Ab dem 1. Juli 2024 müssen Wohnungseigentümer, die ihre Immobilien weiterhin mehr als 90 Tage im Jahr an Touristen vermieten möchten, eine spezielle Genehmigung einholen. Diese kann nur beantragt werden, wenn das Wohngebäude ohne Wohnbauförderung errichtet wurde und sich nicht in einem reinen Wohngebiet befindet. Zudem ist die schriftliche Zustimmung aller Miteigentümer des Gebäudes erforderlich. Ein weiteres entscheidendes Kriterium ist, dass maximal 50 Prozent der Wohnungen in einem Gebäude für Kurzzeitvermietungen genutzt werden dürfen. Die Genehmigung wird für maximal fünf Jahre erteilt und betrifft vor allem Vermieter, die ein ganzes Gebäude besitzen.
Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt
Der Wiener Wohnungsmarkt steht unter immensem Druck, bezahlbaren Wohnraum für die lokale Bevölkerung zu sichern. Denn Eigentümer haben in den vergangenen Jahren ihre Wohnungen vermehrt kurzfristig an Touristen vermietet, da dies meist höhere Einnahmen verspricht. Das hat einen Mangel an verfügbarem Wohnraum und steigende Mieten, besonders in touristischen Gebieten, bewirkt. Mit der Regelung wird der Anreiz, Wohnungen kurzfristig zu vermieten, nun deutlich reduziert. Das soll zu einer Rückführung von Wohnungen für langfristige Vermietung führen und die Mietpreise langfristig stabilisieren. Die neue Bauordnung setzt zudem einen klaren Rahmen: Wohnungen, die für Kurzzeitvermietungen genutzt werden, müssen bestimmten Kriterien entsprechen und können nicht willkürlich dem Wohnungsmarkt entzogen werden.
Was Vermieter tun können: Mittelfristige Vermietungen als Alternative
Für viele Vermieter wird es durch die neue Regelung wesentlich lukrativer, auf mittelfristige Vermietungen umzusteigen. Diese Art der Vermietung, die in der Regel für Zeiträume von einem Monat bis zu mehreren Monaten abgeschlossen wird, bietet sowohl Mietern als auch Vermietern durchaus Vorteile. Für Mieter – etwa Geschäftsreisende, Studenten, Fachkräfte aus dem Ausland und Personen in Übergangsphasen – stellt sie eine flexible Wohnlösung dar, die weniger häufige Umzüge erfordert. Vermieter profitieren von stabilen Mieteinnahmen und geringerem Verwaltungsaufwand im Vergleich zur Kurzzeitvermietung, da nur ein bis drei Mieterwechsel pro Jahr erforderlich sind. Angesichts der neuen Regulierungen, die Kurzzeitvermietungen einschränken, und einer größeren Verfügbarkeit von mittelfristiger Vermietung könnte sich dieses Geschäftsmodell langfristig durchsetzen. Um den wachsenden Bedarf – auch aufgrund der wachsenden Zahl der „Digital Nomads“ – zu decken, entwickeln sich die Angebote stetig weiter. Plattformen wie Wunderflats etwa bieten künftig nicht nur möblierte Apartments, sondern auch Zimmer und Gemeinschaftsräume an. Zusätzliche Dienstleistungen, wie professionelle Fotoshootings, Beratung von Experten zur Optimierung von Wohnungsinseraten oder ein Concierge-Service, der Reinigungs- und Wartungsarbeiten umfasst, sollen die Erfahrung für Vermieter und Mieter noch besser machen.
Kurzzeitvermietung: Nicht nur in Wien eine Herausforderung
Ähnliche Maßnahmen sind bereits in anderen europäischen Städten umgesetzt worden. In Barcelona wurden Kurzzeitvermietungen privater Zimmer ab 2021 verboten, während Palma touristische Vermietungen in Apartmentgebäuden komplett untersagt hat. London beschränkt Kurzzeitvermietungen auf maximal 90 Nächte pro Jahr ohne spezielle Genehmigung, Schottland verlangt eine Lizenz für solche Vermietungen. Diese Beispiele zeigen, dass viele Städte ähnliche Schritte unternehmen, um den traditionellen Wohnungsmarkt zu schützen und die Lebensqualität der Einwohner zu verbessern. Insgesamt bietet die Bauordnungsnovelle 2023 große Chancen und eröffnet neue Möglichkeiten, den Wohnungsmarkt in Wien gerechter zu gestalten. Indem Wohnungen dem traditionellen Mietmarkt zurückgeführt und die Mietpreise stabilisiert werden, können sowohl Mieter als auch Vermieter von einer ausgeglichenen Wohnraumverteilung profitieren.