Manchmal werden Entscheidungen getroffen, deren Tragweite man gar nicht abschätzen kann. Wo man erst hinten nach merkt, was da rauskommt. So wie die OGH Entscheidung zum Lagezuschlag. Es ist ungefähr so, als würde man mit einem kleinen Häppchen einen Kampfhund füttern wollen, weil er einem erbarmt, und der beisst einem gleich den Finger ab.
Ähnlich die OGH-Entscheidung. Hier ein paar Meinungen aus der Branche:
Daniel Jelitzka, JP Immobilien: Der OGH hat mit seiner aktuellen Rechtsprechung zu erheblicher Verunsicherung und zu vielen offenen Fragen auf allen Seiten geführt.
Sandra Bauernfeind, EHL Immobilien: Um in bestehende Substanz eines Hauses zu investieren, braucht es eine gewisse Rechtssicherheit. Die ist nicht gegeben. Die Folge: Es wird weniger investiert.
Johannes Endl, ÖRAG: Die Regelung wird dazu führen, dass dem Mietmarkt noch mehr die dringend benötigten Mietwohnungen entzogen werden.
Entweder weil sie nicht mehr vermietet werden oder weil noch mehr Altbauten parifiziert und anschließend verkauft werden. Schön langsam wird der „Betrieb” und die Instandhaltung eines alten Hauses zu aufwendig, aber vor allem nicht mehr planbar – sagt Thomas Gruber von Otto Immobilien. Außerdem wird es zu mehr Verfahren vor Gericht kommen – denn auch wenn die Miete korrekt und mit entsprechenden Lagezuschläge richtig kalkuliert wurde, können auf Grund der neuen Karte, diese vom Mieter zurückgefordert werden.
Fachverbandsobmann Georg Edlauer spricht von einem Bärendienst, den man den Mietern und den Vermietern damit erwiesen hat.
Insofern ist das Beispiel mit dem Kampfhund nicht ganz passend, weil da hat wenigstens einer was davon gehabt.