In zwei wegweisenden Entscheidungen des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien vom vorigen Donnerstag (25. Jänner 2024) wurde den Bewohnern der Türme nun Recht gegeben: Der Bauträger hätte ihre Zustimmung zur Versorgung eines weiteren Hochhauses aus der Triiiple-Wärmepumpe einholen müssen.
Mehrkosten von mehreren Millionen Euro
Grund für die Auseinandersetzung ist die Wärme- und Kälteversorgung der betroffenen Wohntürme sowie des benachbarten Austro Towers. Beim Verkauf der einzelnen Wohnungen noch vor Baubeginn war ursprünglich ein Anschluss an das Wiener Fernwärmenetz vorgesehen, der den Käufern auch vertraglich zugesichert wurde. Doch der mehrheitlich zum Soravia-Konzern gehörende Bauträger der Triiiple-Türme nahm davon eigenmächtig Abstand und schloss stattdessen Wärme- und Kälteversorgungsverträge mit der SEM Anlagen GmbH ab, die zu diesem Zweck eine Flusswärmepumpe errichtete, die das Wasser des nahegelegenen Donaukanals nutzt – und bemerkenswerterweise ebenfalls zum Soravia-Konzern gehört. Mit den Wohnungskäufern war diese einseitige Vertragsänderung jedoch nicht abgesprochen, von der Errichtung der Anlage im Keller der Triiiple-Türme erfuhren sie erst aus den Medien.
Ihr böses Erwachen folgte, als erstmals Kosten für die Wärme- und Kälteversorgung vorgeschrieben wurden – denn die Contracting-Verträge mit der SEM weisen im Vergleich zu einem klassischen Fernwärmevertrag erhebliche Nachteile auf. Statt von den günstigen Betriebskosten der Anlage zu profitieren, sind die Triiiple-Bewohner nun u. a. mit fixen, verbrauchsunabhängigen Grundpreisen konfrontiert, die – nicht nur nach Ansicht ihrer Rechtsvertreter – im Vergleich zu anderen Wohnhochhäusern in Wien „deutlich überhöht“ sind. Die für die Bewohner entstehenden Mehrkosten gegenüber einem Fernwärmevertrag belaufen sich über die Mindestvertragslaufzeit von 20 Jahren in Summe auf mehrere Millionen Euro.
Soravia-Konzern bislang uneinsichtig
Angesichts dessen traten die Triiiple-Wohnungseigentümer bereits Anfang 2022 mit einem Vorschlag zur Reparatur der überhöhten Preise und anderer nachteiliger Klauseln an den Soravia-Konzern heran. Alle Bemühungen um eine einvernehmliche Lösung blieben jedoch erfolglos. Vielmehr folgten weitere Überraschungen: So zeigte sich, dass der Soravia-Konzern mit der (im Keller der Triiiple-Türme betriebenen und von den Wohnungseigentümern mitbezahlten) Anlage auch den benachbarten Austro Tower mit Energie versorgt. Eine Zustimmung der Wohnungseigentümer wurde dafür ebenfalls nicht eingeholt, die entsprechenden Verträge wurden über die – ebenfalls zum Soravia-Konzern gehörende – Hausverwaltung IMA Immobilien Management GmbH einfach konzernintern abgeschlossen. Nachdem sich die Triiiple-Bewohner beim milliardenschweren Immobilienkonzern außergerichtlich kein Gehör verschaffen konnten, sahen sie sich gezwungen, im Dezember 2022 zwei Unterlassungsklagen wegen der rechtswidrigen Versorgung des Austro Towers einzubringen.Diese wurden nun vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien in erster Instanz entschieden. Das Gericht folgte dabei dem Rechtsstandpunkt der Wohnungseigentümer: Der Soravia-Konzern hätte deren Zustimmung einholen müssen – sowohl zur Nutzung der turmeigenen Heizräume als auch des Leitungssystems der Türme zur Versorgung anderer Gebäude. Insbesondere, weil der damit verbundenen erhöhten Auslastung und Abnützung kein Vorteil für die Wohnungseigentümer gegenübersteht, hätten die zugrundeliegenden Verträge nicht ohne deren Einverständnis abgeschlossen werden dürfen.
Austro Tower droht Wärme- und Kälteversorgung zu verlieren
Damit gerät der Soravia-Konzern unter Zugzwang, endlich eine rechtskonforme Vertragssituation herzustellen. Denn sollten die Urteile rechtskräftig werden, könnten die Kläger dem benachbarten Austro Tower – zu dessen Hauptmietern neben der österreichischen Luftraumüberwachung Austro Control und der ASFINAG der Soravia-Konzern selbst zählt – die Wärme- und Kälteversorgung abdrehen.
„Unsere Mandanten sind unverändert bereit, die bislang erfolglos gebliebenen Vergleichsgespräche konstruktiv fortzusetzen“, teilen Christian Kirner und Florian Knaipp unisono mit, kündigen erforderlichenfalls jedoch weitere Schritte an. Da sich die Wohnungseigentümer abseits von der rechtswidrigen Inanspruchnahme von Leitungsrechten auch gegen die Überbindung der Wärme- und Kälteverträge – samt einer Vielzahl an Klauseln, die als gröblich benachteiligend und sittenwidrig gegenüber Verbrauchern einzustufen sind – rechtlich zur Wehr setzen wollen, wurden die Anwälte bereits beauftragt, weitere Klagen vorzubereiten.