Auch das Café Landtmann auf der Wiener Ringstraße ist von den scharfen Covid-19-Maßnahmen der Bundesregierung betroffen, musste die Türen während der Pandemie schließen und hatte in der Zeit zwischen den Lockdowns signifikante Umsatzeinbußen. „Wir haben in den letzten zwölf Monaten sechs Monate geschlossen gehabt“, meinte Berndt Querfeld, Besitzer des Traditionscafés, in einem Interview mit dem „Kurier“. Das führte in weiterer Folge zu einem Disput zwischen der Familie Querfeld und dem Vermieter. Mittlerweile gibt es eine Mietzins- und Räumungsklage gegen die Besitzer des Landtmanns.
Lockdown-Herausforderungen, keine gemeinsame Lösung
Dass es so weit kommen musste, ist angesichts der aktuellen Situation sehr verwunderlich. So meinte Berndt Querfeld im Interview: „Dass es eine schwierige Zeit ist, wissen wir alle, und das gilt auch für die Gastronomie. Dass es für den Hausherrn auch herausfordernd ist, das ist mir klar. Deshalb hätte man eine gemeinsame Lösung finden sollen. Das wollten wir auch.“
„Wir haben im Vorfeld eine Mediation vorgeschlagen“, sagt Rechtsanwalt Alfred Nemetschke, der die Familie Querfeld in dieser Rechtssache vertritt: „Es geht nur miteinander, und man muss im Rahmen des Möglichen agieren.“ Allerdings schien es vonseiten der Gegenpartei kein Interesse an dieser Lösung zu geben, wie Querfeld meint: „Es gab von Beginn an eine Gesprächsverweigerung des Vermieters. Das Angebot, einen Mediator beizuziehen, wurde brüsk zurückgewiesen.“
Vor dem Räumungsurteil: Mediation von Gerichten empfohlen
Selbst bei Gerichten wird mittlerweile der Weg über einen Mediator oder eine Mediatorin im Vorfeld angeboten, da sich dadurch unangenehme Rechtsstreitigkeiten vermeiden lassen. Melanie Berger von der Mediationskanzlei Adler & Berger: „Vor Gericht bekommen Sie irgendwann ein Urteil, aber oftmals keine Lösung.“ Zudem hat die Mediation den Vorteil, dass sie weitaus kostengünstiger ist als Gang vor Gericht und letztendlich auch zu schnelleren Lösungen von Konflikten führt. Langwierige und kostenintensive Rechtsverfahren können damit vermieden werden.
Bevor aber der Mediator an die „Startlinie rollen kann“, wie es Mediator Peter Adler ausdrückt, muss der Wunsch nach einer Lösung durch Mediation bei den Streitbeteiligten gegeben sein. Das war in diesem Fall nicht gegeben. Alfred Nemetschke zeigt sich im Fall Landtmann von der Nichtannahme des Angebots, eine gemeinsame Lösung zu finden, wenig überrascht: „Es ist leider unmöglich, Vergleichsgespräche zu führen, wenn das Gegenüber unhaltbare Rechtspositionen einnimmt.“
Herausgabe des Fixkostenzuschusses, da hört sich jede Diskussion auf!
Während in §§ 1104, 1105 ABGB klar festgehalten ist, dass für den Fall der Unbenützbarkeit bzw. eingeschränkten Benützbarkeit des Mietobjekts infolge einer Pandemie ein Anspruch des Mieters auf Mietzinsentfall bzw. Mietzinsminderung besteht, argumentiert der Vermieter unter anderem damit, dass die Pandemie die Benutzbarkeit des Mietobjekts gar nicht einschränke, es dem Mieter möglich wäre, ein Kaffeehaus auch anders, etwa zum Betrieb einer Apotheke zu nutzen, oder der Mieter zur Herausgabe des Fixkostenzuschusses verpflichtet sei. Alfred Nemetschke: „Da hört sich leider jede Diskussion auf.“
Es steht zu befürchten, dass sich sehr viele Kaffeehausbesitzer und Gastronomen im Laufe des Jahres 2021 in einer ähnlichen Situation befinden werden. Das Problem via Gericht lösen zu wollen tut der Angelegenheit aber sicherlich nicht gut.
An die Zeit nach der Pandemie denken
Die Mediatorin Melanie Berger empfiehlt jedenfalls jedem Vermieter, „auch an die Zeit nach der Pandemie zu denken, bevor teilweise langjährige gute Vertragsbeziehungen verbrannt werden“. Warum man sich aufseiten der Wlaschek-Stiftung für den Gerichtsweg entschieden hat, ist recht unverständlich. Persönliche Animositäten oder die Absicht, die Situation zu nutzen und das Café Landtmann feindlich zu übernehmen, sind hoffentlich nicht der Grund.
Von einem guten Beispiel kann man jedenfalls nicht sprechen.