Geplantes Bestellerprinzip gefährdet Mieterschutz

Immobilienring will Einbindung in Entscheidungsprozess.

Gegen das geplante Bestellerprinzip sei grundsätzlich nichts einzuwenden. Zum Schutz der Rechte des Konsumenten, sei dabei aber die Beibehaltung der Doppelmaklerschaft wichtig, fordert Georg Spiegelfeld, Präsident des Immobilienring Österreich. Zudem werden Qualitätsmakler des Öfteren von privaten Wohnungsanbietern mit Semi-Immobilienwissen konfrontiert und müssen Aufträge ablehnen. „Vermieter und Mieter brauchen im komplexen österreichischen System einen Immobilien – Experten an ihrer Seite, damit niemand im rechtsfreien Raum steht“, unterstreicht Andreas G. Gressenbauer, Vizepräsident des Immobilienring Österreich. Voraussetzung dafür seien Immobilienmakler die bedingungslose Qualitätsarbeit leisten. Eine Marktbereinigung sei in diesem Sinne, durchaus wünschenswert, meint Spiegelfeld. Neue Lösungen müssen progressiv und tabulos diskutiert werden.

Künftig soll nur noch der Auftraggeber des Maklers – das wäre in den meisten Fällen der Vermieter – die Leistungen des Maklers bezahlen. Spiegelfeld dazu: „Das klingt grundsätzlich verlockend und nach einer finanziellen Erleichterung für Mieter. Allerdings befindet sich der Mieter dann im rechtsfreien Raum, denn der Makler haftet nur für seinen Auftraggeber.“ So sind zum Beispiel der kreativen Gestaltung von Mietverträgen kaum Grenzen gesetzt. Spiegelfeld fragt sich: „Werden die Immobilienexperten unter Anwälten, Notaren, Arbeiterkammer, Verein des Konsumentenschutzes oder Gewerkschaften den Mieter kostenlos bei Besichtigungen und vor allem bei Vertragsabschlüssen beraten und die Haftung für die Richtigkeit übernehmen?“

Einbindung in Entscheider- und Umsetzungsprozess

Gerade in der Diskussion um das Bestellerprinzip zeige sich welches Know-how bei Wohnungsvermietungen notwendig und wie komplex das österreichische System sei. „Wir unterstützen den Vermieter bei der Vermarktung der Wohnung, bei der Preisfindung, sowie bei der Erstellung korrekter Mietverträge und wir schützen den Mieter vor Wohnungen mit überzogenen und vor allem unrichtigen Preisen“, sagt Spiegelfeld. Da beim Immobilienring Österreich nur Makler nach allerstrengsten Qualitätskriterien aufgenommen werden, sei der Wohnungssuchende hier besonders gut aufgehoben. „Vielleicht müssen wir auch die Honorierung der Maklerleistungen progressiv und tabulos überdenken. Wir sind mit unserer IR Denkwerkstatt dabei zukunftsfähige Lösungen für Österreich zu erarbeiten “, so Spiegelfeld weiter, „diese werden wir im Frühjahr der Öffentlichkeit vorstellen.“

Konfrontation mit Semi- Immobilienwissen privater Vermieter

In den letzten zehn Jahren hat die Anzahl privater Vermieter, die über ein bis fünf Wohnungen verfügen, stark zugenommen. „Viele Private eignen sich ein Semi-Immobilienwissen, ähnlich wie bei Medizin und Krankheiten, über das Internet an. Dabei werden oft fachliche Unterschiede wie Netto- und Bruttomiete, nicht beachtet und damit eine zu hohe Miete gefordert. Manchmal stehen im Expose´ andere Fakten als dann im Mietvertrag oder bauliche Mängel werden vertuscht“, erzählt Gressenbauer aus der Praxis. Ist der Vermieter im Sinne der Korrektheit nicht kooperativ, dann kann und wird ein Makler des Immobilienring den Vermittlungsauftrag nicht annehmen.

„Aktuell ist die Nachfrage an leistbaren Wohnungen höher als das Angebot. Das verführt manche Vermieter zum Ausnützen der Lage von Suchenden. Aber das Blatt kann sich schnell wenden. Bereits eine geringe Veränderung des Zinsniveaus kann rasch zu Verschiebungen führen“, betont Gressenbauer. „Private Vermieter dürfen auch nicht vergessen, dass sie persönlich für falsche Angaben haften und schadenersatzpflichtig sind“, ergänzt Gressenbauer. So kann eine überhöhte Miete für drei Jahre rückwirkend eingefordert werden. Bei einem Ablöseverfahren besteht der Rückforderungsanspruch 10 Jahre lang.

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Dieser Inhalt:
  • Erschienen am:
    30.01.2020
  • um:
    08:53
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