Dazu gehören die Laufzeiten bei Mietverträgen. So meint Michael Ehlmaier: „Die Nutzer versuchen die rechtlich verbindliche Mietvertragslaufzeit so weit wie möglich zu reduzieren, um auf geänderte Rahmenbedingungen flexibel reagieren zu können. Das sieht man schon seit Längerem im Einzelhandelsbereich, wo die Mieter nicht nur auf Umsatzmieten drängen und somit das Geschäftsrisiko zum Teil auf den Vermieter überwälzen, sondern auch bei den Mietvertragslaufzeiten. In einer besonders drastischen Art und Weise kann das bei den sogenannten Pop-up-Stores, die oft nur wenige Tage geöffnet sind, beobachtet werden.“
Auch im Bürobereich nehmen die sogenannten Shared Spaces zu. Voll ausgestattete Büros inklusive Infrastruktur werden zum Teil auf extrem kurzfristiger Basis angemietet werden. Und kurzfristigen Nutzungsmodelle gibt es auch schon im Wohnbereich mit Serviced Appartments.
Gemeinsam ist allen kurzfristigen Vermietungskonzepten, dass sie vom Markt immer stärker nachgefragt werden und im Idealfall beide Vertragspartner Vorteile aus dem geänderten Geschäftsmodell ziehen können.
Verstehen sie mich nicht falsch: Gesetze und Verordnungen brauchen wir ganz dringend für das Zusammenleben einer Gemeinschaft, aber sie werden dort ausgehebelt, wo sie nicht mehr passen und nichts passiert.
Und anstatt, dass der Gesetzgeber diese Entwicklungen in sinnvoll regulierte Bahnen lenkt, überlässt man das dem Markt.