im Falle vorgezogener Neuwahlen liefern.

Die Mietrechtsreform ist somit aus meiner Sicht auch ein Lackmustest für die Durchsetzungskraft dieser Bundesregierung. Inwieweit ist die türkis-blaue Koalition willens, auch unpopuläre Maßnahmen zu setzen und den von ihr so oft postulierten „Mut zur Veränderung“ zu zeigen? Als Fachverband werden wir jedenfalls auf eine Umsetzung des Regierungsprogramms drängen und stehen Gewehr bei Fuß, wenn wieder unsere Expertise in den Detailverhandlungen gefragt ist.

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