Die Banken verrechnen Bearbeitungsgebühren zwischen zwei bis vier Prozent der gesamten Kreditsumme. Laut einem neuen Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) können diese Gebühren rechtswidrig sein.
Wie bereits aus dem Medien bekannt ist, gibt es gravierende Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit dieser Bearbeitungsgebühren. Die Gebühren belasten Kreditnehmer und Kreditnehmerinnen neben steigenden Zinsen enorm. Hoffnung für eine zumindest kleine Kreditkostenbremse gibt es jedoch bereits - in einer aktuellen Entscheidung beurteilte der OGH folgende Klausel als unzulässig:
- Einmalige Bearbeitungsgebühr von vier Prozent des Kreditbetrags, die dem Kreditkonto angelastet wird
- Erhebungsspesen in Höhe von 75 Euro, Überweisungsspesen in Höhe von 15 Euro und Kosten für Porto und Drucksorten in Höhe von 25 Euro, die vom Kreditauszahlungsbetrag abgezogen werden.
Laut dem Höchstgericht wären in dieser Klausel der WSK-Bank neben der Bearbeitungsgebühr weitere Gebühren verrechnet worden, die ebenfalls typischerweise mit Aufnahme eines Kredits anfallen. Daher kommt es zu einer Doppelverrechnung und es ist für den Verbraucher unklar, welche Gebühren nun wofür konkret bezahlt wurden. Diese Intransparenz führt zur Unwirksamkeit der Klausel und Verbraucher können die Gebühr zurückfordern.
Nun betrifft dieser Fall nicht nur Kundinnen und Kunden der WSK-Bank, denn auch andere Banken haben derartige Klauseln mit Zusatzgebühren in Ihren Kreditverträgen: "Das aktuelle Urteil des Höchstgerichts hat Auswirkungen auf alle Banken", sagt Rechtsanwalt Dr. Oliver Peschel.
Die Wiener Rechtsanwaltskanzlei Dr. Oliver Peschel startet nun eine österreichweite Sammelaktion – Betroffene können sich unter www.deinerechte.at anmelden und ihren Kreditvertrag kostenlos einer Erstprüfung unterziehen lassen.
„Wir haben zahlreiche Anfragen erhalten und in vielen Kreditverträgen sehen wir unzulässige Klauseln und Gebühren. Daher werden wir in diesen Fällen Klagen einbringen und erwarten die ersten Urteile bereits im Herbst“, so Rechtsanwalt Dr. Oliver Peschel zu den laufenden Verfahren.
Sollten neben einer Bearbeitungsgebühr noch weitere Gebühren im Kreditvertrag verrechnet worden sein, die ebenfalls typischerweise bei Aufnahme eines Kredits anfallen, so kann eine Rückforderung der gesamten Bearbeitungsgebühr möglich sein. Die Rückforderung von unrechtmäßig eingehobenen Bearbeitungsgebühren ist 30 Jahre lang möglich und betrifft nicht nur laufende, sondern auch bereits abgeschlossene Kreditverträge.