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Der grüne Impuls für den Immobiliensektor – Pläne der EU-Kommission für eine nachhaltige Renovierungswelle

Gebäude sind für rund 40 Prozent des gesamten Energieverbrauchs der EU verantwortlich. Um die durch Gebäude verursachten Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu senken, sind Pläne für eine grüne Renovierungswelle auf dem Weg.

Zu den Kernstücken des European Green Deal zählt Klimaneutralität bis 2050. Zur Erreichung dieses Ziels setzt die EU auch auf die Ökologisierung von bestehenden Gebäuden. EU-Daten zufolge sind Gebäude für etwa 40 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs der EU verantwortlich. Der aktuelle Gebäudebestand umfasst zu einem Großteil Altbauten; in etwa 85 Prozent aller Gebäude wurden vor 2001 errichtet. Um eine klimafreundliche Renovierungswelle anzuregen, hat die EU-Kommission daher einen Investitionsplan in Höhe von 250 Milliarden Euro zur Stimulierung umfassender Renovierungsarbeiten sowie zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden angekündigt. Diese Bemühungen sollen dazu beitragen, die durch Gebäude verursachten Treibhausgasemissionen bis 2030 um zumindest 55 Prozent zu senken.

Wesentliche Maßnahmen

Zur Umsetzung der klimafreundlichen Renovierungswelle werden von der Kommission insbesondere nachstehende Maßnahmen vorgeschlagen:

+ die Einführung von verbindlichen Mindeststandards betreffend die Energieeffizienz von bestehenden Gebäuden mit Fokus auf öffentliche (Verwaltungs-)Gebäude;

+ verschärfte Anforderungen für die Ausstellung von Energieeffizienz-Zertifikaten („Energy Performance Certificates“);

+ Erhöhung der Leistbarkeit von klimafreundlichen Renovierungsarbeiten durch günstigere Finanzierung (einschließlich Anreizen für mehr private Finanzierungen und Beihilfen);

+ Digitalisierung von Gebäuden und Integration erneuerbarer Energiesysteme (z. B.: „smart readiness indicator“;

+ Förderung von emissionsfreien Heizungs- und Kühlungssystemen sowie

+ Einführung digitaler Gebäudelogbücher zur Zusammenführung sämtlicher Daten der Gebäuderenovierung; dies soll der Optimierung von Renovierungsprojekten dienen und Gebäudeeigentümer dabei unterstützen, die (noch festzulegenden) verbindlichen Mindeststandards der Energieeffizienz zu erreichen.

Darüber hinaus hat die Kommission zusätzlich eine öffentliche Umfrage dazu initiiert, wie Wettbewerbsrecht und Nachhaltigkeitsmaßnahmen am besten zusammenwirken können, um die bis 2050 avisierte Klimaneutralität zu erreichen.

Neue Möglichkeiten

Bei durchdachter Umsetzung kann das von der Kommission vorgeschlagene Maßnahmenpaket in den kommenden Jahren eine treibende Kraft für den Immobiliensektor darstellen. Neben der öffentlichen Förderung klimafreundlicher Renovierungsprojekte können Besteuerungs- und Ratingvorteile für grüne Investitionen den Zugang zu den erforderlichen finanziellen Mitteln erleichtern. Diese Maßnahmen können Möglichkeiten für unterschiedliche Marktteilnehmer schaffen, etwa für:

+ Gebäudeeigentümer, die das volle Potenzial ihrer Gebäude ausschöpfen möchten (z. B. durch die Einarbeitung von Lösungen mit erneuerbarer Energie);

+ vorausschauende Bauunternehmen, die verstärkt auf effiziente Lösungen setzen;

+ Asset-Manager, die sich des Potenzials moderner Technologien zum Vorteil des Gebäudeeigentümers bewusst sind;

+ Mieter, die Betriebskosten sparen oder Wettbewerbsvorteile generieren möchten, und

+ Finanzinstitute, die klimafreundliche Kredite anbieten.

Zu erwägende Schritte

Angesichts der bevorstehenden Entwicklungen sollten bereits jetzt klimafreundliche Strategien in Betracht gezogen werden, um für ein sich änderndes rechtliches und wirtschaftliches Umfeld besser gerüstet zu sein:

+ Nutzung von klimafreundlichen Produkten und Technologien bei Renovierungen, um am Markt frühzeitig als Experte wahrgenommen zu werden (noch bevor die klimafreundliche Renovierungswelle anläuft);

+ Anpassung bevorstehender Renovierungsprojekte bzw. proaktive Verbesserung der Energieeffizienz von bestehenden Gebäuden, um keinen Wertverlust in der nahen Zukunft aufgrund anspruchsvollerer Mieteranforderungen oder der erwartbaren Marktentwicklung im Bereich der durchgreifenden Modernisierung zu riskieren. Ausgehend vom Kommissionsentwurf sollte dies insbesondere eine Priorität von Gebäudeeigentümern sein, deren Gebäude für die öffentliche Verwaltung genutzt werden, wie etwa Schulen, Krankenhäuser oder Gesundheitseinrichtungen. Die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (RL EU 2018/844), die bereits in nationales Recht umgesetzt wurde, könnte im Hinblick auf mögliche Anforderungen als Richtschnur für sämtliche Renovierungsprojekte dienen (und nicht nur für tiefgreifende Sanierungen, bei denen mehr als 25 Prozent der Gebäudehülle renoviert werden);

+ Fokussierung auf die Entwicklung von energieeffizienten und nachhaltigen („smarten“) Gebäuden, da zu erwarten ist, dass derartige Gebäude vom Immobilienmarkt sowie bei der Vergabe öffentlicher Förderungen stärker bevorzugt werden – zur Sicherstellung der Liquidität solcher öffentlicher Förderungen prüft die Kommission die Anpassung der Vorschriften hinsichtlich staatlicher Beihilfen;

+ vorausschauende Investments in Unternehmen bzw. Immobilien, die (i) entweder den Wandel auf dem Immobilienmarkt vorantreiben (werden) oder (ii) im Hinblick auf Nachhaltigkeit oder Energieeffizienz attraktiv sind (und unter Berücksichtigung der Pläne der Kommission kein Erfordernis für eine klimafreundliche Renovierung in den kommenden Jahren aufweisen sollten); und

+ Verkauf von Assets oder Vermeidung von Investments in Gebäuden, die den erwarteten verbindlichen Mindeststandards für Energieeffizienz nicht entsprechen bzw. für die eine durchgreifende Sanierung unwirtschaftlich wäre.

Fahrplan der EU

Ein umfassendes Paket von politischen und regulatorischen Maßnahmen zum Abbau bestehender klimafreundlicher Renovierungshindernisse ist auf dem Weg:

Bis Juni 2021: Überarbeitung der „Renewable Energy Directive“ und der „Energy Efficiency Directive“ durch die Kommission (einschließlich eines Vorschlags für verbindliche Mindeststandards zur Förderung der Energieeffizienz bis Ende 2021) und Verabschiedung von Leitlinien hinsichtlich des „Energy Efficiency First“-Prinzips.

Bis Juni 2022: Prüfung der Kriterien für ein umweltfreundliches staatliches Vergabeverfahren hinsichtlich öffentlicher Gebäude.

Wir beobachten die Entwicklung weiterhin aufmerksam und freuen uns darauf, unsere Mandanten weiterhin im Rahmen nachhaltiger und energieeffizienter Investitionen, Entwicklungen und Finanzierungen zu unterstützen.

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Geschrieben von:

Felix Neuwirther

Dr. Felix Neuwirther leitet die Immobilienrechtspraxis von Freshfields Bruckhaus Deringer in Wien. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen Immobilientransaktionen, Hotel- und Managementverträge, gewerbliches Mietrecht sowie Projektentwicklung. Zu seinen Mandanten zählen institutionelle Investoren, Finanzinstitute, Shopping-Center- und Hotelbetreiber sowie internationale Einzelhandelsunternehmen.

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  • Erschienen am:
    07.12.2020
  • um:
    07:00
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