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Testament und Erbschaft – die verantwortungsvolle Weitergabe von Immobilien an die Folgegenerationen

Die wohlüberlegte Weitergabe von Liegenschaften an die nächste Generation ist Teil eines gewissenhaften Umgangs mit den eigenen Angelegenheiten, schließlich zeigt die Lebenserfahrung, dass gerade die gemeinschaftliche Nutzung bzw. das gemeinsame Miteigentum an Liegenschaften häufig zum Auslöser für Familienkonflikte werden kann.

Eigentum bedeutet Sicherheit. Und mit Sicherheit auch Verantwortung. Verantwortung hinsichtlich Grund und Boden oder auch hinsichtlich der Nachbarn, sollte man EigentümerIn einer Wohnung in einem Mehrparteienhaus sein. Doch geht diese Verantwortung auch weit über jene Aspekte hinaus, die Versicherungen und Banken, Genossenschaften und gute Nachbarschaft abdecken können, ebenso über Fragen zu Schattenwurf, Immissionen, herabfallenden Dachziegeln oder schlicht der pünktlichen Überweisung der Betriebskosten.

Möglichkeiten der Übergabe zu Lebzeiten

Möglichkeiten, seiner Verantwortung nachzukommen, gibt es viele. Hier kann eine entsprechende Beratung helfen oder auch eine eigene Recherche. So beginnen die Varianten bereits lange vor dem persönlichen Dahinscheiden mit der einfachen Übergabe einer Liegenschaft, Wohnung etc. Ob dies mit einem Wohnrecht, einem Fruchtgenuss oder anderem verbunden ist, bleibt der Kreativität und den Bedürfnissen der jeweilig handelnden Personen überlassen. Möglicherweise kann auch die Übergabe zu Lebzeiten im Gegenzug mit einem Erbrechts- und Pflichtteilsverzicht verbunden werden.

Grundsätzlich gilt aber die Maxime, dass bei Übergaben zu Lebzeiten allfällige Gegenleistungen wie der Verzicht auf zukünftige Pflichtteilsansprüche oder auch das Einräumen eines Wohnrechts für die übergebende Person wohlüberlegt und mit allen beteiligten Personen abgesprochen werden sollte. Hierbei kann die Gesprächsführung im Rahmen einer Mediation helfen, auch wirklich alle Beteiligten gleichermaßen in die zu erstellende Verfügung einzubinden.

Das Testament

Wenngleich die Anzahl der Frauen und Männer, die dem Sensenmann die Verfügungsgewalt über ihre persönlichen Eigentumsrechte durch eine wohlüberlegte letztwillige Verfügung entziehen, überraschend gering ist, so ist das Testament dennoch ein Zeichen der Verantwortung und der letzten Sorge für die Hinterbliebenen. Man regelt die Erbfolge, legt in Form von Vermächtnissen fest, wer welche Immobilie, welchen Gegenstand, welche Sparform erhalten soll.

Es ist dabei (unter Berücksichtigung des Pflichtteilsrechts) dem Testator unbenommen, seinen Wünschen hinsichtlich der Gestaltung des Testaments nachzukommen. Um die gesetzlichen Notwendigkeiten des Pflichtteilsrechts zu erfüllen, lohnt sich ab einem gewissen Vermögen der Weg zum Anwalt oder Notar. Sind die juristischen Basics geklärt, hat sich das Gespräch mit allen zu Bedenkenden bewährt. So ist es möglich, irrtumsfrei die Erwartungen des Testators mit den Bedürfnissen der zukünftigen Erben und Vermächtnisnehmer in Einklang zu bringen.

Änderung des Testaments

Sollten sich die Vorzeichen ändern, neue Kinder, Hochzeiten, Scheidungen oder Erkenntnisse die Planung ändern, so steht es dem Testator auch bis zu seinem Tod bzw. bis Verlust der Testierfähigkeit frei, das Testament anzupassen. Erbschaftsmediation kann dabei helfen, Missverständnisse zu verhindern und allen Beteiligten weiterhin eine gute Gesprächsbasis zu ermöglichen.

Ein Beispiel veranschaulicht die Materie

Als eine 85-jährige Mutter ihr Testament verfasste, hatte sie nur das Wohl der beiden Kinder im Sinn. Die sie treu pflegende Tochter sollte das Elternhaus bekommen, der in der Ferne verheiratete Sohn einen Betrag weit über dem Pflichtteil erhalten. Was die Mutter jedoch nicht ahnen konnte, waren die Alpträume der Tochter, die sich durch die jahrelange Pflege entwickelt hatten, ebenso wie die im Raum stehende Scheidung des Sohnes in Australien.

In einem von einem Mediator begleiteten Gespräch konnten diese Aspekte vorsichtig angesprochen werden, und die Mutter änderte ihr Testament dahingehend, dass der Sohn das Haus erhalten sollte und die Tochter den Geldbetrag und noch darüber hinausgehende Vermächtnisse.

Konflikte im Rahmen einer Verlassenschaftsabhandlung

Das klassische Setting des Erbschaftskonflikts findet im Rahmen der Testamentseröffnung oder der Erbrechtsverhandlung vor Gericht statt. Enttäuschte Erwartungen prallen auf moralische Argumentationen, der Familienfrieden weicht in Kürze einem hocheskalierten Erbschaftsstreit. Mediation ermöglicht auch in dieser Situation, fernab von den juristischen Stehsätzen auf die Motive und Bedürfnisse im Hintergrund einzugehen und so eine nachhaltige Lösung zu schaffen.

Konflikte anlässlich Miteigentums nach Einantwortung

Wurde schließlich die Verhandlung abgeschlossen und die Erbmasse aufgeteilt, so erhält so manches Grundstück einen neuen Eigentümer. Oder mehrere. Sollte es im Rahmen einer Liegenschaft zu Miteigentum kommen, bedarf es oftmals einer klaren Nutzungsvereinbarung, um zukünftige Probleme erst gar nicht entstehen zu lassen. Wird das elterliche Haus von drei Kindern gleichzeitig übernommen, wobei eine Tochter das Haus als Wohnsitz nutzt, die anderen beiden jedoch „nur“ grundbücherliche Miteigentümer sind und auch nach außen hin den Kredit mitübernommen haben, so zeichnet sich der Bedarf an einer unmissverständlichen Regelung klar ab.

Erbschaftsmediation

Mediation kann im Rahmen der letztwilligen Verfügungen sowohl dem/der TestatorIn wie auch den ErbInnen und VermächtnisnehmerInnen helfen. Einerseits kann im Vorfeld der Testamentserstellung ein mediiertes Gespräch dazu verhelfen, die Erwartungen, Hoffnungen und Bedürfnisse aller Beteiligten (TestatorIn, ErbInnen und VermächtnisnehmerInnen) unter einen Hut zu bringen und so die Basis für zukünftige Konflikte zu entziehen. Andererseits können auch schon entstandene Konflikte im Rahmen einer Mediation unter Bedachtnahme auf das gemeinsame Ziel zeit- und ressourcensparend beigelegt werden.

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Geschrieben von:

Ulrich Wanderer

Mag. Ulrich Wanderer ist selbstständiger Mediator, Beratungsjurist in Familienberatungsstellen, Autor und Herausgeber zahlreicher Fachpublikationen und Herausgeber. Wanderer unterrichtet an der FH Kärnten und ist Gastvortragender an der Universität Wien.www.mediation-wanderer.at

Interview-Partner:
Dieser Inhalt:
  • Erschienen am:
    05.09.2019
  • um:
    07:00
  • Lesezeit:
    4 min
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