Jufina sagt Kreditbearbeitungsgebühren den Kampf an

Prozesskostenfinanzer übernimmt Verfahrensrisiko bei der Rückforderung unzulässiger Bearbeitungsgebühren für Immobilien- und Konsumkredite. Wer bei einer österreichischen Bank einen Kredit aufgenommen und dabei eine Bearbeitungsgebühr bezahlt hat, sollte eventuell den Rechtsweg beschreiten – denn diese Bearbeitungsgebühren dürften unzulässig und damit rückforderbar sein.

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Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat zuletzt in mehreren ähnlich gelagerten Fällen entschieden, dass die Verrechnung von Nebengebühren ohne erkennbare Gegenleistung „gröblich benachteiligend“ und daher rechtlich unzulässig ist. So wurden entsprechende „Servicepauschalen“ von Fitnessstudios und Mobilfunkanbietern ebenso als gesetzeswidrig erkannt wie diverse Gebühren und Zusatzentgelte eines Maturareisen-Veranstalters.Weiters hat der OGH in einem Nebenausspruch („obita dictum“) anklingen lassen, dass die bestehende Rechtsprechung zu den Bearbeitungsgebühren von Banken wohl zu überdenken wäre und seine Rechtsaufassung zu Fitnessstudio-Servicepauschalen analog auf diese Bearbeitungsgebühren anzuwenden sein wird.

Einfach und risikolos Gebühren zurückfordernAuf Basis dieser OGH-Urteile können sich Betroffene nun auch gegen die Kreditgebühren heimischer Banken wehren, erste Sammelklagen dazu laufen bereits. Wer nicht auf deren Ergebnis warten kann oder will, hat nun eine einfache Möglichkeit, solche Gebühren zurückzufordern – ohne Zeit, Geld und Nerven dafür aufbringen zu müssen. Denn der österreichische Prozessfinanzierer Jufina übernimmt ab sofort auch Verfahren gegen Kreditbearbeitungsgebühren, sowohl bei Konsum- als auch bei Immobilien- bzw. Hypothekarkrediten. Insbesondere bei Letzteren entstehen oft Gebühren von vielen tausend Euro, da Banken dafür üblicherweise ein bis drei Prozent der Kreditsumme veranschlagen. Insofern zahlen sich Rückforderungen hier besonders aus.

Der Weg zur Rückforderung ist dabei denkbar einfach: Wer bei einer österreichischen Bank eine Kreditbearbeitungsgebühr bezahlt hat, kann etwaige Ansprüche von Jufina kostenlos und unverbindlich prüfen lassen. Im Fall einer positiven Prüfung übernimmt der Prozessfinanzierer gerne den Fall und kümmert sich mit seinen Partnerkanzleien darum, den Rechtsanspruch durchzusetzen und die Gebühren zurückzufordern. Die Kundinnen und Kunden von Jufina haben dabei keinerlei Kostenrisiko, denn der Prozessfinanzierer erhält ausschließlich im Erfolgsfall einen Anteil in Höhe von 36 % der Rückzahlung.„Zahlreiche Kreditnehmer wissen noch gar nicht, dass Bearbeitungsgebühren rückgefordert werden können. Viele scheuen aber auch einfach den Aufwand und das finanzielle Risiko, die mit solchen Verfahren verbunden sein können. Mit unserem neuen Angebot sorgen wir dafür, dass Kreditnehmer ohne Risiko und großen Zeitaufwand zu ihrem Recht kommen“, freut sich Jufina-Vorstand Stefan Schleicher über das neue Angebot im Portfolio des Prozessfinanzierers.

Jufina

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  • Erschienen am:
    02.01.2024
  • um:
    15:00
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