--}}
 

Naheverhältnis zwischen Vermittler und Vermieter – Ein Arbeitekammer – Verfahren, das keines war

Mittlerweile stellt sich aber heraus, dass das erfolgreiche Musterverfahren gar keines war.

Die Arbeiterkammer hat laut eigener ots-Aussendung ein Musterverfahren geführt. In diesem „erfolgreich geführten Musterverfahren“ laut Arbeiterkammer, konnte die AK erwirken, dass die volle Maklerprovision – zwei Monatsmieten – zurückgezahlt werden mussten.

Tatsächlich kam es nämlich gar nicht zu einem Entscheid der Schlichtungsstelle, weil der Antrag an die Beratungsstelle zurückgezogen wurde und das Verfahren wurde daher gar nicht geführt. Sprich: Man einigte sich gütlich. Von einem „Musterverfahren“ sind wir weit entfernt.

Ursächlich für die Meinungsverschiedenheit zwischen dem Paar, das angemietet hat und dem Maklerunternehmen, war eine zum Zeitpunkt der Mietvertragsanbahnung vor rund vier Jahren bestehende juristische Unklarheit hinsichtlich der Aufklärung zu einem allenfalls gegebenen Naheverhältnis zwischen Vermittler und Vermieter – beziehungsweise der Ersichtlichmachung eines Nahverhältnisses. Eine Aufklärung durch die Maklerin ist übrigens erfolgt, strittig war nur, wie detailliert so ein Hinweis sein muss.

Später wurde diese Unklarheit ausformuliert. Eine OGH-Entscheidung aus dem 2. Halbjahr 2017 und die nachfolgenden branchen-relevanten Fachkommentare 2018 machten einen erweiterten Aufklärungsbedarf deutlich. Darauf hat das Maklerunternehmen prompt reagiert, aber rückwirkend auf abgeschlossene Verträge war das nicht möglich – logischerweise.

Um der 2016 gegebenen unklaren Situation Rechnung zu tragen, hat man sich letztendlich – wie gesagt – gütlich geeinigt. Schließlich waren Mieter und Makler Leidtragende der rechtlichen Unklarheiten.

Es ist natürlich jetzt immer schwierig, wenn erst nachfolgende Judikatur vollständige Klarheit zu den Folgen gesetzlicher Regelungen schafft. Daher ist es der ÖRAG umso höher anzurechnen, dass man eine gütliche Lösung gesucht hat. Vor allem, wo man vor kurzem in einem ähnlichen Fall durch alle drei von der Klägerin – angerufenen Instanzen gewonnen hat, weil die Aufklärung der ÖRAG gesetzeskonform erfolgt war.

Die Klägerin wurde ebenfalls von der Arbeiterkammer Wien unterstützt. Langsam könnten sie es wissen.

09.05.2025

"Rekordzahl an Insolvenzen zwingt Branche sich Realität zu stellen"

Moritz Kraneis, Geschäftsführer der Deutschen Zinshaus Gruppe, beschäftigt sich mit den derzeitigen Verwerfungen innerhalb der Immobilienbranche in Deutschland und sieht darin auch positive Aspekte.

08.05.2025

Blackout im Aufzug – weder aufwärts noch abwärts (Teil 2)

Haben Sie Angst oder verfallen Sie beim Aufenthalt in kleinen Räumen sogar regelrecht in Panik? Haben Sie das Gefühl, dass Ihnen in geschlossenen Räumen die Decke auf den Kopf fällt? Dann sollten Sie jetzt zu lesen aufhören – denn es geht um Aufzüge, die steckenbleiben. Und zwar sehr lange.

07.05.2025

Blackout im Aufzug – weder aufwärts noch abwärts (Teil 1)

Haben Sie Angst oder verfallen Sie beim Aufenthalt in kleinen Räumen sogar regelrecht in Panik? Haben Sie das Gefühl, dass Ihnen in geschlossenen Räumen die Decke auf den Kopf fällt? Dann sollten Sie jetzt zu lesen aufhören – denn es geht um Aufzüge, die steckenbleiben. Und zwar sehr lange.

Geschrieben von:

Chefredakteur bei

Immobilien Redaktion
Interview-Partner:
Dieser Inhalt:
  • Erschienen am:
    06.12.2019
  • um:
    07:00
  • Lesezeit:
    2 min
  • Bewertungen und Kommentare:
    0
  • Jetzt bewerten

Werbung

Kategorie: Inland

Artikel:878

Die vielfältigen Inhalte unser Artikel und Videos befassen sich mit der Immobilienmarktentwicklung in Österreich und geben gemeinsam mit den relevanten Branchennews einen aktuellen Überblick. Allerdings werfen wir auch einen Blick in die Zukunft der einzelnen Assets. 
Mit diesem Blick in die Zukunft garantieren wir allen Lesern und Leserinnen, bei den entscheidenden Entwicklungen vorne dabei zu sein. Wir denken oft schon über Themen nach, die andere noch gar nicht als solche erkannt haben und greifen Entwicklungen auf, bevor sie sich am Markt etabliert haben.

Newsletter Abonnieren

Abonieren Sie unseren täglichen Newsletter und verpassen Sie keine unserer redaktionellen Inhalte, Pressemeldungen, Livestreams und Videos mehr.

Bitte geben Sie Ihren Vor- und Nachnamen ein, es sind exakt 2 Worte beginnend mit Großbuchstaben erlaubt.

Vielen Dank! Ihre Daten wurden gespeichert. Damit Ihre Anmeldung gültig wird klicken Sie bitte den Link in dem Bestätigungsmail das wir Ihnen gesendet haben.

Werbung

Das Immobilien-Redaktion Unternehmen der Woche 18/2025

Wir Gratulieren RE/MAX zu erreichten 20 Punkten!

Platz 2

BUWOG Group GmbH

Rathausstraße 1, 1010 Wien

Die BUWOG ist der führende Komplettanbieter am österreichischen Wohnimmobilienmarkt und deckt die gesamte Wertschöpfungskette des Wohnungssektors ab.

Unternehmen

Produkt/Leistung

Hiring Profil News

Platz 3

ARE Austrian Real Estate GmbH

Trabrennstraße 2B, 1020 Wien

Mit einem Portfolio von 582 Bestandsliegenschaften und rund 35 Projekten in Entwicklung zählt die ARE Austrian Real Estate zu den größten österreichischen Immobilienunternehmen. Eine ihrer Kernkompetenzen ist die Entwicklung zukunftsweisender Stadtteile und Quartiere mit durchdachter Infrastruktur. Bei der Bewirtschaftung ihres breitgefächertes Portfolio an erstklassigen Büro-Objekten setzt die ARE auf kontinuierliche Bestandsoptimierung und individuelle Nutzungskonzepte mit bestmöglichem Service für ihre Kund*innen. Höchste Nachhaltigkeitsstandards und das Bekenntnis zum Klimaschutz stehen dabei stets im Zentrum des Wirtschaftens.

Unternehmen

Produkt/Leistung

Profil News