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Die Standpunkte der Parteien

Im Hinblick auf die bevorstehenden Nationalratswahlen befragte der Österreichische Haus- und Grundbesitzerbund (ÖHGB) die wahlwerbenden Parteien zu ihrem Standpunkt über Themenbereichen, welche die Interessen des privaten Immobilieneigentums berühren.

Welchen Änderungsbedarf sehen Sie im Bereich des sozialen Wohnbaus? Erscheinen Ihnen Lenkungsmaßnahmen sinnvoll, die einen Wechsel von der Objekt- hin zur Subjektförderung vorsehen?

SPÖ: Der soziale Wohnbau bietet in Österreich knapp zwei Millionen Menschen ein Zuhause. Die richtige Balance zwischen Subjekt- und Objektförderung wahrt die Treffsicherheit des Systems und die Sicherstellung eines ausreichenden Wohnungsangebots. Wenn notwendig, wird in die eine wie in die andere Richtung nachgeschärft. Hier sind auch die Bundesländer gefordert.

Die neue Volkspartei: Die Zielgenauigkeit des sozialen Wohnbaus muss wesentlich erhöht werden. Besonders in der Stadt Wien gilt es, die Kriterien für den Bezug einer Gemeindewohnung zu schärfen und die willkürliche Bevorzugung beispielsweise von Funktionären zu beenden. Wir müssen uns wieder an der ursprünglichen sozialpolitischen Zielsetzung öffentlicher Wohnbauprojekte orientieren und jenen helfen, die auch tatsächlich Hilfe benötigen. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung ist mehr Transparenz im gemeinnützigen Wohnbau und bei der Zuteilung der Wohnungen.

FPÖ: Österreich muss dafür Sorge tragen, dass Wohnraum auch für sozial Schwächere leistbar bleibt bzw. in Ballungsräumen wieder verstärkt leistbar wird. Der soziale Wohnbau muss wieder zu einem Ort der Sicherheit werden. Soziale Durchmischung im sozialen Wohnbau bedeutet keinesfalls, dass dieser Wohnraum als Ersatz für jahrzehntelang misslungene Integrationsbestrebungen dienen kann und darf. Ein geförderter Wohnsitz – als eine der aufwändigsten Sozialleistungen – kann am Ende gelungener Integration in unserer Gesellschaft stehen. Die Umkehrung dieses Grundsatzes ist gegenüber einheimischen Wohnungssuchenden nicht zu verantworten. Es ist darauf zu achten, dass immer an den richtigen Schrauben gedreht wird, um den richtigen Mix aus Subjekt- und Objektförderung herzustellen.

Die Grünen: Ein Fokus der Grünen Initiative für leistbares Wohnen richtet sich auf die Bereitstellung von ausreichendem und leistbarem Wohnraum. Der soziale Wohnbau spielt dabei eine wesentliche Rolle. Wer öffentliche Mittel in Anspruch nimmt, muss daher auch soziale Kriterien berücksichtigen.

NEOS: Der soziale Wohnbau muss treffsicher jenen zugutekommen, die auf ihn angewiesen sind. Zu diesem Zweck gehören die Einkommensgrenzen für das Anrecht auf geförderte oder Gemeindewohnungen überarbeitet. Weiters fordern wir ein Einkommensmonitoring, sodass Mieter, die im Zeitverlauf mehr verdienen, eine immer marktnähere Miete zahlen. Mit dem zusätzlichen Geld kann der Wohnbauträger zusätzlichen Wohnraum schaffen. Außerdem befürwortet NEOS einen Schwerpunkt auf der Subjektförderung. In größerem Umfang sollten gemeinnützige Wohnbauträger langjährigen Mietern die Wohnungen verkaufen, um aus Mietern Eigentümer zu machen und mit frischem Geld neuen Wohnraum zu bauen.

Wessen Aufgabe ist die Wohnversorgung einkommensschwacher Personen?

SPÖ: Die Wohnversorgung einkommensschwacher Personen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Die neue Volkspartei: Wichtigste Aufgabe ist es, durch gezielte Anreize und Entlastungen möglichst vielen Menschen die Chance auf ein Eigenheim zu eröffnen. Ein steigendes Angebot am Wohnungsmarkt sowie bessere Bedingungen für das Vermieten bereits bestehender Objekte würden – neben den positiven wirtschaftlichen Effekten – die Mietpreise senken und Wohnen wieder leistbarer machen.

FPÖ: Österreich verdient Fairness! An dieser Stelle möchten wir die Familien herausstreichen. Kinder dürfen zu keiner untragbaren finanziellen Belastung werden. Dazu haben die Freiheitlichen ein Familienentlastungsmodell entwickelt, welches alternativ zur normalen Tarif-Besteuerung gewählt werden kann. Das verbleibende Nettoeinkommen eines einzigen qualifizierten, vollzeitbeschäftigten Familienangehörigen muss im Bedarfsfall ausreichen, um der ganzen Familie das Auskommen zu ermöglichen. Die Zuständigkeit sollte unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips festgelegt bleiben bzw. festgelegt werden.

Die Grünen: Es ist die Aufgabe des Staates, jene Maßnahmen zu setzen, die für leistbaren Wohnraum sorgen. Da gerade Menschen mit niedrigem Einkommen bis zu 40 % ihres Einkommens fürs Wohnen ausgeben müssen, bedarf es klarer Mietzinsregelungen mit eindeutigen Mietzinsobergrenzen.

NEOS: Über 50 % des Mietmarktes in Österreich entfallen auf die öffentliche Hand und den geförderten Wohnbau. Mit diesem Marktanteil ist die soziale Seite des Wohnens abzudecken. In Österreich verfehlt allerdings die öffentliche Hand ihr Ziel: Studien zeigen, dass 50 % der Bezieher mit niedrigem Einkommen in privater Miete und nur 25 % in geförderten Wohnungen leben. Gleichzeitig wohnen 30 % der mittleren und obersten Einkommensbezieher im geförderten Wohnbau. Das Mietrecht für den privaten Markt ist der falsche Ort für Sozialpolitik. Ein liberales Mietrecht, geringere Baukosten und eine gemeinnützige Wohnbauwirtschaft, die sich auf ihre Kernaufgabe der Sicherung leistbaren Wohnraums für die sozial Schwachen konzentriert, ergäben einen ausgewogeneren Wohnungsmarkt. Die derzeit unbestrittene Überregulierung macht vor allem die Investition von Privaten in Wohnraumschaffung unattraktiv. Ziehen sich die Investoren zurück, wird das Angebot kleiner – und das treibt die Preise nach oben.

Wie stehen Sie zur Aufrechterhaltung von Altmieten und Privilegien beim Eintrittsrecht?

SPÖ: Ein vereinheitlichtes System der Mietzinsbildung nach Ablauf eines wirtschaftsliberalen Korridors mit freier Mietzinsbildung ist das wirksamste Mittel gegen auseinanderklaffende Entwicklungen in diesem Bereich.

Die neue Volkspartei: Für uns steht Gerechtigkeit im Mittelpunkt unserer Politik. Es ist ungerecht, wenn aufgrund unbegründeter Privilegien manche Mieter in großen, gut ausgestatteten Wohnungen zu einem vergleichsweise niedrigen Mietzins leben, während z.B. Jungfamilien für eine ähnliche Wohnung nebenan um ein Vielfaches mehr zahlen.

FPÖ: Ein Eingriff in bestehende Verträge wird auch aus rechtsstaatlichen Gründen kritisch gesehen. Die Eintrittsrechte im Ablebensfall sollen Ehepartner und Kinder im Wohnungsverband weiterhin besonders schützen, andererseits soll aber bei Kindern nach Erreichen des 18. Lebensjahres innerhalb eines Übergangszeitraums eine Annäherung an den marktüblichen Mietzins möglich sein. Bei sonstigen Eintrittsberechtigten (ausgenommen Ehegatten) kann diese deutlicher ausfallen.

Die Grünen: Nur Eheleute, Eingetragene PartnerInnen und LebensgefährtInnen sowie minderjährige Kinder haben das Recht, die Konditionen des Altmietvertrags zu übernehmen. Bei sonstigen Eintrittsberechtigten Personen (volljährige Kinder/Geschwister) kann hingegen auch heute schon eine Erhöhung des Mietzinses vorgenommen werden. Die Grünen treten für die Beibehaltung dieser Regelung ein. Allerdings soll bei volljährigen Kindern/Geschwistern eine Anpassung bis an das Grüne Mietzinsmodell möglich sein. Von den bisherigen MieterInnen vorgenommene Verbesserungen sind jedenfalls bei der Mietzinsbildung nicht zu berücksichtigen.

NEOS: Die viel zu großzügigen Eintrittsrechte in Verbindung mit ausgeprägtem Mieterschutz haben einen „Mietadel“ entstehen lassen, der über Generationen zu günstigen Mieten auf Kosten der Eigentümer und der neueren Mieter lebt. Diese Wohnungen werden gleichsam im Erbwege dem Markt und dem Eigentümer entzogen. Das ist nicht nur ein massiver Eingriff ins Eigentumsrecht der Vermieter, es führt auch zur Schlechterstellung von Neumietern auf dem Markt. NEOS will daher die Eintrittsrechte auf (Ehe-) PartnerInnen und unterhaltsberechtigte Nachkommen beschränken.

Diese Fragen wurden im Auftrag des Österreichischen Haus- und Grundbesitzerbundes (ÖHGB) an die wahlwerbenden Parteien gestellt und in der Septemberausgabe der Mitgliederzeitung „Haus & Eigentum“ veröffentlicht. Alle Fragen und Antworten können Sie der Website des ÖHGB entnehmen.

 

[divider layout=”1″ color=”black”]Fragen an die Parteien[/divider]

Wohneigentumsquote in Österreich

Die Anzahl der in Österreich im Eigentum lebenden Haushalte betrug vor zehn Jahren etwa 60% und verringerte sich im Laufe der letzten Jahre auf 55% (Stand: 2016). Während der EU- 28-Durchschnitt im Bereich der Eigentumsquote im Jahr 2015 bei 69,3% liegt, rangiert Österreich innerhalb der EU an vorletzter Stelle. Meinungsumfragen bestätigen fortlaufend den Wunsch der ÖsterreicherInnen, im eigenen Heim zu leben; vor allem für junge Menschen ist dieser Traum derzeit allerdings nur schwer realisierbar.

Treffsicherheit im öffentlichen Mietsektor

Etwa 60% des gesamten Mietwohnungsbestandes in Österreich betreffen den sozialen Wohnbau. Mehrere Studien belegen, dass sowohl in Wien als auch im übrigen Bundesgebiet nur ein relativ kleiner Anteil der dort lebenden Bevölkerung einkommensarm ist, und sogar ein beträchtlicher Anteil von Personen mit einem Einkommen von mehr als 180% des Medianeinkommens in einer Gemeinde- oder Genossenschaftswohnung lebt. Zweck und Zugangsvoraussetzungen für den sozialen Wohnbau klaffen nicht selten auseinander.

Private Immobilienwirtschaft

Als Folge der bestehenden Belegung im öffentlichen Mietsektor versorgen sich mehr als die Hälfte der Personen mit niedrigem Einkommen (<60% Median) auf dem privaten Wohnungsmarkt. Gerade im regulierten Mietsektor führt dies oftmals zum Entstehen einer Zweiklassengesellschaft von Mietern unter einem Dach. Angesichts der bestehenden Regulierungsintensität zählt die OECD Österreich zu den am strengsten regulierten Mietmärkten der Welt. Hinzu kommen Einschränkungen in steuerlicher Hinsicht, die den Erhalt von älteren Mehrparteienhäusern zunehmend gefährden.

11.04.2025

Das Bauwerksbuch für Bestandsimmobilien in Wien – sinnvolle Bürokratie?

Bis 2030 müssen alle Häuser in Wien mit einem Baujahr vor 1945 in einem Bauwerksbuch erfasst sein. Für Gründerzeitzinshäuser muss ein solches Bauwerksbuch spätestens am 31.12.2027 vorliegen. Noch etwas länger haben Eigentümerinnen und Eigentümer von Häusern Zeit, die zwischen 1.1.1919 und 1.1.1945 errichtet wurden. Für sie lautet der Stichtag 31.12.2030. Wir sprechen mit Helga Noack, geschäftsführende Gesellschafterin von DenkMalNeo, über dieses Thema, das angesichts der näherkommenden Fristabläufe an Bedeutung gewinnt.

10.04.2025

Peter Engert zur EU-Gebäuderichtlinie: Nachhaltige Immobilienentwicklung und Elektromobilität im Fokus

Auf dem E-Mobility Talk von Smatrics präsentierte Peter Engert, Geschäftsführer der Österreichischen Gesellschaft für Nachhaltige Immobilienwirtschaft (ÖGNI), seine Perspektive zur aktuellen Entwicklung im Bereich nachhaltiger Gebäude und der Integration von Elektromobilität. Der folgende Beitrag fasst seine wesentlichen Aussagen zusammen.

09.04.2025

Verbund-Geschäftsführer Martin Wagner zur Energiewende: Batteriespeicher und Elektromobilität als Schlüsselkomponenten

Die EU-Gebäuderichtlinie als Motor für die Mobilitätswende steht im Mittelpunkt der Überlegungen von Martin Wagner, Geschäftsführer der Verbund Energie Business. In einer aktuellen Stellungnahme erläutert Wagner die strategische Ausrichtung des Energieunternehmens und betont die Bedeutung der Ladeinfrastruktur in Wohn- und Arbeitsgebäuden für das Gelingen der Energiewende.

Geschrieben von:

Edda Cosentini

Interview-Partner:
Dieser Inhalt:
  • Erschienen am:
    25.09.2017
  • um:
    10:15
  • Lesezeit:
    6 min
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