Und damit eine 2/3 zu 1/3 Regelung. Also die Anhebung der Quote bei Wohnprojekten für die geförderten Wohnungen von knapp über der Hälfte auf zwei Drittel. Wenn allerdings diejenigen, die in gesetzgebender Position sind, etwas einfordern, dann müssen sie auch bereit sein etwas zu geben bzw. zu ändern.
Die 2/3 – 1/3 Regelung der Wiener Bauordnung
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