--}}
 

Erleichterung bei Begründung von WE und Änderung von Miteigentumsanteilen

Die Grundbuchs-Novelle 2012 greift Anregung aus der Praxis auf. Mit der Grundbuchs-Novelle 2012 wird ab dem 1.5.2012 eine Bestimmung zur Erleichterung der erstmaligen Begründung von Wohnungseigentum eingeführt.

Durch den neuen §3 Abs.4 WEG2002 ist es möglich, die bestehenden Miteigentumsanteile durch Berichtigung in sinngemäßer Anwendung des §136 Abs.1 GBG1955 zu verändern, um die für die Wohnungseigentumsbegründung erforderlichen Miteigentumsanteile (§2 Abs.9) zu schaffen wenn für jeden der künftigen Wohnungseigentümer (gemeint ist die „erste Generation“ von Wohnungseigentümern) bereits vor der Wohnungseigentumsbegründung entweder das Miteigentum an einem Anteil der Liegenschaft einverleibt oder die Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum an einem Anteil eingetragen ist und alle diese Miteigentümer und Wohnungseigentumsbewerber sowie die Buchberechtigten (soweit sie im Rang vor einer Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum eingetragen sind) zustimmen. Die Verbücherung der nach dieser Bestimmung geänderten Miteigentumsanteile kann nicht gesondert beantragt werden, sondern hat gleichzeitig mit der Begründung von Wohnungseigentum zu erfolgen.

Änderung der Miteigentumsanteile

Durch die Grundbuchs-Novelle 2012 kommt es auch hier zu Änderungen. Sollen auf Grund einer gerichtlichen (§9 Abs.2 und 3) oder einvernehmlichen (§9 Abs.6) Nutzwertfestsetzung die Miteigentumsanteile geändert werden, so sind nunmehr drei Varianten möglich:

Variante 1: Führt die Berichtigung von Anteilen bei keinem der Miteigentumsanteile zu einer Änderung von mehr als 10%, so kann die Berichtigung auf Antrag auch nur eines der von der Änderung betroffenen Miteigentümer in sinngemäßer Anwendung des §136 Abs.1 GBG1955 vorgenommen werden, ohne dass die übrigen Miteigentümer oder Buchberechtigten zustimmen müssten (§10 Abs.3 zweiter Satz WEG2002). Diese Vorgangsweise entspricht der bisherigen Rechtslage.

Variante 2: Wird auch nur ein Miteigentumsanteil durch die Berichtigung der Anteile um mehr als 10% geändert, so ist die erleichterte Berichtigung im Sinn des §136 Abs.1 GBG1955 nur mit Zustimmung aller Miteigentümer sowie der Buchberechtigten zulässig, wobei hier aber zu differenzieren ist:

Bei Miteigentumsanteilen, die sich durch die Berichtigung vergrößern oder gleich bleiben, ist die Zustimmung der daran Buchberechtigten nicht notwendig, da deren Haftungsobjekt nicht geschmälert wird und diese daher nicht beeinträchtigt werden.

Bei Miteigentumsanteilen, die sich durch die Berichtigung verkleinern, ist die Zustimmung der daran Buchberechtigten Voraussetzung für die Anteilsänderung in dieser Weise (§ 10 Abs. 3 dritter Satz WEG 2002).

Variante 3: Stimmen im Fall einer mehr als 10%-igen Änderung bei auch nur einem Miteigentumsanteil nicht alle Miteigentümer und alle von einer Anteilsverkleinerung betroffenen Buchberechtigten der erleichterten Berichtigung zu, so haben die Miteigentümer zur Änderung der Miteigentumsanteile entsprechend einer gerichtlichen oder einvernehmlichen Nutzwertfestsetzung gegenseitig Miteigentumsanteile in einem solchen Ausmaß zu übernehmen und zu übertragen, dass jedem Wohnungseigentümer der nun für sein Wohnungseigentumsobjekt erforderliche Mindestanteil zukommt.

Mangels vereinbarter Unentgeltlichkeit ist für die übernommenen Miteigentumsanteile ein angemessenes Entgelt zu entrichten.

Die durch die einzelne Übertragung entstehenden Kosten und Abgaben hat der Miteigentümer zu tragen, dem ein Miteigentumsanteil übertragen wird.

Die Widmung der Objekte ist entscheidend für Nutzwertfestsetzung

Auf Grund §3 Abs2 WEG ist die Begründung von Wohnungseigentum nur mehr zulässig, wenn sie sich auf alle wohnungseigentumstauglichen Objekte bezieht, die nach der Widmung der Miteigentümer als WE-Objekte vorgesehen sind.

Es obliegt daher allein der Entscheidung der Miteigentümer, ob sie an wohnungseigentumstauglichen Objekten WE begründen oder diese in der Allgemeinfläche belassen wollen.

Eine Nutzwertfestsetzung ist ausnahmslos rechtsgrundabhängig und schafft keinen zivilrechtlichen Ersatztitel. Es kommt daher für die Nutzwertfestsetzung nicht nur auf die abstrakte Tauglichkeit von Objekten an, sondern auf die konkrete Widmung als WE-Objekt, Zubehörwohnungseigentum oder allgemeiner Teil.

In einem Verfahren nach §9 Abs2 bzw. Abs3 WEG kann von Widmungen nicht abgegangen werden. Die Nutzwertfestsetzung hat die diesbezügliche vertragliche Einigung (Widmungsakt) nachzuvollziehen.

21.11.2024

"Wir brauchen keine Politik der Eintagsfliegen, sondern eine gemeinsame Strategie."

Trotz multipler Krisen muss der Wohnbau in Österreich absolute Priorität haben. "Sozialer Friede ist eine Grundlage unserer demokratischen Gesellschaft", meint Klaus Baringer, Vorstandsvorsitzender der GESIBA und Obmann des GBV im Interview mit der Immobilien-Redaktion.

21.11.2024

Bau Invest Lounge: Experten diskutieren BIM und überregionale Chancen im Immobilienmarkt

Die kürzlich stattgefundene “Bau Invest Lounge”, organisiert von Digital Findet Stadt, bot eine Plattform für führende Persönlichkeiten der österreichischen Immobilienbranche. In einer aufschlussreichen Podiumsdiskussion tauschten Lars Oberwinter, Gerhard Rodler, Markus Galuska und Georg Stadlhofer ihre Erkenntnisse und Perspektiven aus. Die Veranstaltung beleuchtete aktuelle Trends, Herausforderungen und Innovationen in der Immobilienbranche, mit besonderem Fokus auf überregionale Zusammenarbeit und den Einsatz moderner Technologien wie Building Information Modeling (BIM).

20.11.2024

Wirtschaftlicher und ökologischer Nutzen: Die Bedeutung von Sanierung für Gesellschaft und Umwelt

Die kürzlich von apti und ÖGNI veranstaltete Konferenz zum Thema "Wirtschaftlicher und ökologischer Nutzen: Die Bedeutung von Sanierung für Gesellschaft und Umwelt" bot tiefe Einblicke in die Zukunft der Gebäudesanierung. Drei bemerkenswerte Vorträge beleuchteten verschiedene Aspekte dieses wichtigen Themas.

Geschrieben von:

Mario Schiavon

Mario Schiavon ist Partner und Mitglied des Real Estate-Teams in Wien. Er ist auf die Beratung von nationalen und internationalen Klienten in sämtlichen Bereichen des Liegenschaftsrechts spezialisiert und verfügt über langjährige Erfahrung in der Betreuung von Immobilienprojekten - von der Planungsphase über die Errichtung der Transaktionsdokumente bis zur Strukturierung von Immobilienprojekten, Immobilienakquisitionen und deren Abwicklung im In- und Ausland. Regelmäßig betreut Mario Schiavon Klienten bei der Due Dilligence und der sicheren Abwicklung von Immobilien- und Bauvorhaben, Wohnungseigentum und Parifizierungen.

Interview-Partner:
Dieser Inhalt:
  • Erschienen am:
    02.09.2013
  • um:
    10:49
  • Lesezeit:
    3 min
  • Aufrufe: (letzte 90 Tage)
              
  • Bewertungen und Kommentare:
    0
  • Jetzt bewerten

Kategorie: Inland

Artikel:802

Die vielfältigen Inhalte unser Artikel und Videos befassen sich mit der Immobilienmarktentwicklung in Österreich und geben gemeinsam mit den relevanten Branchennews einen aktuellen Überblick. Allerdings werfen wir auch einen Blick in die Zukunft der einzelnen Assets. 
Mit diesem Blick in die Zukunft garantieren wir allen Lesern und Leserinnen, bei den entscheidenden Entwicklungen vorne dabei zu sein. Wir denken oft schon über Themen nach, die andere noch gar nicht als solche erkannt haben und greifen Entwicklungen auf, bevor sie sich am Markt etabliert haben.

Newsletter Abonnieren

Abonieren Sie unseren täglichen Newsletter und verpassen Sie keine unserer redaktionellen Inhalte, Pressemeldungen, Livestreams und Videos mehr.

Bitte geben Sie Ihren Vor- und Nachnamen ein, es sind exakt 2 Worte beginnend mit Großbuchstaben erlaubt.

Vielen Dank! Ihre Daten wurden gespeichert. Damit Ihre Anmeldung gültig wird klicken Sie bitte den Link in dem Bestätigungsmail das wir Ihnen gesendet haben.

Werbung

Das Immobilien-Redaktion Unternehmen der Woche 46/2024

Wir Gratulieren Korte Immobilien Fröndenberg zu erreichten 22 Punkten!

Korte Immobilien Fröndenberg

Winschotener Straße 12, 58730 Fröndenberg/Ruhr

Immobilienmakler Fröndenberg. Mehr als nur ein Makler. Erfolgreich seit 1975! Familienunternehmen in zweiter Generation. Verkauf von Häusern, Wohnungen und Baugrundstücken. Persönliche Beratung. Individueller Service. Tätig in Fröndenberg, Menden, Unna und Umgebung.

Unternehmen

Produkt/Leistung

Profil News

Platz 2

Raiffeisen Immobilien Österreich

Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1, 1020 Wien

Raiffeisen Immobilien ist die Maklerorganisation der Raiffeisenbanken Gruppe in Österreich und bietet Fullservice: Immobilienvermittlung, Bewertung, Investment

Unternehmen

Produkt/Leistung

Profil News

Platz 3