Niemand in der Branche wünscht sich ein Arbeitsumfeld, das frei von Regelungen und Normen ist. Es ist kein „Aber“, das ich heute vorstellen möchte, sondern ein kleiner Ausschnitt von speziellen Regelungen, die das wirtschaftliche Leben für unsere Auftraggeber und für uns Immobilienfachleute nicht unbedingt erleichtern.
Da ist vor allem das mit Recht umstrittene und oft mit Verzweiflung angewandte Mietrecht, das man sicher nicht, wie teilweise politisch angedacht wird, mit einem Schlag simplifizieren kann und dabei gleich Eigentumsbeschränkungen verfügen will. Das wäre sicher ganz falsch und würde für diejenigen, die geschützt werden sollen, das Gegenteil bewirken. Als Besonderheit gibt es noch das sogenannte MILG, das mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz, das Hausbesorgergesetz oder das Heizkostenabrechnungsgesetz.
Andere Gesetze, wie das Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz – FAGG und das Verbraucher-Richtlinienumsetzungsgesetz – VRUG, haben sich im Maklerbereich mühsam durchgesetzt, sind aber dank verschiedener Maklersoftware, die die notwendigen Schritte ermöglicht, lebbar geworden. Das Konsumentenschutzgesetz oder das Bauträgervertragsgesetzwird nicht mehr hinterfragt und wurde akzeptiert.
Maklergesetz und Maklerverordnung, Wohnungseigentumsgesetz und Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz sind Normen, die einfach notwendig sind, und die wir uns schon in der Ausbildungsphase erarbeiten müssen. Selbstverständlich sind Gewerbeordnung und die daraus fließenden Details für uns wichtig, ebenso wie die neun Bauordnungen in Österreich, das Allgemeine Verwaltungsgesetz und schließlich das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, das ABGB, historisch alt, aus 1811, und in vielen Bereichen erstaunlich jung und immer noch besser geschrieben als viele später nachfolgende Gesetze.
Wir wollen nicht sämtliche steuergesetzlichen Regelungen im Detail anführen, aber ein Immobilientreuhänder, Makler, Verwalter und Bauträger sollte sich in all dieser gesetzlichen Materie gut auskennen. Ein Sachverständiger für Immobilien muss mehr wissen, als im Liegenschaftsbewertungsgesetz steht, und darf auf das Energieausweise-Vorlage-Gesetz oder das Kleingartengesetz nicht vergessen.
Um unsere Speisekarte an gesetzlichen Regelungen zwar nicht vollständig zu machen, aber doch noch ein weiteres Highlight hinzuzufügen, möchte ich auf die neun Wohnbauförderungsgesetze und natürlich die neun Raumordnungsgesetze samt Flächenwidmungsverordnungen hinweisen. Ja, und da sind noch die Ö-Normen, keine Gesetze, aber wesentlich in vielen Bereichen. Der Makler macht ja nur die Tür auf, der Verwalter schreibt ja nur die Vorschreibung – diese Vorurteile gehören ins Reich der Märchen, und an die glaubt doch ein Erwachsener wirklich nicht mehr.