Die Hansestadt Hamburg hat ihre Bauordnung grundlegend überarbeitet, um den Bauprozess zu vereinfachen und zu beschleunigen. Diese umfassende Reform, die erstmals seit fast 20 Jahren vorgenommen wurde, soll sowohl das Bauen günstiger machen als auch innovative Bauformen fördern. „Schnelleres Bauen heißt günstigeres Bauen“, betonte Karen Pein, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, bei der Vorstellung der neuen Eckpunkte.
Ein zentraler Aspekt der neuen Hamburgischen Bauordnung (HBauO) ist die Genehmigungsfreistellung für kleinere Wohnbauprojekte. Neu- und Umbauten von Einfamilien-, Doppel-, Reihen- und kleineren Mehrfamilienhäusern benötigen künftig nur noch eine Bauanzeige. „Wir haben das mit 400 bis 500 Wohneinheiten beziffert“, so Karen Pein. „Es ist also kein riesiges Volumen, aber es ist immer auch ein einzelner Bauantrag, der dann nicht mehr gestellt wird.“
Neben der Vereinfachung des Bauantragsverfahrens sieht die Reform auch eine Erleichterung beim Umbau von Büroräumen zu Wohnraum vor. Dies gilt insbesondere für ältere Bürogebäude außerhalb der Innenstadt, die zunehmend schwerer zu vermieten sind. Der Bestandsschutz wird ausgeweitet, wodurch aufwendige Anpassungen an den Neubau-Standard entfallen. Die neue Regelung ermöglicht es Bauherren, bestehende Gebäude effizienter und kostengünstiger in Wohnraum umzuwandeln.
Auch die Mobilitätsanforderungen für Neubauten wurden überarbeitet. Ein Mobilitätsnachweis ersetzt die bisherige Stellplatzpflicht. Lage und Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr finden Berücksichtigung. Dadurch entfallen die bisherigen Ausgleichszahlungen für nicht realisierbare Kfz-Stellplätze.
Trotz dieser weitreichenden Reformen behält Hamburg einige Sonderregelungen bei, was zu Kritik aus der freien Wohnungswirtschaft führt. Beispielsweise bleiben das Verbot von Schottergärten und die Vorgaben für barrierefreie Wohnungen bestehen. Kay Brahmst vom Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) fordert hier noch mehr Mut zur Bürokratieentlastung: „Dringend notwendig wäre zum Beispiel eine Verpflichtung der Behörden, die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen unverzüglich zu prüfen und fehlende Unterlagen nötigenfalls konkret, einmalig und abschließend nachzufordern.“
Die neue Bauordnung soll Anfang 2026 in Kraft treten, nachdem die Hamburger Bürgerschaft dem Entwurf zugestimmt hat.