Wann sind die Investitionen lohnenswert?
Zunächst einmal muss sich jeder Immobilienbesitzer die Frage stellen, wann es sich überhaupt lohnt, ein Haus energetisch auf den neuesten Stand zu bringen. Gerade dann, wenn die Immobilie schon ein gewisses Alter erreicht hat, gilt es genau abzuwägen, ob nicht eventuell ein schneller Verkauf oder eine Verrentung mehr Sinn ergeben könnte. Bei der Verrentung bleiben die BewohnerInnen des Hauses darin wohnen, treten das Eigentum als solches aber ab. Oft ist das Wohnrecht auf einen bestimmten Zeitraum, beispielsweise zehn Jahre, limitiert.
Was man auch immer in Betracht ziehen sollte, ist die aktuelle Situation bei den Lieferketten. Was ist, wenn irgendein bestimmtes Material über Wochen oder gar Monate nicht lieferbar ist oder in irgendeinem Containerhafen feststeckt? Dann gerät die ganze schöne Planung ins Stocken. Dies ist bei einem Verkauf natürlich anders, hier bekommt man das Geld mehr oder minder sofort. Aber auch das ist vielleicht komplizierter oder doch zumindest weniger vorteilhaft, als es auf den ersten Blick scheint. Beim Verkauf müssen zunächst bestimmte steuerliche Vorschriften beachten werden, überdies ist bei der aktuellen Inflation Bargeld auch einem großen Wertverfall unterworfen, den es bei Immobilien nicht gibt, ganz im Gegenteil.
Wann macht eine Verrentung Sinn?
Also ist vielleicht eine Verrentung die beste Lösung? Auch diese Frage kann man nicht einfach so pauschal mit „Ja“ beantworten. Zuallererst sollte man wissen, dass eine Verrentung nur bei selbst genutzten Immobilien sinnvoll ist, und auch nur dann, wenn die Nachkommen kein Interesse am Objekt haben. Diesen Zeitraum sollte man weise wählen, damit man nach Ablauf nicht plötzlich „auf der Straße sitzt“. Wissen sollte man auch, dass der neue Eigentümer sehr wohl das Recht hat, das Haus in dieser Zeit weiterzuverkaufen. Das Wohnrecht der VorbesitzerInnen bleibt hiervon jedoch unberührt.
Die Vorteile dieser Lösung bestehen darin, dass nach wie vor keinerlei monatliche Belastungen entstehen und weiter mietfreies Wohnen möglich ist. Gleichzeitig ist durch den Verkauf mehr Geld vorhanden, entweder in einer Summe oder in einer Ratenzahlung. Sämtliche Kosten für die Instandhaltung der Immobilie sind vom neuen Eigentümer zu tragen. Ein möglicher Nachteil ist allerdings, falls das Objekt nicht ausschließlich selbst genutzt, sondern auch teilweise vermietet war, dass der vorherige Eigentümer nun keine Mieteinnahmen mehr erhält, weil diese nun gänzlich dem neuen Eigentümer zustehen.
Erneuerbare Energien in Haus und Wohnung
Hat man sich nun als Immobilienbesitzer gegen Verrentung oder Verkauf entschieden, gilt es, die Immobilie energetisch zumindest auf den gesetzlich vorgeschriebenen Stand zu bringen. Was nun das Thema erneuerbare Energien betrifft, sollte man sich unbedingt im Voraus überlegen, wie hoch die Summe ist, die man zu investieren gedenkt, und in welche Art der Energie man schlussendlich investieren möchte: Hier stehen Pellets-Öfen, Wärmepumpen etc. zur Auswahl. Von dieser Entscheidung hängt es nämlich ab, ob auch eine komplett neue Heizungsanlage installiert werden muss, was mit Folgekosten für neue Öfen und Heizungen, vielleicht sogar für eine Fußbodenheizung oder dergleichen verbunden ist.
Photovoltaik-Anlagen kommen meist im Verbund mit einem Stromspeicher, einer Wärmepumpe und/oder Wallboxen zum Einsatz. Da klettern die Investitionsbeträge schnell auf 50.000 Euro oder noch höher. Natürlich möchte man, dass sich diese Kosten in einem bestimmten Zeitraum unter Abzug von Steuern und Zuschüssen auch amortisieren. In der Regel ist dies nach etwa zehn bis dreißig Jahren der Fall, wobei man auch berücksichtigen muss, dass bei einer PV-Anlage regelmäßige Wartungsarbeiten notwendig sind, die ebenfalls ins Geld gehen können, und dass die Lebensdauer einer PV-Anlage in der Regel mit dreißig Jahren anberaumt wird. Günstiger fahren die Immobilienbesitzer oft mit einer Lösung, in der sie den Wartungsvertrag gleich mit der Auftragsvergabe abschließen. Im Falle einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus kann man leider nicht allein entscheiden. Hier muss man unbedingt die Eigentümergemeinschaft respektive Hausverwaltung mit ins Boot holen und die Investitionskosten und die Umsetzung mit allen Beteiligten abstimmen.