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Feindbild privater Vermieter

Nach dem Wahlkampf ist vor dem Wahlkampf. In einer unheiligen Allianz von AK und Stadt Wien werden in diesen Tagen wieder das Feindbild des privaten Vermieters strapaziert und Halbwahrheiten verbreitet. Der ÖVI fordert mehr Fairness in der aktuellen Wohnrechtsdiskussion.
Ungeprüft (und in der Komplexität der Materie auch schon wieder verständlich) werden von den Medien Behauptungen übernommen, die nur auf einen Teil des Mietwohnungsmarktes anzuwenden sind. Der Medienkonsument muss zum Beispiel zur Auffassung kommen, dass jeder befristete Vertrag günstiger sein müsste als ein unbefristeter. Das ist nur im Vollanwendungsbereich des MRG verpflichtend, nicht aber bei den frei vereinbaren Mieten. Österreichweit sind das immerhin die Hälfte der Mietverträge, die einer freien Preisvereinbarung zugänglich sind.

Besonders dreist erscheinen Werbungen der Stadt Wien, die auf eine OTS der AK vom 17.9.2014 Bezug nehmen: Dort wird beklagt, dass die Reallöhne in den letzten zehnJahren nur halb so stark gestiegen seien wie die Mieten. Es ist viel einfacher, den privaten Vermieter an den Pranger zu stellen, als vor der eigenen Türe zu kehren: Es wäre wohl Aufgabe der gesetzlichen Zwangsvertretung der Arbeitnehmer die Reallohnverluste zu miniminieren. Auch die Stadt Wien könnte mit einer richtigen Verteilung der 220.000 Gemeindewohnungen daran mitwirken, die soziale Treffsicherheit zu erhöhen. Jene Personen, die es wirklich bräuchten, haben nämlich weder Zugang zu Gemeindewohnungen noch zu Wohnungen der Gemeinnützigen Genossenschaften.

Auch die Werbung für den Mietenrechner der Stadt Wien, der sich in konkreten Mietzinsüberprüfungsverfahren vielfach als zu simplifizierend erweist, ist mehr als zu hinterfragen. Mieter werden in Verfahren getrieben, die letztendlich doch keine Überschreitung ergeben. Das völlig unzeitgemäße RichtwertG aus 1994 tut sein übriges, um den Vermieter zu kriminalisieren. Die politisch motivierte künstlich niedrige Festlegung des Richtwertes für Wien bringt es mit sich, dass der Richtwert sich deutlich vom Markt entfernt hat. Der Wiener Richtwert liegt zum Beispiel um 25% unter dem steirischen Richtwert. Die gesetzlich vorgesehene Evaluierung der Richtwertfestsetzung hat man 2006 unter dem Deckmantel der Verwaltungsvereinfachung schlicht abgeschafft.

Der Österreichische Verband der Immobilienwirtschaft fordert die politischen Akteure auf, mit mehr Fairness in die aktuelle mietrechtliche Diskussion zu gehen. Besonders seltsam mutet es an, dass derzeit beispielsweise die vielfach geforderte Rechtssicherheit im Wohnungseigentum (Stichwort Zubehör-Wohnungseigentum durch explizite Grundbuchseintragung) von der SPÖ ganz offen blockiert wird, um mietrechtliche Konzessionen zu erhalten. Neues Regieren sollte anders aussehen.

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Geschrieben von:

Geschäftsführer bei

Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI)
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  • Erschienen am:
    05.11.2014
  • um:
    10:47
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