Wer braucht bald noch einen Parkplatz? Der Bedarf an diesen schwindet in den Städten kontinuierlich, denn die Mobilität findet nicht mehr mit dem eigenen PKW statt. Carsharing und Scootersharing greifen um sich. „Im urbanen Raum haben viele junge Menschen gar kein Bedürfnis mehr nach einem eigenen Pkw, sondern nutzen günstige öffentliche Verkehrsmittel oder Carsharing-Angebote“, so Christian Petter, Vorstand Vertrieb & Marketing ifa AG.
Gesetzliche Anpassung an die Situation
Immerhin passt man sich in Wien der veränderten Ausgangslage mit der Novelle zum Wiener Garagengesetz endlich an. Demnach wird es möglich sein – nach einer entsprechenden sachlichen Begründung –, nicht benötigte Pflichtstellplätze in Zukunft aufzulassen und anderen Nutzungen zuzuführen. Zu berücksichtigen ist, „dass jedenfalls die derzeit gültige Stellplatzverpflichtung von einem Stellplatz pro 100 Quadratmeter Wohnnutzfläche nicht unterschritten werden darf“, erklärt Michael Pech, Vorstand des ÖSW, und begrüßt dezidiert die Novelle im Rahmen der geplanten Änderungen der Wiener Bauordnung: „Mit dieser Flexibilisierung wird eine schon länger bestehende Forderung der Wohnbauträger umgesetzt.“
Garage oder Straße?
Dass durch die Kürzung der bestehenden Garagenplätze ein Kampf auf der Straße um die öffentlichen Parkplätze entsteht, ist kaum zu erwarten. Die Ausweitung der Parkpickerlzonen ist bereits sehr fortgeschritten, und die Zahl der Personen, die in der Stadt ein Kraftfahrzeug benutzen, sinkt ebenfalls. „Eine Reduktion der Stellplätze bei Neubauten wird zu keiner Problematik auf den Straßen führen“, so René Fürntrath, Leiter Liegenschaftsbewertung & Investment bei der Raiffeisen Immobilien Vermittlung. Ganz im Gegenteil: „In vielen Anlageobjekten, die wir betreuen, sind bis zu 50 Prozent der Stellplätze nicht vermietet.“ Laut Branchenteilnehmern stehen sogar viele Wohnhausgaragen nahezu leer.
Entscheidungsfreiheit für Bauträger
Für einige Bauträger geht aber die Flexibilisierung noch immer nicht weit genug. „Meiner Meinung nach sollten Bauträger und Entwickler als ausreichend markterfahren wahrgenommen werden, sodass man uns zutraut, die Nachfrage nach Stellplätzen marktgerecht einzuschätzen“, meint Roland Pichler, Geschäftsführer der Wohnkompanie, und differenziert noch weiter. Seines Erachtens mache es keinen Sinn, in jeder Mikrolage dieselben Bestimmungen gelten zu lassen, ohne dass es die Möglichkeit einer Abweichung gibt. Vollständige Freiheit bei der Anzahl an Stellplätzen für Pkws, Motorräder, Fahrräder, E-Bikes oder Scooter schwebt ihm vor: „Kein Bauträger wird zum Beispiel aus Kostengründen in einer Eigennutzerlage am Wiener Stadtrand keinen Tiefgaragen-Stellplatz errichten. Andersrum macht es eben keinen Sinn, direkt an einer U-Bahn für jede Mikrowohnung einen solchen bereitzustellen.“
Vermietung wird schwieriger
Fürntrath plädiert deshalb auch für eine freie Entscheidung der Bauträger über die Parkflächen, denn dies ermöglicht, billiger bzw. effizienter zu bauen und die Parkflächen alternativ zu nutzen. Für die Unternehmen und in weiterer Folge die Mieter und Eigentümer stellen die nicht benötigten Garagenplätze sowohl bei der Errichtung als auch bei der Vermietung eine finanzielle Herausforderung dar, wie Petter meint: „In der langfristigen Gesamtbetrachtung rechnen wir mit sinkenden Vermietungspreisen für Garagenstellplätze.“ Als Folge müssen die Eigentümer oder Mieter für die Betriebskosten der nicht benutzten Flächen aufkommen.
Wohin mit unnötigen Flächen?
Die Frage ist: Was tun mit den unnötigen Gargenflächen? Für Michael Pech bieten sich hier mehrere Möglichkeiten an. Dazu gehört die „Umrüstung auf Selfstorage-Räume, nach denen aufgrund der immer kleiner werdenden Wohnungen eine große Nachfrage besteht“. Auch die Schaffung von zusätzlich benötigten Fahrradabstellplätzen sei eine sinnvolle Maßnahme. Ebenso wie der Einbau von diebstahlsicheren Fahrradboxen und „Lademöglichkeiten für E-Bikes“, so Petter.
E-Bikes sind gut, aber Fürntrath glaubt, dass diese in Zukunft keine so große Rolle in den Ballungsräumen spielen werden: „Für den täglichen Stadtverkehr werden vorrangig E-Scooter benutzt, da diese bei Weitem einfacher zu handhaben und zu verstauen sind.“ Die Änderung der Gesetzeslage wird von der ifa AG schon „in die Konzeption der Projekte aufgenommen“, so Petter. Auch beim ÖSW bereitet man sich vor: „In Vorbereitung der neuen Gesetzeslage wird derzeit im ÖSW für eine Garage mit 336 Plätzen die Umnutzung von ca. 70 Kfz-Abstellplätzen in Storage-Räume geprüft und sollte kurzfristig nach Inkrafttreten der gesetzlichen Änderungen 2019 umgesetzt werden.“
Wie es in Zukunft mit den Stellplätzen – egal, ob Auto, Bike oder Scooter – weitergeht, formuliert Roland Pichler wohl am treffendsten, wenn er meint: „Ich bin der Überzeugung, dass der Markt uns den Bedarf sagt, nicht die Bauvorschriften.“