Treffsicher ist diese Maßnahme keinesfalls, denn es werden wieder einmal die geschützt, die bereits geschützt sind. Fest steht, dass diese Entscheidung in höchstem Maß eigentums- und wirtschaftsfeindlich ist.
Soziale Treffsicherheit liegt nicht vor
Von Verteilungsgerechtigkeit kann nicht die Rede sein, wenn in Zeiten wie diesen eine generelle Entlastung für jene MieterInnnen, die ohnehin schon im preisregulierten Bereich des Mietrechts wohnen, über die Gießkanne – egal, ob finanzielle Bedürftigkeit vorliegt oder nicht – gewährt wird. Vielmehr sollte jenen ein Zuschuss gewährt werden, die aufgrund der Pandemie ihren Arbeitsplatz verloren haben oder sich infolge von Kurzarbeit in finanziellen Engpässen befinden, aber nicht einfach eine „Lösung zu Lasten Dritter“, nämlich der HauseigentümerInnen, für alle Mieten im Richtwertbereich stattfinden.
Angriff auf das Eigentum
Es wird außer Acht gelassen, dass diese undifferenzierte Großzügigkeit seitens der Regierung auf Kosten der EigentümerInnen geht. Die ohnehin nur alle zwei Jahre durch das Richtwertgesetz vorgesehene Inflationsanpassung der Richtwerte sowie die Indexierung bei den Kategoriebeträgen dient dem Werterhalt der Miete. Es ist keine Erhöhung.
Trotz massiver Kritik hat es für private EigentümerInnen bislang keine nennenswerten Unterstützungen seitens der Bundesregierung gegeben, obwohl viele VermieterInnen verstärkt Mietausfälle verkraften müssen.
Schaden für die Wirtschaft – Investitionen werden verschoben
Die Folge dieser populistischen Unvernunft ist aber auch ein gewaltiger Schaden für die Wirtschaft. Viele der so dringend benötigten Investitionen für die Wirtschaft werden künftig ausbleiben. Aufträge an das Bau- und Baunebengewerbe werden zurückgehen, und Österreich wird künftig auch im europäischen Vergleich im Standard hinterherhinken. So werden wir uns jedenfalls nicht aus der Krise hinausinvestieren.
Kein Verzicht der Stadt Wien auf Indexgebühren
Quod licet Iovi, non licet bovi. Unverständlich ist in diesem Zusammenhang, dass die SPÖ-geführte Stadt Wien keinerlei Bereitschaft zeigt, trotz hoher Überschüsse auf eine Indexerhöhung von Gebühren für zum Beispiel Abfall, Wasser und Kanal zu verzichten. Ein Rechnungshofbericht konstatiert Gebührenüberschüsse aus diesen Haushalten in Höhe von 390 Millionen Euro aus den vergangenen Jahren. Möglich ist das durch das Wiener Valorisierungsgesetz, das automatisch ab einer Inflation von drei Prozent eine Anhebung vorsieht. Ein kürzlich aus Anlass der Krise eingebrachter Antrag, auf eine Erhöhung zu verzichten, ist in der Wiener Stadtregierung abgeblitzt. Während also private VermieterInnen auf eine Anhebung ihrer preisgeregelten Miete verzichten müssen, macht Wien ungeniert von seiner gesetzlichen Anpassungsmöglichkeit Gebrauch.