Vorsicht vor Billig-Photovoltaikanlagen und -Swimming Pools

Der Verkauf und die Errichtung von Photovoltaikanlagen wie auch von Swimming-Pools ist kein einem besonderen Berufsstand vorbehaltenes Gewerbe in Österreich. Dementsprechend kann mit wenig Kenntnissen so gut wie jeder damit beginnen. In der Praxis bedeutet dies, dass immer wieder Anlagen mit teilweise schweren Mängeln dem Bauherrn übergeben werden, die erst später hervorkommen und dann teure Sanierungen bedingen.

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Werden besonders günstige Preise angeboten, so geht dies in der Regel auf Kosten der Qualität der Gesamtanlage. Irgendwo spart der Anbieter ein. Billig gekauft ist daher auf Dauer gesehen teuer gekauft. 

Grundsätzlich kann sich aber auch jeder davor schützen, indem die notwendige Vorsicht angewandt wird. Beispiel: ist ein Unternehmen erst kurz auf dem Markt und bietet zu sehr günstigen Preisen an, so kann dies bereits ein Hinweis auf eine problematische Ausführungsqualität sein. Hat das Unternehmen keine qualifizierten Fachkräfte beschäftigt, sondern kauft sich die Fachleistungen zu, so kann auch dies ein Hinweis zu Vorsicht bei der Beauftragung eines solchen Unternehmens sein. Ebenso, wenn ein Unternehmen unverhältnismäßige Vorschüsse vom Bauherrn benötigt, weil zu wenig Eigenkapital vorhanden ist.

Bei Überprüfungen von PV-Anlagen und Swimming-Pools stellen Sachverständige immer wieder leichte bis schwere Mängel fest. Diese können auch einem erfahrenen Handwerksbetrieb unterlaufen. Ein seriöses Unternehmen behebt auf Grund dieser Hinweise des Sachverständigen die Mängel auf eigene Kosten innert kurzer Zeit.

Aus meiner 20-jährigen Erfahrung heraus bei der Überprüfung von Photovoltaikanlagen und von Swimming-Pools kann ich feststellen, dass bei fast jeder von mir in der Vergangenheit überprüften Anlage Mängel aufgefunden wurden. Es ist leider der Ausnahmefall, dass neu errichtete Photovoltaikanlagen oder Swimming-Pools einer sachverständigen Prüfung bereits beim ersten Mal standhalten. Beispiel: rund 20% aller PV-Anlagen weisen nach meiner Einschätzung bei der Erstprüfung schwere Mängel auf. Die Art der Mängel hat sich im Laufe der letzten 20 Jahre teilweise geändert, doch leider nicht die Anzahl der Mängel.

 Sachverständige Abnahmen von Photovoltaikanlagen oder Swimming-Pools kosten etwa 2 bis 10 % der Bausumme (je kleiner die Anlage, desto höher die Kosten der Überprüfung). Je nachdem, ob ein schriftliches Gutachten oder nur eine Befundaufnahme vor Ort erforderlich ist.

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Anton Schäfer

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  • Erschienen am:
    21.03.2024
  • um:
    11:00
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