32.000 Betroffene: Österreichisches Gericht erklärt Google Fonts-Abmahnschreiben für rechtsmissbräuchlich – Sammelklage kommt

Der Vorarlberger Unternehmer Maximilian Zumtobel und sein Anwalt Ulrich Kopetzki haben wegweisendes Urteil erstritten. Betroffene können sich jetzt für Sammelklage anmelden.

32.000 Betroffene: Österreichisches Gericht erklärt Google Fonts-Abmahnschreiben für rechtsmissbräuchlich – Sammelklage kommt

© Moriz Kopetzki

Der Fall, der tausende österreichische Unternehmen und die Internetgemeinschaft monatelang verunsicherte, nimmt eine entscheidende Wendung. Zahlreiche Websitebetreiber sahen sich letztes Jahr mit Abmahnschreiben konfrontiert, die sie zu Entschädigungszahlungen wegen vermeintlicher Datenschutzverstöße aufforderten. Der Hauptvorwurf dieser Abmahnungen war, dass die Nutzung von Google Fonts auf ihren Websites dazu geführt hätte, dass die IP-Adressen der Besucher an Google übertragen wurden. Der abmahnende Anwalt behauptete, dass diese Übertragung der Daten bei seiner Mandantin beträchtliches Unwohlsein verursacht hätte. Daher forderte er im Namen seiner Mandantin von über 32.000 Webseitenbetreibern Schadenersatz in Höhe von jeweils EUR 190.

Maximilian Zumtobel, Unternehmer und Investor aus Vorarlberg, war einer der Betroffenen, die im Sommer 2022 ein derartiges Schreiben erhielten. Er betont: „In meiner Karriere als Investor bin ich schon vielen fragwürdigen Geschäftspraktiken begegnet. Ich bin es auch gewohnt, meine Rechte vor Gericht zu verteidigen. Mir war sofort klar, dass die Versender dieser Abmahnschreiben bei mir an der falschen Adresse sind. Ich habe daher meinen Rechtsanwalt beauftragt, umgehend rechtliche Schritte einzuleiten.”

Rechtsanwalt Ulrich Kopetzki brachte daher für seinen Mandanten beim zuständigen Bezirksgericht Favoriten Klage gegen die Verfasserin der Abmahnschreiben ein. Er klagte unter anderem auf Feststellung, dass der von ihr im Abmahnschreiben behauptete Schadenersatzanspruch nicht besteht. Nun hat das Gericht dieser Klage stattgegeben. Es stufte die Vorgehensweise der Beklagten als rechtsmissbräuchlich ein und verurteilte sie außerdem dazu, dem Kläger Schadenersatz zu leisten.

"Dieses Urteil hat weitreichende Konsequenzen", betont Ulrich Kopetzki. "Die Entscheidung trägt nicht nur zur Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmen in Österreich bei. Es dient auch als Warnung für all diejenigen, die das Datenschutzrecht zu ihrem Vorteil missbrauchen wollen. Außerdem können Empfänger der Abmahnschreiben nun selbst aktiv werden und Schadenersatz fordern. Eine Sammelklage ist in Vorbereitung, für die sich alle betroffenen Unternehmen kostenlos anmelden können.“

Das Urteil wurde nach einem intensiven Rechtsstreit erzielt. Ulrich Kopetzki erklärt: „Die Beklagte hat im Verfahren verschiedene Schritte gesetzt, um eine Klärung der Angelegenheit zu verhindern. So hat sie etwa auf einmal behauptet, auf ihre im Abmahnschreiben gegen meinen Mandanten geltend gemachten Ansprüche „verzichten“ zu wollen. Gleichzeitig hat sie darauf beharrt, dass ihr diese zugestanden sind. Diesen Verzicht hat mein Mandant nicht angenommen, weshalb es nun endlich ein Urteil gibt.“

Maximilian Zumtobel fügt hinzu: "Ein Jahr nachdem wir 32.000 Unternehmer uns mit diesen Abmahnschreiben herumärgern mussten, freue ich mich nun besonders, dass ich nicht nur für mich, sondern für uns alle einen Beitrag zur Rechtssicherheit leisten konnte. Wir können uns nun weiter darauf konzentrieren, was zählt: unsere Unternehmen nach bestem Wissen und Gewissen erfolgreich zu führen.“

Das Urteil – es ist noch nicht rechtskräftig – ist nicht nur ein persönlicher Erfolg für Maximilian Zumtobel und Ulrich Kopetzki, sondern setzt auch ein Zeichen für Rechtssicherheit im Umgang mit Datenschutz in Österreich.

Empfänger der Google Fonts-Abmahnschreiben können sich nun kostenlos für die geplante Sammelklage anmelden. Jeder, der ein solches Abmahnschreiben erhalten hat, kann sich über ein Onlineformular auf der Website www.abmahnantwort.at registrieren. Insbesondere können alle, die die geforderten EUR 190 gezahlt haben, diese zurückfordern. Zudem besteht die Möglichkeit, weiteren Schadenersatz geltend zu machen.

KOPETZKI LAW

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  • Erschienen am:
    11.10.2023
  • um:
    11:00
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