Abtausch ist für uns das Unwort des Jahres, und leider umfasst dieses Unwort viele Aspekte.
An der politischen Kultur Österreichs erschreckt nicht nur dieser Abtausch strittiger Maßnahmen, sondern auch der Umstand, dass in der Gesetzgebung die erforderliche Legisvakanz (zwischen Beschluss des Gesetzes und seinem Inkrafttreten) immer öfter nicht eingehalten wird, dadurch Rechtsunsicherheiten ausgelöst und vermeidbare Gesetzesreparaturen notwendig gemacht werden. Es muss wieder Sachlichkeit in den politischen Alltag einziehen.
Es ist relativ einfach, Belastungen für Immobilieneigentümer dingfest zu machen: Anders als sonstige Unternehmer sind diese an einen Ort gebunden und können nicht weglaufen. Naheliegend war es daher, die Steuerreform zu Lasten der Immobilienbesitzer zu gestalten.
In einem Land, das im europäischen Vergleich einen sehr hohen Mieteranteil hat, mutet es grotesk an, wenn Investitionen in Immobilien pönalisiert werden. Fast hat man das Gefühl, Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene trieben die Menschen mit Absicht aus den Investitionen in Grund und Boden. Damit wird die Abhängigkeit der Wählerinnen und Wähler von der Gunst der Politik und dem Füllhorn des geförderten Wohnbaus für den Mittelstand einzementiert.
Anstatt längst nötige Investitionsanreize zu setzen, wird eine Steuerpolitik betrieben, die das Vertrauen der Investoren nur schwinden lassen kann. Das Interesse, Wohnraum zur Vermietung zu schaffen, wird nicht gefördert, im Gegenteil. Um nachhaltig die Herausforderungen der Immobilienwirtschaft zu meistern, ist nicht nur ein modernes Mietrecht, sondern auch ein faires Steuerrecht Voraussetzung.
Von beidem sind wir weit entfernt. Was kann man sich schon von einer Wohnrechtsnovelle, die ein billiger Abtausch war, erwarten?