Sie haben im Artikel „Angst vor Wohneigentum“ über die Veränderung der Einstellung von Paaren zum gemeinsamen Erwerb von Immobilieneigentum gesprochen.
Baidinger: Nicht alle allein lebenden Personen sind Singles. Immer weniger Paare leben zusammen, zunehmend mehr leben in eigenständigen Haushalten. Gleichzeitig ist in einem 10-Jahres-Vergleich auch ein Rückgang von gemeinsamem Wohnungseigentum bei verheirateten Paaren festzustellen. Paare scheuen sich immer mehr davor, sich in eine unflexible und finanziell unüberschaubare Lage zu bringen. Immer kürzer dauernde Lebensgemeinschaften machen Angst vor dem Erwerb einer Eigentumsimmobilie.
In diesem Zusammenhang ist auch der Begriff „Hausfrauenehe“ bei Scheidungen gefallen. Was meinen Sie damit?
Baidinger: Die Gesetzgebung bei Scheidungen bevorzugt Frauen, die während der Ehe nicht erwerbstätig waren. Das stammt aus einer Zeit der eindeutigen Aufgabenteilung. Der Mann war verpflichtet, finanziell für seine Frau und die Familie zu sorgen, die Aufgabe der Frau war, den Haushalt zu führen und die Kinder zu erziehen. Das war eine Zeit, wo die Frau ohne Zustimmung ihres Mannes auch keine größeren finanziellen Ausgaben tätigen durfte.
Sind die Frauen da noch immer benachteiligt?
Baidinger: Nicht nur die Frauen. Männer sind nach der Scheidung hohen Belastungen ausgesetzt, wenn die Frau nicht erwerbstätig war. Berufstätige Frauen, die sich dazu auch noch um Haushalt und Kinder gekümmert haben, müssen im Falle einer Scheidung oft mit jedem Supermarktbeleg nachweisen, was sie finanziell beigetragen haben. Egal, mit welchem Anteil sie im Grundbuch stehen.
Diese unbefriedigende Gesetzeslösung ist aber den Paaren bewusst, oder?
Baidinger: Familie ist ein Kernbereich der politischen Diskussion und daher ideologisch geprägt. Die Menschen orientieren sich aber an der Realität und richten ihr Leben danach aus. Die Ehe gibt einen gesetzlichen Rahmen– wenn der nicht mehr passt, wird ein eigener geschnitzt. Wenn der Gesetzgeber auf soziologische Entwicklungen nicht eingeht, suchen sich die Menschen einfach einen anderen Weg. Sie lassen sich nicht mehr zwingen.
Da von Seiten des Gesetzgebers keine baldige Lösung zu erwarten ist: Was empfehlen Sie Paaren?
Baidinger: Ein Ehevertrag, gerade beim gemeinsamen Erwerb von Wohneigentum, ist wirklich empfehlenswert, obwohl sich die meisten naturgemäß davor scheuen. Andererseits, wie soll sich ein Paar jemals über strittige Themen einig werden, wenn man schon zu Beginn den heiklen Fragen aus dem Weg geht?