--}}
 

ÖHGB: Motorwartung dringend erforderlich

Die Ereignisse der letzten Wochen haben sich überschlagen und für alle enorme Einschränkungen bedeutet. Im Eiltempo wurden Maßnahmen getroffen, Gesetze und Verordnungen erlassen, Richtlinien erstellt.

Bereits unmittelbar nach der ersten Ankündigung von behördlichen Geschäftsschließungen waren unzählige VermieterInnen von Geschäftslokalen mit Forderungen ihrer MieterInnen konfrontiert, die keine oder nur eine geringere Miete zahlen wollten. Rechtsberatungen liefen und laufen nach wie vor auf vollen Touren, da es für Antworten auf die jeweiligen Fragen für Betroffene kein Patentrezept und keine generelle Musterlösung gibt. Jeder Fall muss anhand der Umstände des Einzelfalls beurteilt werden.

Viele Einzelfälle – keine generelle Lösung

Dazu müssen viele Fragen geklärt werden wie beispielsweise: Handelt es sich um Miete oder Pacht? Was steht im Mietvertrag? Wurde das Risiko der Gefahrtragung wirksam ausgeschlossen? Zu welchem konkreten Zweck erfolgte die Vermietung? Kann der Mieter die gemieteten Räumlichkeiten weiterhin etwa für Catering, Lieferservice oder Onlinehandel nützen? Besteht ein großes Interesse, seinen Vertragspartner zu behalten?

In der Fachwelt, aber auch in den Medien kursierten eine Reihe unterschiedlicher Auslegungen diverser ExpertInnen über die Anwendbarkeit der §§ 1104 ff ABGB, die einen Entfall oder eine Minderung des Mietzinses bei einem außerordentlichen Ereignis normieren. Diese Umstände erfordern den ausdrücklichen Hinweis, dass die zitierten Fälle keine einheitliche rechtliche Beurteilung möglich machen, sondern immer der jeweilige Einzelfall unter die Lupe genommen werden muss und eine endgültige Klärung mangels gesicherter Rechtsprechung erst durch den Obersten Gerichtshof erfolgen wird.

Private Vermieter vergessen

Die Regierung hatte bei ihren ersten Rettungsmaßnahmen wie Kurzarbeit, staatlichen Haftungen für Überbrückungskredite und Hilfsfonds vor allem Selbstständige, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, aber auch Arbeitslose im Visier ihrer Politik. Die eilig beschlossenen gesetzlichen Grundlagen für die Einrichtung diverser Unterstützungsfonds hätten vom Wortlaut auch private Vermieter mit Einkommensverlusten inkludiert, doch setzten die in Folge der Gesetze geschaffenen Richtlinien für die Anspruchsberechtigung den Betrieb eines gewerblichen Unternehmens voraus. Private Vermieter wurden somit von diesen Unterstützungen ausgeschlossen.

Das wirtschaftliche Risiko für Mietausfälle darf nicht beim Vermieter hängen bleiben. Je länger die Krise andauert und der damit verbundene wirtschaftliche Schaden für alle wächst, desto lauter wurden und werden die Rufe nach vermehrter Unterstützung im Bereich der Wohnungsmieten. Die Bundesregierung rechtfertigte die Notwendigkeit ihrer Hilfsmaßnahmen mehrmals mit dem Hinweis, dass alle von der Corona Krise betroffenen Menschen auch weiterhin ihre Wohnkosten bestreiten können.

Kaum Differenzierung

Doch dann wurde ein Gesetz beschlossen, dass MieterInnen, die durch die Krise wirtschaftlich hart getroffen wurden, für offene Mietzinszahlungen im 2. Quartal nicht gekündigt werden können. Die gerichtliche Einforderung der offenen Mietzinse wurde auf den 1.1.2021 hinausgeschoben und die Kündigung wegen Nichtbezahlung des Mietzinses im 2. Quartal 2020 erst ab 1.7.2022 zugestanden. Darüber hinaus wurde beschlossen, laufende Räumungsexekutionen auf Antrag des Mieters sechs Monate ab Bewilligung aufzuschieben ohne zu berücksichtigen, aus welchem Grund die Räumung bewilligt wurde. Eine Aufschiebung kann daher auch ein Mieter beantragen, der den Mietgegenstand in arger Weise vernachlässigt hat oder das Haus wegen unleidlichen Verhaltens längst verlassen sollte. Damit können Störenfriede ihr unleidliches Verhalten in diesem Haus ungeniert fortsetzen.

Die Nichtbezahlung des Hauptmietzinses hat nicht nur einen Einkommensverlust beim Vermieter zur Folge, es müssen auch die Betriebskosten von diesem weitergezahlt werden. Ob dieses Geld jemals zurückgezahlt wird, ist ungewiss.

Kleine und mittlere Eigentümer besonders betroffen

Die letzten Entwicklungen der Pandemie geben zwar einen Hoffnungsschimmer für erste Entspannung, doch lässt sich auf wirtschaftlicher Ebene die Dimension einer unvermeidbaren Rezession derzeit noch nicht endgültig einschätzen. Wie das Wifo ausgesprochen hat, erwartet uns nicht nur die schärfste Rezession „seit Beginn der ökonomischen Aufzeichnungen“, sondern auch – nach dem Erfolg des ersten Budgetüberschusses im vergangenen Jahr seit 1954 – das höchste Budgetdefizit der Zweiten Republik.

Ganz besonders betroffen sind kleine und mittlere Eigentümer, die bisher einen großen Anteil an den Gesamtinvestitionen im Bau- und Baunebengewerbe geleistet haben. Genau diesen Personenkreis wird es wieder brauchen, um nach der Krise die kleinteilig organisierte heimische Wirtschaft hochzufahren.

Schon in der Vergangenheit haben sich private Immobilieneigentümer als stabiler Konjunkturmotor erwiesen. Dieser Motor muss gepflegt und regelmäßig gewartet werden. Man darf ihm nicht auch noch das Öl wegnehmen, wenn schon das Benzin immer weniger wird…

25.11.2024

Holzbauweise in den USA – Unterschiede und Vorteile im Vergleich zur deutschen Praxis

Während einer Reise in die USA erfuhr ich aus erster Hand, wie unterschiedlich die Bauweisen der beiden Länder sind: Durch die Vermittlung des Immobilienmaklers Derek Smith konnte ich eine Baustelle der Firma BP Builders in Missouri besichtigen und mit den Experten der Firma sprechen. Die Erkenntnisse aus diesen Gesprächen finden Sie in diesem Beitrag.

23.11.2024

Spatenstich für Wohnbauprojekt Donauperle von Jascha Bau in Wien Floridsdorf (Video)

Der Spatenstich für das innovative Wohnbauprojekt Donauperle markiert den offiziellen Baustart in Floridsdorf. Das Projekt der Jascha Bau unterstreicht die dynamische Entwicklung des aufstrebenden Bezirks und setzt neue Maßstäbe im modernen Wohnungsbau. Mit der traditionellen Zeremonie zum Spatenstich präsentiert sich das Bauvorhaben als zukunftsweisendes Projekt, das die wachsenden Anforderungen an zeitgemäßes Wohnen erfüllt.

21.11.2024

"Wir brauchen keine Politik der Eintagsfliegen, sondern eine gemeinsame Strategie."

Trotz multipler Krisen muss der Wohnbau in Österreich absolute Priorität haben. "Sozialer Friede ist eine Grundlage unserer demokratischen Gesellschaft", meint Klaus Baringer, Vorstandsvorsitzender der GESIBA und Obmann des GBV im Interview mit der Immobilien-Redaktion.

Geschrieben von:
Interview-Partner:
Dieser Inhalt:
  • Erschienen am:
    13.05.2020
  • um:
    07:00
  • Lesezeit:
    3 min
  • Aufrufe: (letzte 90 Tage)
              
  • Bewertungen und Kommentare:
    0
  • Jetzt bewerten

Kategorie: Inland

Artikel:802

Die vielfältigen Inhalte unser Artikel und Videos befassen sich mit der Immobilienmarktentwicklung in Österreich und geben gemeinsam mit den relevanten Branchennews einen aktuellen Überblick. Allerdings werfen wir auch einen Blick in die Zukunft der einzelnen Assets. 
Mit diesem Blick in die Zukunft garantieren wir allen Lesern und Leserinnen, bei den entscheidenden Entwicklungen vorne dabei zu sein. Wir denken oft schon über Themen nach, die andere noch gar nicht als solche erkannt haben und greifen Entwicklungen auf, bevor sie sich am Markt etabliert haben.

Newsletter Abonnieren

Abonieren Sie unseren täglichen Newsletter und verpassen Sie keine unserer redaktionellen Inhalte, Pressemeldungen, Livestreams und Videos mehr.

Bitte geben Sie Ihren Vor- und Nachnamen ein, es sind exakt 2 Worte beginnend mit Großbuchstaben erlaubt.

Vielen Dank! Ihre Daten wurden gespeichert. Damit Ihre Anmeldung gültig wird klicken Sie bitte den Link in dem Bestätigungsmail das wir Ihnen gesendet haben.

Werbung

Das Immobilien-Redaktion Unternehmen der Woche 47/2024

Wir Gratulieren Otto Immobilien GmbH zu erreichten 45 Punkten!

Otto Immobilien GmbH

Riemergasse 8, 1010 Wien

Seit mehr als 65 Jahren begleiten wir unsere Kund:innen – oft über mehrere Generationen – mit Erfahrung, Engagement und Leidenschaft für unser Handwerk. Heute zählen wir mit unseren Expert:innen und der Partnerschaft mit Knight Frank zu den großen unabhängigen Berater:innen für Vermarktung, Verwaltung und Bewertung von Wohn- und Gewerbeimmobilien – national und international.

Unternehmen

Produkt/Leistung

2 Jobs Profil News

Platz 2

Arnold Immobilien GmbH

Seilergasse 14, 1010 Wien

Arnold Immobilien – im Ausland als Arnold Investments tätig – ist ein multinationales Brokerhaus, das auf die Vermittlung von Immobilieninvestments in zehn europäischen Märkten spezialisiert ist. Das Unternehmen mit Hauptsitz in Wien wurde 2009 von Markus Arnold gegründet und zählt heute zu einem der führenden Immobilieninvestment-Maklerunternehmen Europas. Das Unternehmen verfügt über ein breit gefächertes Immobilienportfolio an Zinshäusern, Fachmärkten, Einkaufszentren, Bürohäusern, Hotels und Grundstücken in ganz Europa.

Unternehmen

Produkt/Leistung

Profil News

Platz 3

ARE Austrian Real Estate GmbH

Trabrennstraße 2B, 1020 Wien

Mit einem Portfolio von 582 Bestandsliegenschaften und rund 35 Projekten in Entwicklung zählt die ARE Austrian Real Estate zu den größten österreichischen Immobilienunternehmen. Eine ihrer Kernkompetenzen ist die Entwicklung zukunftsweisender Stadtteile und Quartiere mit durchdachter Infrastruktur. Bei der Bewirtschaftung ihres breitgefächertes Portfolio an erstklassigen Büro-Objekten setzt die ARE auf kontinuierliche Bestandsoptimierung und individuelle Nutzungskonzepte mit bestmöglichem Service für ihre Kund*innen. Höchste Nachhaltigkeitsstandards und das Bekenntnis zum Klimaschutz stehen dabei stets im Zentrum des Wirtschaftens.

Unternehmen

Produkt/Leistung

Profil News