Als erster Staat in der europäischen Union führt Österreich einen Berufsausweis für Immobilientreuhänder/-nnen – also Immobilienmakler, Immobilienverwalter und Bauträger – ein. Damit wird unser kleines Land seiner Vorreiterrolle gerecht, die es etwa schon bei der europäischen Normung der Immobiliendienstleistung bewiesen hat.
„Mit der Immobiliencard haben wir endlich die Möglichkeit uns am Markt einfach, transparent und unmittelbar nachvollziehbar als legitimierte Immobilienprofis auszuweisen. Jahre der Investition in Ausbildungsschienen bis hin zu den Universitäten haben sich somit gelohnt gemacht“, hebt Thomas Malloth, Fachverbandsobmann der österreichischen Immobilien- und Vermögenstreuhänder in der WKÖ, hervor: „Mein Dank gilt all jenen, die sich in dieses Projekt eingebracht haben und einbringen. Ich ersuche alle unsere Betriebe die Immobiliencard auf die breitest mögliche Basis zu stellen, denn es gilt unsere Kompetenz in allen Immobilienfragen klar und eindeutig zu kommunizieren.“
Ab sofort verfügbar
Gewerbeberechtigte Makler, Verwalter und Bauträger können ab sofort für sich selbst und ihre qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei ihren Fachgruppen ihre ganz persönliche Immobiliencard beantragen. Die Karte sagt dem Konsumenten, ob ihm ein Spezialist gegenübersteht, der entweder selbst die Gewerbeberechtigung hat oder aber ein bestens ausgebildeter Mitarbeiter eines solchen Unternehmens ist. Der Kunde kann in einer Onlinedatenbank auf der Webseite www.Immobiliencard.at seinen Makler, Verwalter oder Bauträger auf die Voraussetzungen prüfen. Und das ist nicht nur für Immobilieninteressierte von Vorteil, sondern auch ein wesentlicher Schutz für alle Branchenmitglieder: „Es gibt Firmen, die sich etwa als Bauträger dem Kunden präsentieren, aber dafür keine Konzession haben. In emotionalen Verkaufssituationen vergisst jedoch der Kunde meist, den Verkäufer nach Details zum Unternehmen zu fragen, das kann unangenehme Folgen haben und die wollen wir schon von vorneherein vermeiden“, erläutert der für Bauträgerfragen im Fachverband zuständige Gerald Gollenz, Obmann der Fachgruppe Steiermark.
Voraussetzung zur Beantragung einer Immobiliencard
Beantragen können Unternehmen der gesamten gewerblichen Immobilienwirtschaft die Karte beim Fachverband Immobilien- und Vermögenstreuhänder in der Wirtschaftskammer Österreich. Die Voraussetzungen der Vergabe sind: Eine aufrechte Gewerbeberechtigung oder eine Befugnis zur Vertretung einer Gesellschaft mit aufrechter Gewerbeberechtigung. Damit kann der Konsument sicher sein von einem Top-Spezialisten beraten zu werden, die im Bedarfsfall auch durch eine Pflichtversicherung abgesichert ist. Auch für seine MitarbeiterInnen kann der Immobilientreuhänder eine Karte lösen. Für diese muss bis Ende 2013 ein genormter Ausbildungsnachweis vorgelegt werden.
Wie kommt ein Unternehmen zu einer Immobiliencard?
Die Beantragung erfolgt durch das berechtigte Unternehmen über die Website des Fachverbandes der österreichischen Immobilientreuhänder. Die bestellten Berufsausweise werden nach eingehender Prüfung durch die Fachgruppe im jeweiligen Bundesland per Post zugesandt. Gültig ist die Immobiliencard ab Ausstellungsdatum für einen Zeitraum von zwei Jahren. Ein entsprechendes Ablauf-Datum ist auf der Karte aufgedruckt. Die Karte kostet netto 25 Euro jährlich pro Karteninhaber. Praktisch: Wer die Immobilienkarte als Werbemittel verwenden will, kann das tun. Es besteht die Möglichkeit, das Logo des Unternehmens auf der Immobiliencard zu integrieren.
Wie sieht sie aus, die ImmobilienCard?
Ähnlich des Ausweises für Sachverständige österreichischer Gerichte trägt die Card den Namen des gewerbeberechtigten Unternehmens für das der Karteninhaber tätig ist, den Namen des Karteninhabers, sein Foto und eine persönliche Identifikationsnummer. Zu beachten ist vor allem auch die Rückseite der Karte auf der die immobilienspezifischen Ausbildungen und die Zugehörigkeit zu nationalen und internationalen Verbänden eingetragen werden. Die rot-weiß-rote Flagge kennzeichnet die Herkunft in der europäischen Gemeinschaft. Die Karte ist fälschungssicher und kann nicht übertragen werden.
Freiwillige Entscheidung
„Selbstverständlich beruht die Einführung des Berufsausweise Immobiliencard auf einer freiwilligen Entscheidung des jeweiligen Unternehmens und bieten alle österreichischen Unternehmen– ob Karteninhaber oder nicht– ein Höchstmaß an Sicherheit für ihre Kunden. Mit der Immobiliencard wird aber ein zusätzliches Dokument geschaffen, das dies in besonderem Maße dokumentiert“, unterstreicht der stellvertretende Fachverbandsobmann Georg Edlauer aus Niederösterreich.