--}}
 

Regierungsvorlage für eine Grundbuchsgebührennovelle– GGN

Werden bestimmte Rechte im Grundbuch eingetragen, muss dafür eine Eintragungsgebühr entrichtet werden. Die Eintragungsgebühr für die Eintragung des Eigentums- oder Baurechts beträgt 1,1% des einzutragenden Rechts und richtet sich nach einer Bemessungsgrundlage. Aufgrund eines Urteils des Verfassungsgerichtshofs war diese Bemessungsgrundlage neu zu regeln.

Grundsätzlich ist künftig für die Berechnung der Eintragungsgebühr für alle entgeltlichen und unentgeltlichen Geschäfte (also Kauf, Tausch, Schenkung, Erbschaft) der sogenannte Verkehrswert heranzuziehen. Der Wert bemisst sich nach dem Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bei einer Veräußerung üblicherweise zu erzielen wäre. Der Eintragende hat den Wert plausibel zu beziffern und seine Angaben mit Unterlagen zu bescheinigen. Zur Bescheinigung können alle dafür geeigneten Urkunden, wie beispielsweise der Kaufvertrag, aber auch sonstige Bescheinigungsmittel, wie insbesondere Fotos, Inserate, Immobilienpreisspiegel, vorgelegt werden. Ein Sachverständigengutachten wird nicht vorzulegen sein.

Maßgebliche Bestimmungen

Der Verfassungsgerichtshof hat mit seinem Erkenntnis vom 21. September 2011, G34, 35/2011, die Anknüpfung des Gerichtsgebührengesetzes an die Bemessungsgrundlagen des Grunderwerbsteuergesetzes für die Zwecke der Berechnung der Eintragungsgebühren im Grundbuch für verfassungswidrig erklärt und die maßgeblichen Bestimmungen mit Ablauf des 31. Dezember 2012 aufgehoben und damit die ausnahmslose Anknüpfung an den Wert des Rechts (Verkehrswert) als Bemessungsgrundlage für die Grundbuchseintragungsgebühren ab 1.1.2013 herbeigeführt. Die vorgeschlagenen Änderungen beruhen auf diesem Erkenntnis und der weiteren Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs zur Bemessung von Abgaben auf Liegenschaften. Künftig soll sich die Eintragungsgebühr grundsätzlich nach dem Verkehrswert bzw. gemeinen Wert der Liegenschaft bemessen. Für bestimmte Transaktionen sieht der Entwurf aber Ausnahmen von dieser unbedenklichen Regel vor.

Entgeltliche und unentgeltliche Rechtsgeschäfte

Das betrifft zum einen– entgeltliche wie unentgeltliche– Rechtsgeschäfte im erweiterten Familienkreis, zum anderen aber bestimmte gesellschaftsrechtliche Vorgänge zur Änderung von Unternehmensstrukturen. Hier soll sich die Eintragungsgebühr mindestens nach dem Dreifachen des Einheitswerts, höchstens aber nach einem Drittel des Verkehrswerts bemessen. Dadurch werden Liegenschaftstransaktionen in der Familie sowie im unternehmerischen Kontext begünstigt. Das ist nach dem erwähnten Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs zulässig. Das Begutachtungsverfahren hat mit aller Deutlichkeit gezeigt, wie dringend der praktische Bedarf nach derartigen Ausnahmen ist. Um auch dem Anliegen der Verwaltungsvereinfachung (für den Bund und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger bzw. Unternehmen) gerecht zu werden, soll in diesen Ausnahmefällen doch wieder auf den Einheitswert bzw. das Dreifache dieses Betrags abgestellt werden. Unter Bedachtnahme auf die Ausführungen des Verfassungsgerichtshofs in seinem so genannten Grundsteuer-Erkenntnis vom 6. Oktober 2010, B298/10, ist auch diese Begünstigung verfassungsrechtlich zulässig. Im Ergebnis mögen die Auswirkungen des vorgeschlagenen Systems mit jenen der vom Verfassungsgerichtshof aufgehobenen Regelung ähnlich sein, wenngleich im Einzelnen Unterschiede bestehen. Die Begünstigung durch die Heranziehung des(Dreifachen des) Einheitswerts beruht freilich nicht darauf, dass dieser Wert über längere Zeit nicht mehr neu festgestellt worden ist, sondern auf der vorgeschlagenen Ausnahme bestimmter Rechtsgeschäfte.

Selbstberechnung nicht mehr möglich

Insoweit treffen die im Begutachtungsverfahren verschiedentlich geäußerten Bedenken, dass das mit dem Entwurf vorgesehene System das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs G34, 35/2011, unterlaufe, also nicht zu. Aufgrund der Entkoppelung der Bemessungsgrundlagen ist es in Zukunft auch nicht mehr möglich, die Grunderwerbsteuer und die Grundbuchseintragungsgebühren in einem einheitlichen Vorgang zu berechnen. Eine Selbstberechnung über FinanzOnline wird daher in Zukunft nicht mehr durchführbar sein.

Die Bestimmungen des Gerichtsgebührengesetzes und des Grunderwerbsteuergesetzes, die auf diese Selbstberechnung Bezug nehmen, sind entsprechend anzupassen. Darüber hinaus erfolgen nur Änderungen zur Klarstellung mit weitgehend redaktionellem Charakter.

21.11.2024

"Wir brauchen keine Politik der Eintagsfliegen, sondern eine gemeinsame Strategie."

Trotz multipler Krisen muss der Wohnbau in Österreich absolute Priorität haben. "Sozialer Friede ist eine Grundlage unserer demokratischen Gesellschaft", meint Klaus Baringer, Vorstandsvorsitzender der GESIBA und Obmann des GBV im Interview mit der Immobilien-Redaktion.

21.11.2024

Bau Invest Lounge: Experten diskutieren BIM und überregionale Chancen im Immobilienmarkt

Die kürzlich stattgefundene “Bau Invest Lounge”, organisiert von Digital Findet Stadt, bot eine Plattform für führende Persönlichkeiten der österreichischen Immobilienbranche. In einer aufschlussreichen Podiumsdiskussion tauschten Lars Oberwinter, Gerhard Rodler, Markus Galuska und Georg Stadlhofer ihre Erkenntnisse und Perspektiven aus. Die Veranstaltung beleuchtete aktuelle Trends, Herausforderungen und Innovationen in der Immobilienbranche, mit besonderem Fokus auf überregionale Zusammenarbeit und den Einsatz moderner Technologien wie Building Information Modeling (BIM).

20.11.2024

Wirtschaftlicher und ökologischer Nutzen: Die Bedeutung von Sanierung für Gesellschaft und Umwelt

Die kürzlich von apti und ÖGNI veranstaltete Konferenz zum Thema "Wirtschaftlicher und ökologischer Nutzen: Die Bedeutung von Sanierung für Gesellschaft und Umwelt" bot tiefe Einblicke in die Zukunft der Gebäudesanierung. Drei bemerkenswerte Vorträge beleuchteten verschiedene Aspekte dieses wichtigen Themas.

Geschrieben von:

Mario Schiavon

Mario Schiavon ist Partner und Mitglied des Real Estate-Teams in Wien. Er ist auf die Beratung von nationalen und internationalen Klienten in sämtlichen Bereichen des Liegenschaftsrechts spezialisiert und verfügt über langjährige Erfahrung in der Betreuung von Immobilienprojekten - von der Planungsphase über die Errichtung der Transaktionsdokumente bis zur Strukturierung von Immobilienprojekten, Immobilienakquisitionen und deren Abwicklung im In- und Ausland. Regelmäßig betreut Mario Schiavon Klienten bei der Due Dilligence und der sicheren Abwicklung von Immobilien- und Bauvorhaben, Wohnungseigentum und Parifizierungen.

Interview-Partner:
Dieser Inhalt:
  • Erschienen am:
    22.04.2013
  • um:
    10:06
  • Lesezeit:
    3 min
  • Aufrufe: (letzte 90 Tage)
              
  • Bewertungen und Kommentare:
    0
  • Jetzt bewerten

Kategorie: Inland

Artikel:802

Die vielfältigen Inhalte unser Artikel und Videos befassen sich mit der Immobilienmarktentwicklung in Österreich und geben gemeinsam mit den relevanten Branchennews einen aktuellen Überblick. Allerdings werfen wir auch einen Blick in die Zukunft der einzelnen Assets. 
Mit diesem Blick in die Zukunft garantieren wir allen Lesern und Leserinnen, bei den entscheidenden Entwicklungen vorne dabei zu sein. Wir denken oft schon über Themen nach, die andere noch gar nicht als solche erkannt haben und greifen Entwicklungen auf, bevor sie sich am Markt etabliert haben.

Newsletter Abonnieren

Abonieren Sie unseren täglichen Newsletter und verpassen Sie keine unserer redaktionellen Inhalte, Pressemeldungen, Livestreams und Videos mehr.

Bitte geben Sie Ihren Vor- und Nachnamen ein, es sind exakt 2 Worte beginnend mit Großbuchstaben erlaubt.

Vielen Dank! Ihre Daten wurden gespeichert. Damit Ihre Anmeldung gültig wird klicken Sie bitte den Link in dem Bestätigungsmail das wir Ihnen gesendet haben.

Werbung

Das Immobilien-Redaktion Unternehmen der Woche 46/2024

Wir Gratulieren Korte Immobilien Fröndenberg zu erreichten 22 Punkten!

Korte Immobilien Fröndenberg

Winschotener Straße 12, 58730 Fröndenberg/Ruhr

Immobilienmakler Fröndenberg. Mehr als nur ein Makler. Erfolgreich seit 1975! Familienunternehmen in zweiter Generation. Verkauf von Häusern, Wohnungen und Baugrundstücken. Persönliche Beratung. Individueller Service. Tätig in Fröndenberg, Menden, Unna und Umgebung.

Unternehmen

Produkt/Leistung

Profil News

Platz 2

Raiffeisen Immobilien Österreich

Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1, 1020 Wien

Raiffeisen Immobilien ist die Maklerorganisation der Raiffeisenbanken Gruppe in Österreich und bietet Fullservice: Immobilienvermittlung, Bewertung, Investment

Unternehmen

Produkt/Leistung

Profil News

Platz 3