Seit Freitag, dem 18. Mai, ist es durch den Rechnungshofbericht offiziell: Beim Bau des Krankenhauses Wien-Nord hat es eine Vielzahl eklatanter Mängel gegeben, die auch die Kosten explodieren ließen – von vagen Schätzungen aus dem Jahr 2007 von rund 400 Millionen Euro auf nunmehr vermutete 1,4 Milliarden Euro! Aufwendige teure Prozesse beginnen zu laufen, die ziemlich sicher jahrelang enormes Geld kosten werden und die vermutlich schwer zu gewinnen sein werden. Die Verschuldensfrage wird gerichtlich wohl kaum zu klären sein (jedenfalls nicht in dem Sinn, wie sich die Stadt Wien das wünscht).
Die nächste Problembaustelle entsteht
Während sich aber alle noch verwundert die Augen reiben, läuft im Hintergrund das nächste Problemprojekt an: das Parlament oder, besser gesagt, der Umbau des Parlaments. Eigentlich hat er noch gar nicht begonnen, denn der Baubeginn ist seit dem offiziellen Projektstart im Oktober 2017 bereits acht Monate in Verzug. Warum dies so ist, ist ganz einfach erklärbar: Die Bauherrenverantwortlichkeit ist nicht so klar, dass kurzfristige Entscheidungen überhaupt möglich sind. Diese sind aber bei Bauprojekten leider immer erforderlich, weil eben ein komplexes Bauprojekt rasche und vor allem vorausschauende Entscheidungen benötigt. Bauherrenverantwortliche müssen daher auch mit den entsprechenden Entscheidungskompetenzen ausgestattet sein.
Steuerung der Prozessabläufe
In Projektentwicklungen von privaten Unternehmen übernehmen Profis die Steuerung der Prozessabläufe, optimieren die Prozesse, straffen die Abläufe, kommunizieren offen miteinander und finden – möglichst rasch – gemeinsame Lösungen. Von allen diesen sinnvollen Prozessen sind sehr viele öffentliche Projekte leider meilenweit entfernt.
Eine Bauherrenverantwortung mit einer klaren Verantwortungspyramide wäre hier die Voraussetzung für die optimale Ausführung. Es muss einen Verantwortlichen geben, der befugt und verpflichtet ist und die fachliche Kompetenz hat, ganz oben zu entscheiden. Der aber auch das Budget und die dazugehörige Budgetverantwortung hat, Probleme unverzüglich zu lösen.
Verantwortung nicht erwünscht
Die Bauherrenverantwortung ist aber auch oftmals gar nicht erwünscht, da man dann nicht in Projekte hineinregieren kann. Wenn nämlich ein Gremium für solche Bauvorhaben zuständig ist, wird die Verantwortung verwässert, und es können auch Wünsche von außen an die Beteiligten herangetragen werden. Außerdem sind oft Leute beteiligt, die nicht bzw. nicht ausreichend mit der Materie befasst sind und denen daher das Wissen um die Zusammenhänge fehlt. Die heimische Politik will immer gern mitspielen, aber so kann ein Projekt nicht zielführend umgesetzt werden. Die einzige Prämisse muss sein: zum Wohle des Projekts.
Projektstart ohne Plan
Beim Parlament wurde bereits die Abwicklungszeit um ein Dreivierteljahr verlängert. Genau hier wäre bereits die Bauherrenverantwortung wahrzunehmen, denn die Kosten laufen schon jetzt davon. Einerseits sind aufgrund der konjunkturellen und der bauwirtschaftlichen Entwicklung die Baukostensteigerungen viel höher als ursprünglich gedacht. Andererseits wurde der Parlamentsumbau nicht so vorbereitet, wie es eigentlich notwendig gewesen wäre. Bei diesem Projekt, bei dem es u. a. erhebliche denkmalpflegerische Risiken gibt und das ein Gebäude betrifft, bei dem die letzte Sanierung in den 50er-Jahren durchgeführt worden ist, muss von Anfang an der Ist-Zustand dokumentiert werden. Das wäre in diesem Fall eine Grundvoraussetzung, denn erst mit dieser Dokumentation kann man die Ausschreibungen für die einzelnen Gewerke vornehmen.
Nach dem jetzigen Stand der Dinge ist fast schon sicher davon auszugehen, dass es zu Mehrkosten kommen wird, die man uns als unvorhersehbar erklären wird, und wir in einem Dreivierteljahr in diesem Zusammenhang wieder über das Parlament berichten werden.
Und jetzt frage ich mich, wieso ich das weiß, aber die Verantwortlichen nicht.