--}}
 

Jahreswechsel – Steuerthema

Der Jahreswechsel in der Immobilienwirtschaft – steuerlich relevante Themen
Nachdem mit dem Steuerreformgesetz 2015/16 (StRefG 2015/16) gerade die Immobilienwirtschaft von wesentlichen Änderungen im Bereich der Immobilienertragsteuer, der Grunderwerbsteuer und der laufenden Besteuerung betroffen war, halten sich die derzeit bekannten steuerlichen Änderungen, Immobilien im weitesten Sinn betreffend, für 2017 in Grenzen. Die Auswirkungen der Steuerreform 2015/16 sind für Jahresabschlüsse und Steuerklärungen 2016 erstmals anzuwenden, weshalb einige Aspekte in der Folge ebenfalls noch einmal dargestellt werden.

Im Entwurf zum Wartungserlass der Umsatzsteuerrichtlinien und des Abgabenänderungsgesetzes 2016 sind folgende Änderungen geplant:

Aus umsatzsteuerlicher Sicht wird in den Richtlinien mit der Umsetzung einer EU Verordnung der Grundstücksbegriff neu und umfassend definiert. Kurz zusammengefasst ist für die Beurteilung, ob ein Gebäude oder Bauwerk unter den Begriff „Grundstück“ fällt, entscheidend, ob es leicht abgebaut oder bewegt werden kann. Es ist nicht nötig, dass es untrennbar mit dem Boden verbunden ist, sondern es ist zu prüfen, ob sich die Vorrichtungen zur Immobilisierung leicht, d.h. ohne Aufwand und erhebliche Kosten, entfernen lassen. Die Begutachtungsfrist endete mit 4.11.2016, eine Veröffentlichung fand noch nicht statt.

Ebenso wird derzeit am Abgabenänderungsgesetz 2016 (AbgÄG 2016) gearbeitet, dessen Begutachtungsfrist am 14.11.2016 endete. Auch hier wird hinsichtlich des Grundstücksbegriffes die Umsetzung der EU-Verordnung eingearbeitet. Weiters ist mit dem AbgÄG 2016 eine Änderung im Bereich der kurzfristigen Vermietung geplant. Diese soll zwingend USt-pflichtig sein, wenn der Unternehmer das Grundstück sonst nur für steuerpflichtige Umsätze verwendet oder für solche, die bei der Berechnung des Vorsteuerabzuges grundsätzlich außer Ansatz bleiben. Somit soll ein zum vollen Vorsteuerabzug berechtigter Unternehmer bei kurzfristiger Vermietung nicht mehr unterscheiden müssen, ob sein Kunde zum Vorsteuerabzug aus dieser Leistung berechtigt ist oder nicht. Dies führt zu einem Wegfall hinsichtlich der Aufteilung von Vorsteuerbeträgen und der Notwendigkeit von Vorsteuerberichtigungen. Als Beispiel sei der Hotelier genannt, der seine Räumlichkeiten tageweise an einen nicht umsatzsteuerpflichtigen Seminarbetreiber vermietet.

Erstmalige Anwendung der Änderungen des Steuerreformgesetzes 2015/16

Neben den geplanten Änderungen 2017 sind bei der Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen für 2016 erstmals die Änderungen des StRefG 2015/16 zu berücksichtigen. Dazu zählt, dass seit 1.1.2016 im außerbetrieblichen Bereich auch bei bereits vermieteten Gebäuden eine Anpassung des Grundanteils entsprechend der Grundanteilsverordnung 2016 zu erfolgen hat. Dadurch kommt es i.d.R. zu einer Abstockung des Gebäudewertes und zu einer geringeren Abschreibung.

Instandsetzungsaufwendungen sind seit 1.1.2016 auf 15 Jahre (bis dahin nur auf 10 Jahre) zu verteilen. Die Verlängerung gilt auch für bereits laufende Abschreibungen. Freiwillig verteilter Instandhaltungsaufwand ist künftig auf 15 Jahre abzuschreiben, vor 1.1.2016 bereits laufende Zehntel dürfen jedoch fortgeführt werden. Mit dem StRefG 2015/16 kam es auch zu einer Änderung des Abschreibungsprozentsatzes im betrieblichen Bereich. Der AfA-Satz für Gebäude, die Wohnzwecken dienen, beträgt ohne Nachweis der Nutzungsdauer nur mehr 1,5%, für alle anderen 2,5%.

21.11.2024

"Wir brauchen keine Politik der Eintagsfliegen, sondern eine gemeinsame Strategie."

Trotz multipler Krisen muss der Wohnbau in Österreich absolute Priorität haben. "Sozialer Friede ist eine Grundlage unserer demokratischen Gesellschaft", meint Klaus Baringer, Vorstandsvorsitzender der GESIBA und Obmann des GBV im Interview mit der Immobilien-Redaktion.

21.11.2024

Bau Invest Lounge: Experten diskutieren BIM und überregionale Chancen im Immobilienmarkt

Die kürzlich stattgefundene “Bau Invest Lounge”, organisiert von Digital Findet Stadt, bot eine Plattform für führende Persönlichkeiten der österreichischen Immobilienbranche. In einer aufschlussreichen Podiumsdiskussion tauschten Lars Oberwinter, Gerhard Rodler, Markus Galuska und Georg Stadlhofer ihre Erkenntnisse und Perspektiven aus. Die Veranstaltung beleuchtete aktuelle Trends, Herausforderungen und Innovationen in der Immobilienbranche, mit besonderem Fokus auf überregionale Zusammenarbeit und den Einsatz moderner Technologien wie Building Information Modeling (BIM).

20.11.2024

Wirtschaftlicher und ökologischer Nutzen: Die Bedeutung von Sanierung für Gesellschaft und Umwelt

Die kürzlich von apti und ÖGNI veranstaltete Konferenz zum Thema "Wirtschaftlicher und ökologischer Nutzen: Die Bedeutung von Sanierung für Gesellschaft und Umwelt" bot tiefe Einblicke in die Zukunft der Gebäudesanierung. Drei bemerkenswerte Vorträge beleuchteten verschiedene Aspekte dieses wichtigen Themas.

Geschrieben von:

Renate Pilz

Renate Pilz ist eine Expertin im Immobilienbereich bei tpa. Darüber hinaus hat sie sich auf die Beratung der Rechtsformgestaltung und auf Privatstiftungen spezialisiert.

Interview-Partner:
Dieser Inhalt:
  • Erschienen am:
    02.01.2017
  • um:
    12:30
  • Lesezeit:
    2 min
  • Aufrufe: (letzte 90 Tage)
              
  • Bewertungen und Kommentare:
    0
  • Jetzt bewerten

Kategorie: Inland

Artikel:802

Die vielfältigen Inhalte unser Artikel und Videos befassen sich mit der Immobilienmarktentwicklung in Österreich und geben gemeinsam mit den relevanten Branchennews einen aktuellen Überblick. Allerdings werfen wir auch einen Blick in die Zukunft der einzelnen Assets. 
Mit diesem Blick in die Zukunft garantieren wir allen Lesern und Leserinnen, bei den entscheidenden Entwicklungen vorne dabei zu sein. Wir denken oft schon über Themen nach, die andere noch gar nicht als solche erkannt haben und greifen Entwicklungen auf, bevor sie sich am Markt etabliert haben.

Newsletter Abonnieren

Abonieren Sie unseren täglichen Newsletter und verpassen Sie keine unserer redaktionellen Inhalte, Pressemeldungen, Livestreams und Videos mehr.

Bitte geben Sie Ihren Vor- und Nachnamen ein, es sind exakt 2 Worte beginnend mit Großbuchstaben erlaubt.

Vielen Dank! Ihre Daten wurden gespeichert. Damit Ihre Anmeldung gültig wird klicken Sie bitte den Link in dem Bestätigungsmail das wir Ihnen gesendet haben.

Werbung

Das Immobilien-Redaktion Unternehmen der Woche 46/2024

Wir Gratulieren Korte Immobilien Fröndenberg zu erreichten 22 Punkten!

Korte Immobilien Fröndenberg

Winschotener Straße 12, 58730 Fröndenberg/Ruhr

Immobilienmakler Fröndenberg. Mehr als nur ein Makler. Erfolgreich seit 1975! Familienunternehmen in zweiter Generation. Verkauf von Häusern, Wohnungen und Baugrundstücken. Persönliche Beratung. Individueller Service. Tätig in Fröndenberg, Menden, Unna und Umgebung.

Unternehmen

Produkt/Leistung

Profil News

Platz 2

Raiffeisen Immobilien Österreich

Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1, 1020 Wien

Raiffeisen Immobilien ist die Maklerorganisation der Raiffeisenbanken Gruppe in Österreich und bietet Fullservice: Immobilienvermittlung, Bewertung, Investment

Unternehmen

Produkt/Leistung

Profil News

Platz 3