Während des Corona-Shutdowns konzentrierte sich unser Leben über mehrere Wochen hinweg mehr als gewohnt auf die eigenen vier Wände. Die Wohnung war nicht nur Rückzugsort, sondern auch Arbeitsplatz, Klassenzimmer und vieles mehr.
Wenn wir 75 Jahre in die Vergangenheit zurückblicken, bietet sich uns eine völlig andere Situation: Im Jahr 1945 lagen allein auf Wiens Straßen 850.000 Kubikmeter Schutt. 36.851 Wohnungen waren zu diesem Zeitpunkt völlig zerstört, über 50.000 Wohnungen konnten aufgrund von Schäden nicht benützt werden, und rund 70.000 Wohnungen in Wien wiesen kleinere Schäden auf. Unzählige Bombenangriffe hatten zigtausenden Menschen sprichwörtlich das Dach über dem Kopf genommen und sie wohnungslos gemacht.
Die verheerende Wohnungssituation unmittelbar nach dem Krieg war zweifellos eine der zentralen Herausforderungen. Es ging vornehmlich darum, möglichst viele Wohnungen noch vor Einbruch der Kälte wieder bewohnbar zu machen. Daher war rasches Handeln angesagt.
Das Protokoll einer Vorstandsbesprechung des Zentralverbands der Hausbesitzer vom 8. Juni 1945 erweist sich in diesem Zusammenhang als ein zeitgeschichtlich bedeutsames Dokument. Es enthält einen Bericht über ein Zusammentreffen der Funktionäre mit Vertretern der Wiener Stadtregierung, bei dem über Maßnahmen für den Wiederaufbau gesprochen wurde. Die zuständigen Senatsräte vertraten die Ansicht, dass die Hauseigentümer die Initiative zum Wiederaufbau ergreifen sollen, „damit man wieder hausen kann“. Das Protokoll enthält überdies den Hinweis, dass sich die Gemeinde bei diesem Zusammentreffen „mehr für die technische Seite der Arbeiten, nicht aber für die finanzielle interessiert“ und die Genehmigung zur Durchführung nach dem Grundsatz „wenig Material, viel Wohnraum“ erteilt wurde.
Daraufhin hat sich einiges verändert: Mit Fleiß und vereinten Kräften konnten zunächst viele der in Mitleidenschaft gezogenen Häuser – zum Teil auch unterstützt durch öffentliche Mittel des Wohnhaus-Wiederaufbau-Fonds – wieder nutzbar gemacht werden. Im Laufe der Jahre entstanden aber auch neue Wohnungen, und mit ebensolcher Beharrlichkeit wurde der österreichische Hausbestand in der Folge durch seine Eigentümer in Schuss gehalten sowie neuen qualitativen Gegebenheiten und Erfordernissen angepasst.
Ob und wie sehr in den Jahren nach dem Wiederaufbau private Investitionen getätigt wurden, lässt sich deutlich anhand der Gesetzgebung nachvollziehen und letztlich am Stadtbild ablesen. Diverse Belohnungstatbestände beflügelten Vermieter zu diversen Verbesserungen. Wenn etwa ein Vermieter zu Zeiten des Kategorie-Mietzinses bestimmte Verbesserungen an der Ausstattung einer Wohnung vornahm, konnte ein höherer Mietzins vereinbart werden. Nicht nur das Mietrecht, sondern vor allem auch das Steuerrecht ist ein geeignetes Instrument, wenn es darum geht, durch Schaffung von Anreizen Investitionen auszulösen. So ermöglichte die noch vor einigen Jahren bestehende steuerfreie Rücklage ein Ansparen für größere Investitionen in den Hausbestand.
Corona und die damit einhergehenden Restriktionen haben dem Wohnen eine neue Dimension verliehen. Die Arbeit von zu Hause kann künftig vielen Menschen unnötige Wege ersparen. Homeoffice ermöglicht Flexibilität, Freiheit und Erleichterung, wodurch das private Umfeld zunehmend an Bedeutung gewinnt. Die nach wie vor bestehenden Corona-Restriktionen können dem Urlaub in Österreich oder zu Hause eine neue Qualität verleihen.
Umso wichtiger erscheint es daher, die Qualität beim Wohnen sicherzustellen. Dazu müssen den privaten Immobilieneigentümern Anreize und Möglichkeiten in die Hand gegeben werden, von denen auch die Wirtschaft profitiert. So und nicht anders.