Wir erinnern uns: Auch das Café Landtmann auf der Wiener Ringstraße ist von den scharfen Covid-19-Maßnahmen der Bundesregierung betroffen, musste die Türen während der Pandemie schließen und hatte in der Zeit zwischen den Lockdowns signifikante Umsatzeinbußen. Das führte in weiterer Folge zu einem Disput zwischen der Familie Querfeld und dem Vermieter. Mittlerweile gibt es eine Mietzins- und Räumungsklage gegen die Besitzer des Cafés. Berndt Querfeld meinte, dass es von Beginn an eine Gesprächsverweigerung des Vermieters gab. Das Angebot, einen Mediator beizuziehen, „wurde brüsk zurückgewiesen.“
Keinen Konsens gesucht
So möchte man das aber vonseiten des Vermieters nicht im Raum stehen lassen. „Der Mieter des Café Landtmann hat jedoch nicht den Konsens mit uns gesucht“, heißt es in einem Schreiben der Stiftung. Grundsätzlich heißt es seitens der Wlaschek-Stiftung, dass viele Mieter der Karl Wlaschek Privatstiftung und ihrer Tochtergesellschaften unter den Covid-Maßnahmen zu leiden haben: „Wir bedauern, dass es durch die Verbreitung des Corona-Virus bzw. durch die behördlich notwendigen Maßnahmen zu beträchtlichen persönlichen und wirtschaftlichen Nachteilen kommt, und sind bereit, wirtschaftliche Last mitzutragen. Wir konnten bisher schon mit fast allen Mietern, die uns kontaktiert haben, eine gute, partnerschaftliche Lösung finden. Darunter sind übrigens auch etliche renommierte Gastronomiebetriebe, die uns – so wie auch das Café Landtmann – in ihrer Bedeutung für Kultur und Tradition der Stadt Wien besonders am Herzen liegen.“
Mietzahlungen komplett gestoppt
Nach Aussagen der Stiftung hat der Mieter ab Frühjahr 2020 bis dato einseitig und eigenmächtig Mietzahlungen komplett gestoppt bzw. ohne Begründung erheblich reduziert: „Die Querfeld’s Wiener Kaffeehaus GmbH blieb die Miete zur Gänze bzw. zu beträchtlichen Teilen sogar in jenen Monaten schuldig, in denen das Café geöffnet und gut besucht war.“ Bei Anfrage und Erinnerung durch das Team der Wlaschek-Stiftung „war der Mieter leider weiterhin nicht zu einem fairen Austausch bereit. Daher hatten wir hier leider keine andere Wahl, als den Rechtsweg zu beschreiten.“
Dem entgegnet Rechtsanwalt Alfred Nemetschke, der die Familie Querfeld vertritt: „Entgegen den Behauptungen von Novoreal/Karl Wlaschek Privatstiftung hat die Familie Querfeld ihre gesetzlichen Ansprüche auf Mietzinsentfall- bzw Minderung jeweils frist- und formgerecht gegenüber der Vermieterin und der Hausverwaltung geltend gemacht.“
Fehlende Dialogbereitschaft
Ausschlaggebend für den tatsächlichen Weg zum Gericht war letztendlich „ein völlig inakzeptabler Diktat-Vorschlag von Novoreal/Karl Wlaschek Privatstiftung, der die völlig klare Rechtslage in keiner Weise berücksichtigt. Damit war klar, dass außergerichtliche Gespräche (sehr) schwierig werden“, heißt es vonseiten des Mieters. Dieser Aussage stellt die Karl Wlaschek Privatstiftung ihrerseits folgendes Statement entgegen: „Wir sehen uns mit Anwürfen wegen angeblich fehlender Dialogbereitschaft konfrontiert, die das Geschehen komplett falsch darstellen. Tatsächlich wurden uns seitens des Mieters unhaltbare Bedingungen für ein Meeting auferlegt.“
Diese unhaltbaren Bedingungen werden aber von Mieterseite nicht so gesehen: „Worüber soll verhandelt werden, wenn die Novoreal gar kein Verhandlungspouvoir besitzt, wie sie uns selbst mitteilte, und weitere Verhandlungen/Mediationen für nicht zielführend erklärt?“, so Alfred Nemetschke zu dieser Aussage.
Verhärtete Fronten
Zum Zeitpunkt des Beschreitens des Rechtsweges waren die Fronten also längst verhärtet. Betrachtet man die Kommunikation der Beteiligten, nämlich Mieter, Vermieter und Hausverwaltung, dann lag der Fehler wohl eher in dieser selbst. In der Kommunikation und auch in einer unterschiedlichen Rechtsauffassung. Ein Mail ergab das nächste, ein Telefonat schloss sich an das andere an, es kommunizierten immer wieder unterschiedliche GesprächspartnerInnen, bis schließlich der Punkt erreicht war, an dem die Situation total verfahren war. Und wie es in (miet)rechtlichen Streitigkeiten oftmals der Fall ist, liegt das Problem nicht in einem Aspekt der Rechtslage, sondern es hat sich kontinuierlich aufgebaut.
Die offene Frage
Was aber bei der gesamten Causa auffällig ist: 44 Jahre ist die Querfeld’s Wiener Kaffeehaus GmbH Mieter des Café Landtmann und überweist monatlich eine nicht unbeträchtliche Summe an den Vermieter – und das laut Berndt Querfeld „ohne Verzug“. Dass sich diese langjährige Partnerschaft in dieser für alle unangenehmen Lockdown-Situation so schnell zu einem Rechtsstreit entwickelt, ist dann doch schwer nachvollziehbar und lässt die Frage nach dem „Warum“ offen.
Landtmann bleibt offen
Der Fall Landtmann vs. Wlaschek läuft jetzt einmal an. Bis zum Ende der Causa darf das Landtmann – im Rahmen der Lockdown-Verordnungen – jedenfalls weiterhin geöffnet bleiben. Sollte es dann irgendwann zu einem Gerichtsbescheid kommen, werden sich die meisten Menschen nicht mehr an den eigentlichen ausschlaggebenden Grund erinnern können.
Eine Lösung als gutes Beispiel
Wie bereits gesagt: Es steht zu befürchten, dass sich sehr viele Kaffeehausbesitzer und Gastronomen im Laufe des Jahres 2021 in einer ähnlichen Situation befinden werden. Da könnten die Parteien doch mit einem guten Beispiel vorangehen und vorzeigen, wie man so einen Konflikt auch bereits in fortgeschrittenem Stadium lösen könnte. Wie meint Melanie Berger von der Mediationskanzlei Adler & Berger: „Vor Gericht bekommen Sie irgendwann ein Urteil, aber oftmals keine Lösung.“
Findet man eine gute Lösung, so lässt sich diese auch medial bestens verbreiten.