Ein neues Gesetz verpflichtet französische Bauherren, auf den Dächern bestimmter Neubauten Gärten oder Solaranlagen einzurichten. Wie sehen uns an, wie sich das bewährt.
Walter Senk:
Man muss schon manchmal im Internet stöbern, um interessante und wirklich gute Themen in Sachen Immobilien zu finden. Und dann fragt man sich, warum dieses Thema nicht viel höhere Wellen schlägt.
Bereits im Frühjahr 2015 wurde in Frankreich ein spektakuläres Gesetz erlassen: Neubauten in Gewerbegebieten müssen künftig auf dem Dach entweder eine Begrünung oder einen Dachgarten haben oder Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie.
Ursprünglich war die Forderung, dass alle Neubauten diesem Gesetz unterliegen. Das war zwar vorläufig doch etwas viel, aber man hat sich auf Neubauten in Gewerbegebieten geeinigt.
Denn besonders wirksam fürs Stadtklima sind Dachgärten in Gebieten mit lockerer Bebauung und viel Gewerbe und Industrie. Denn von den niedrigen Hallendächern kann die kühle Luft am besten auf den Boden strömen – das ist insofern vorteilhaft, als der Rest der Umgebung ja ohnehin betoniert ist und im Sommer viel Wärme aufnimmt.
Diese „Green Roofs“ sind natürlich optisch ein Highlight und haben auch positive Effekte auf die Ökobilanz von Gebäuden. Durch ihre isolierende Wirkung reduzieren sie den Energieaufwand für das Beheizen von Gebäuden im Winter sowie für das Kühlen im Sommer.
Außerdem wirken sich Dachgärten positiv auf das Stadtklima allgemein aus: Sie sorgen für bessere Luft, indem sie Schadstoffe neutralisieren. Vögel und Insekten finden in Dachgärten städtische Lebensräume. Und nicht zuletzt bieten sie Städtern Platz für Gemeinschaftsgärten, Urban Farming und andere innovative Projekte.