Belastungen auf Kosten der Eigentümer –Zahlreiche Fragen sind nicht geklärt

Bisher gibt es zwei höchstgerichtliche Entscheidungen, die sich mit der Frage nach Mietzinszahlungen bei Geschäftsraummieten während des behördlich angeordneten Lockdowns auseinandersetzen. Diese Entscheidungen betreffen jedoch lediglich Teilbereiche und zahlreiche Fragen sind nach wie vor nicht endgültig geklärt.

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Tatsache ist, dass es coronabedingt eine Reihe von Belastungen auf Kosten der Eigentümer gibt und bisher sowohl die Regierung als auch der Gesetzgeber nicht unterstützend tätig gewesen sind. Das ist in höchstem Maße unfair, denn viele VermieterInnen haben sich in diesen schwierigen Zeiten gegenüber ihren Vertragspartnern als kulant und rücksichtsvoll erwiesen. Es ist daher enttäuschend, dass staatliche Unterstützungsleistungen, die für alle von der Pandemie Betroffenen – auch als Mietersatz – vorgesehen waren, bei den VermieterInnen bislang nicht angekommen sind.

Mehrfach wurde von Seiten des Finanzministeriums betont, dass die Hilfszahlungen an die Unternehmen explizit auch zur Bezahlung der Mieten herangezogen werden sollen. Sollte der OGH zur Erkenntnis kommen, dass dem Vermieter in gewissen Fällen kein Mietzins zusteht, ist es spätestens jetzt an der Zeit, für eine staatliche Unterstützung der Vermieter Sorge zu treffen.

Eigentumsfeindlich sind auch die in einigen Bundesländern diskutierten Leerstandssteuern und Zweitwohnsitzabgaben. Damit werden zwar zusätzliche Einnahmen der jeweiligen Gebietskörperschaft geschaffen, doch eignen sich solche Steuern nicht, das Angebot von konkret nachgefragtem und benötigtem Wohnraum zu erhöhen. Das eigentliche Problem wird somit nicht am Schopf gepackt. Letztlich muss es jedem Eigentümer überlassen bleiben, was er mit seinem Eigentum macht!

Als problematisch erweist sich der zwangsweise Totalausstieg von Öl und Gas auf nichtfossile Energieträger. Diese Maßnahmen sind für die rund 1,6 Millionen Haushalte weder in dem vorgegebenen Zeitrahmen umsetzbar, noch gibt es sinnvolle Alternativen. Ungeklärt ist bis dato auch die Finanzierung dieser kostenintensiven Maßnahmen. Allein mit Förderungen werden die vielen Betroffenen für ihre Investitionen bei Weitem nicht das Auslangen finden.

Es ist gelungen, den CO2-Preis nicht – wie von verschiedener Seite gefordert – dem Vermieter umzuhängen. Dazu haben wir klargestellt, dass der jeweilige Nutzer das Heizverhalten bestimmt und demgemäß die Höhe der Kosten vom konkreten Verbrauch abhängig ist. Jede andere Lösung wäre absurd. Wenn behauptet wird, dass sich ein Mieter die Heizquelle nicht aussuchen kann, ist dem entgegenzuhalten, dass das für den Immobilieneigentümer/Wohnungseigentümer nicht anders ist.

Fernab der Realität erweist sich das Vorhaben der Kommission, mit einer geplanten Novelle der Gebäude-Richtlinie den Klimaschutz bei Gebäuden zu beschleunigen. Bis zum Jahr 2030 soll kein Gebäude mehr der schlechtesten Energieklasse angehören. Wie das gehen soll, zumal 75 Prozent des derzeitigen Gebäudebestands innerhalb der EU als energetisch ineffizient gelten, bleibt ein Rätsel. Man kann nicht alle Häuser in Europa über einen Kamm scheren. Eine spanische Reihenhaussiedlung lässt sich mit einem denkmalgeschützten Gründerzeithaus in der Wiener Innenstadt nun einmal nicht vergleichen.

Und schließlich fordert die Bautensprecherin der SPÖ weitere Preisregulierungen ein und warnt vor den drohenden Kostenexplosionen, die im Rahmen der Richtwertanpassung im Frühjahr 2022 auf die MieterInnen zukommen könnten. Nach ihren Vorstellungen sollen die Indexierungen auch im kommenden Jahr ausgesetzt werden. Eigentum ist kein Fass ohne Boden. Ich erinnere an dieser Stelle an die Indexanpassungen von Müll, Wasser und Kanal durch die SPÖ-geführte Stadt Wien im vergangenen Jahr. Begründet wurden die Erhöhungen mit der Notwendigkeit, laufend Investitionen tätigen zu müssen, um die hohen Standards zu halten, die Wien als Vorbild für ganz Europa abgibt. Dieses Argument muss ebenso für die Erhaltung des privaten Gebäudebestandes gelten.

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martin prunbauer

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