Weitere Erhöhung der Kategoriemieten

Obmann Gerald Gollenz: "Die in kürzester Zeit durchgeführten drei Erhöhungen haben damit zu tun, dass 2020 und 2021 diese Wertanpassungen nicht durchgeführt wurden."

© www.gollenz.com

Aktuell steht wieder eine Verteuerung der Wohnkosten an. Das ist die dritte Erhöhung innerhalb der letzten sieben Monate und es trifft die Mieterinnen und Mieter. Grund für die Teuerung ist aber „keine willkürliche Mieterhöhung, wie sie manchmal kolportiert wird, sondern die gesetzliche Wertanpassung“, betont Gerald Gollenz, Obmann der Fachgruppe Immobilien- und Vermögenstreuhänder Steiermark: „Eine Teuerungskeule, die zuschlägt oder eine Preisexplosion, wie in einer Aussendung der AK zu lesen war, ist die typische Propaganda. Wir lehnen solche Aussagen ab, da sie nur dazu dienen, die Menschen zu verunsichern.“ 

Der Grund, warum die Wertanpassung im laufenden Jahr so kräftig ausfällt und bereits zum dritten Mal durchgeführt wurde, liegt darin, dass diese Pandemie bedingt drei Jahre aufgeschoben wurden. Die zwei bereits erfolgten Erhöhungen waren die Nachzügler für 2020 und 2021, die aktuelle ist dem Jahr 2022 zuzurechnen. „Wir haben uns immer gegen eine Aufschiebung der Anpassungen ausgesprochen, weil es das Problem in die Zukunft verschiebt“, sagt Gerald Gollenz: „Jetzt ist natürlich ein schlechter Zeitpunkt für eine dreifache Anpassung, da diese in eine wirtschaftlich sehr schwierige Zeit fallen.“ Dass die Eigentümerinnen und Eigentümer von vermieteten Wohnungen – laut AK – Übergewinne machen, ist schlichtweg falsch. Sogar das Gegenteil ist der Fall, wie Johannes Wild, Fachgruppenobmann der Immobilien-und Vermögenstreuhänder der Wirtschaftskammer Niederösterreich erklärt: „Viele private Vermieter führen schon aus Angst von Leerstehungen und sozialer Rücksicht keine Erhöhungen durch. Es besteht ja keine Verpflichtung zur Anpassung! Daran sollten sich staatliche und gemeinnützige – rund 50 % aller Mietwohnungen – ein Beispiel nehmen.“ 

Davon sei man tatsächlich weit entfernt, meint Michael Pisecky, Obmann der Fachgruppe Immobilien- und Vermögenstreuhänder Wien. Bei der Mietanpassung darf nicht übersehen werden, dass diese die gesetzlich preisgeregelten Mieten, Kategorien oder Richtwerte betrifft. Hier gibt es die Gemeindewohnungen, die auch nach dem Richtwert vermietet werden, die geförderten Mietwohnungen, die ebenfalls gesetzlich preisgeregelt sind und dazu kommen knapp 70 Prozent privaten oder gewerblichen Mietwohnungen die ebenfalls einer gesetzlichen Preisreglung unterliegen. Damit sind über 80 aller Mietwohnungen in Österreich gesetzlich preisgeregelt. Das sollte auch die Arbeiterkammer wissen. 

Nun zu den privat bzw. gewerblichen Mietwohnungen: „Das sind Mietwohnungen, die die ohnehin günstig bis sogar sehr günstig vermietet werden, je nachdem wie lange das Mietverhältnis schon besteht“, erklärt Michael Pisecky. Damit gibt es auch von privater bzw. gewerblicher Seite einen wesentlichen Beitrag zum leistbaren Wohnen.  

Tatsächlich wohnen nur knapp 30 Prozent der Mieter im gewerblichen Bereich in Wohnungen mit freier Mietzinsvereinbarung. Im freien Mietzins, hier sind die Mieten oft höher, es handelt sich aber auch um neuern, hochwertigen Wohnraum mit geringen Energiekosten werden die Vermieter sehr vorsichtig mit den Mieterhöhungen umgehen damit ihre Mieter in den Wohnungen bleiben können. Einen Leerstand möchte keine Vermieter und einen neuen Mieter finden ist sicher schwer. „Wo hier eine Mietpreis-Explosion, wie bereits die letzten beiden Anpassungen in diesem Jahr bezeichnet wurden, zu finden ist, bleibt rätselhaft“, so Michael Pisecky. 

In diesem Zusammenhang machen die Fachgruppenobmänner noch auf ein weiteres Problem aufmerksam, das in den nächsten Jahren zu einem Dauerbrenner werden könnte, da auch bisher keine wirkliche Regelung beziehungsweise Lösung gefunden wurde. Die Richtwertmiete, wie sie auch in den Gemeindebauten in Wien angewendet wird, ermöglicht keinesfalls Investitionen in den Wohnbauten und Wohnungen, wie sie auf Grund des Klimawandels und der Dekarbonisierung erforderlich sind. „Wenn wir also die Mieten für bereits begünstigte Mieterinnen und Mieter nicht anpassen würden, erhöhen sich die Forderungen nach Unterstützung aus öffentlichen Mitteln für die Umrüstung der Heizsysteme“, erklärt Johannes Wild: „Leistbar darf nicht zu nicht mehr beheizbar führen!“ 

„Wir sollten in Zukunft nachdenken wie wir die enormen Investitionen in thermischer Sanierung und Umrüstung der Heizsysteme bewältigen. Die Nutznießer, wir alle im Sinne des Klimas und wirtschaftlich vor allem die Mieterinnen und Mieter, die auf Grund der Erneuerungen weniger Energiekosten zu tragen haben, müssen dazu beitragen. Da ist zumindest die Wertsicherung der Mieteinnahmen die Unterkante“, plädiert Johannes Wild.  

Gerald Gollenz appelliert zum Schluss: „Wir müssen alle dazu beitragen, um die Energiewende zu schaffen. Den einzelnen Menschen, die Unterstützung brauchen, muss individuell geholfen werden. Nicht mit der Gießkanne für alle Mieterinnen und Mieter das Wohnen billiger machen und dafür ist die Substanz bald nicht mehr erhaltbar! Es ist mir auch nicht klar, warum gerade in herausfordernden Zeiten von Seiten der AK Missgunst geschürt wird, anstatt die Herausforderungen gemeinsam zu meistern.“

Wirtschaftskammer Steiermark

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  • Erschienen am:
    15.11.2022
  • um:
    12:30
  • Lesezeit:
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