Die Datenschutzgrundverordnung treibt ja die seltsamsten Blüten. Jetzt waren es die Türschilder. Ein Mieter hatte die Causa ins Rollen gebracht. Er fragte warum sein Name überhaupt an der Türklingel steht. Ja, das hatte die letzten Jahrzehnte seine Berechtigung. Aber es ist natürlich klar, man muss heutzutage die Privatsphäre des Einzelnen viel besser schützen.
Ich kann mir schon vorstellen wie das abgelaufen ist. Sitzt einer zu Hause. Im Hintergrund summt der Computer. Er drückt auf seinem Handy herum, vor ihm läuft der Fernseher. Es kommt eine Sendung über die DSGVO. Er denkt sich: Man kann nie vorsichtig genug sein. Er reagiert sofort. „Geh Alexa rufst schnell bei Wiener Wohnen an wegam Klingelschild und mach ma a Datenschutzbeschwerde.”
Die Wiener Bauordnung. Die AK hatte sich unter anderem für die Beibehaltung einer Mindestwohnungsgröße von 30 Quadratmetern eingesetzt – statt wie geplant 25. Damit hat sie in ihren Forderungen die von ihr angeprangerte Immobilienwirtschaft deutlich überholt. Wogegen die AK immer wettert, macht, sie jetzt selbst: Das heißt Käufer zahlen 20 Prozent mehr Fläche, der Mieter 20 Prozent mehr Miete und 20 Prozent mehr BK: Argument: In Fall einer Partnerschaft oder vor allem von Nachwuchs ist die Größe von 25 Quadratmetern nicht mehr zumutbar. 30 offensichtlich schon. Wird ein kleines Kinderzimmer.
Die AK hat sich auch für die Beibehaltung der Trennung von Bad und WC ab zwei Zimmern eingesetzt. Schade, sagen die heimischen Bauträger, wenn wir das früher gewusst hätten, hätten wir die Substandardwohnungen nicht umgebaut, weil da waren die Toiletten so richtig vom Bad getrennt.
Das waren aktuelle Beispiele mit denen sich die heimischen Bauträger bei höchstem Risiko und die Immobilienbranche als wichtiger Wirtschaftsfaktor herumschlagen müssen.