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DSGVO – Wie paradox geht es noch?

Der Kern der Datenschutzgrundverordnung durch die EU ist sinnvoll und begrüßenswert. Natürlich sind personenbezogene Daten immer mit Sorgfalt zu behandeln und daher ist es auch sinnvoll, diese zu schützen. Eigentliches Ziel der DSGVO waren die große Konzerne, die Daten von Nutzern sammeln und/oder diese weitergeben. „Erwischt“ hat man aber mit diesem Rundumschlag auch diejenigen, die Daten ihrer Kunden im üblichen Geschäftsverkehr aufbewahren und die gar kein Interesse daran haben, diese an irgendjemanden weiterzugeben.

Ob das eigentliche Ziel mit der aktuellen DSGVO erreicht wird, wage ich einmal zu bezweifeln. Die DSGVO schafft mehr Fragen und Problemstellungen, als sie Lösungen bringt. Die als großer Wurf des Datenschutzes von der EU-Kommission präsentierte Verordnung ist ein unausgegorenes Konzept, bei dem sich die Verantwortlichen vieler Probleme, die KMUs daraus erwachsen oder die in speziellen Branchen auftreten, gar nicht bewusst sind. Die Komplexität und Kompliziertheit in der Umsetzung ist eine Katastrophe und ein echter Anschlag – vor allem – auf die kleinen und mittelständischen Unternehmen. Einerseits sind die Kosten für die Umsetzung und der entstehende Verwaltungsaufwand enorm, andererseits ist vieles geradezu absurd.

Ein Problem für die gesamte Immobilienwirtschaft ist zum Beispiel die Frage, wie man mit Mieterdaten umgeht. Muss der Eigentümer oder Verwalter jetzt jeden Mieter anschreiben und um seine Genehmigung zur Datenaufbewahrung ersuchen? Und was ist, wenn dieser ablehnt? Kann ihm der Hausverwalter dann keine Mietvorschreibungen mehr zuschicken?

Mache ich mich strafbar durch die Aufbewahrung einer Visitenkarte, die mir mein Geschäftspartner persönlich überreicht hat? Muss ich ein Register führen, in dem ich beweise, wie lange ich die Karte aufbewahren darf und wann ich sie gegebenenfalls vernichtet habe?

So absurd diese Fragen auch klingen, aber das sind alles Themen, die in der DSGVO erfasst sind und mit denen sich jeder Unternehmer auseinandersetzen müsste.

Ein unausgegorenes Konzept also. Wie wir mit diesem Labyrinth von Vorschriften und Auslegungen in der Praxis umgehen werden, wird wohl erst die Judikatur zeigen.

Gewinner gibt es natürlich auch: Für verschiedene beratende Berufe ist die DSGVO ein echtes Arbeitsbeschaffungsprogramm.

Und zu guter Letzt – um nicht zu sagen: das Letzte sind dann die schwarzen Schafe, die mit Abmahnung, Drohung etc. aus diesem Thema auch noch Profit herausschlagen wollen.

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  • Erschienen am:
    06.06.2018
  • um:
    07:00
  • Lesezeit:
    2 min
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