Wie sieht die Wohnung aus und wie das Haus?
Achten Sie als Mieter auch auf die Aussagekraft der Wohnung und des Hauses. Macht nämlich die Immobilie einen ungepflegten Eindruck, dann liegt das beim Haus an der Hausverwaltung und bei der Wohnung selbst am Eigentümer. Sie können sich daher sicher sein, dass bei auftretenden Reparaturen oder Mängeln der Vermieter oder die Hausverwaltung sehr „schleißig“ mit Ihrem Ansinnen bzw. mit Ihrer Beschwerde umgehen wird.
Übergabe der Wohnung
Seriöse Vermieter machen ein Übergabeprotokoll, bei dem alle Mängel der Wohnung zum Zeitpunkt der Anmietung festgehalten werden.?Hier eine praktischere Lösung:?Nehmen Sie eine Kamera UND eine Tageszeitung mit und knipsen Sie alle Details der Wohnung. Legen Sie die Zeitung immer wieder auf den Boden, bzw. auf das fotografierte Objekt als Beweis, wann das Foto geschossen wurde.?Bewahren Sie das Titelblatt der Zeitung auf. Wenn Sie eines Tages ausziehen, dann können Sie mit der Foto-CD beweisen, dass diese Mängel schon da waren. Durch die Fotos ersparen Sie sich das (mühsame) Aufschreiben sämtlicher Mängel.?Eine Foto-CD behält der Mieter, eine Foto-CD geht an den Vermieter.
Sympathie allein reicht nicht
Auch wenn die gegenseitige Sympathie anfangs noch so groß ist, können im Verlauf eines mehrjährigen Mietverhältnisses Missverständnisse und Meinungsverschiedenheiten auftreten. Daher besser nicht darauf vertrauen, dass „man sich schon irgendwie einigen wird“, sondern einen detaillierten Mietvertrag aufsetzen, der die Rechte, Pflichten und sonstigen Rahmenbedingungen schon im Vorfeld genau regelt.
Was steht im Mietvertrag?
Muss die Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses ausgemalt werden? Das steht oft drinnen hält aber nicht nach den letzten OGH-Entscheidungen, sofern Sie die Wände nicht bunt bemalt haben.?Eine normale Verschmutzung der Wände durch Nagellöcher, Fingertapser bei den Lichtschaltern etc. muss nicht neu gemalt werden.?Thermenservice: ?Viele Mietverträge verpflichten den Mieter zu einem jährlichen Thermenservice. Unterschreiben Sie so etwas nur, wenn Sie vorher kontrolliert haben, ob die Therme bei der Wohnungsübergabe innen sauber ist. Das sieht man leicht, wenn man unten hineinschaut. Ist alles staubig und verdreckt dann verlangen Sie eine Thermenreinigung zum Mietbeginn.
Energiekosten des Vorgängers
Bei der Übernahme einer Wohnung sollte man auf jeden Fall auf eine Zwischenabrechnung bei den Energiekosten achten. Denn ein Vorgänger zahlt nur die vorgeschriebene regelmäßige Quartalsabrechnung. Wurde aber mehr Strom oder Gas verbraucht als in der Quartalsabrechnung bezahlt, dann bleibt das an Ihnen dem neuen Mieter hängen, wenn die Jahresabrechnung kommt.
Befristung ein Jahr mindestens
Bei einem befristeten Mietvertrag gilt die Regel, dass man innerhalb des ersten Jahres NICHT kündigen darf. Anders gesagt, man muss genau ein Jahr Mieter der Wohnung bleiben und zahlen, auch wenn man schon nach sechs Monaten auszieht. ?Außerdem sollte man darauf achten, dass es in befristeten Mietverträgen Abschläge geben MUSS. Die müssen im Text auch deutlich angeführt sein.
Extravaganz ist günstiger
Geschmäcker sind bekanntlich verschieden. Es gibt Wohnungen, die gefallen dem einen und dem anderen nicht. Es gibt aber auch Wohnungen, die gefallen vielen nicht oder haben einen „Nachteil“. Wenn Sie der Nachteil nicht stört und es für den Vermieter schwierig ist, die Wohnung zu vermieten, dann verhandeln Sie mit ihm, wie er Ihnen entgegenkommen kann.
Leerstand und Mieterwechsel
Wenn eine Wohnung lange auf dem Markt war, aber keinen Mieter gefunden hat, dann könnte das einen Grund gehabt haben, den Sie vielleicht übersehen. Fragen Sie nach, warum die Wohnung so lange leer stand. Der Vermieter wird es Ihnen vermutlich nicht detailliert sagen, aber aus der Art und Weise, wie er es erklärt, lässt sich doch einiges ableiten.?Das Gleiche gilt natürlich auch für eine Wohnung, wo der Mieter in den vergangenen Jahren oft gewechselt hat. Auch das wird seinen Grund haben.
Welche Rechtsgrundlage gilt für private Mieten?
Für das Vermieten von Einfamilienhäusern bzw. Eigentumswohnungen gelten unterschiedliche Rechtsgrundlagen. Einfamilienhäuser mit nicht mehr als zwei Wohneinheiten sind grundsätzlich vom Mietrechtsgesetz (MRG) ausgenommen, für sie gilt das ABGB. Dieses regelt jedoch nur einige wenige Sachverhalte im Detail für alles andere gilt die Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter. Hier kommt es also besonders auf die richtige Vertragsgestaltung an, zu der man unbedingt einen Profi (Makler oder Anwalt) hinzuziehen sollte. Bei Eigentumswohnungen hängt das anzuwendende Recht vom Alter des Gebäudes ab. Für Wohnungen in Häusern, die vor 1953 errichtet wurden, kommt in vollem Umfang das MRG zur Anwendung, das vom Kategorie-Mietzins bis zur Instandhaltung vieles im Detail festschreibt. Für jüngere Gebäude sind zumeist Teilbereiche des MRG gültig. Um Klarheit zu schaffen, sollte man daher vor der Anmietung auch unbedingt den Rat eines Experten einholen.
Pauschalmiete
Die Miete und die Betriebskosten des Objekts sollten in einer Pauschalmiete zusammengefasst sein. Damit trifft Sie die Erhöhung der Betriebskosten nicht.
Sind Renovierungen im Haus geplant?
Es ist ziemlich unangenehm, wenn Sie eine Wohnung beziehen und zwei Monate später beginnt der große Umbau im Haus oder der Ausbau eines Dachgeschoßes, der ein Jahr dauert.
„Das richten wir schon“
Zusagen des Vermieters, dass gewisse Schäden noch behoben oder Adaptierungen durchgeführt werden, sollten Sie in jedem Fall schriftlich festhalten. Am besten ist, wenn diese Schäden noch VOR Ihrem Einzug behoben werden und VOR der ersten Mietzahlung.
Funktionalität und Technik
Die Küche sollte nicht nur vorhanden sein, sondern auch funktionieren.
Verkehrsanbindung
Die Entfernung zur Straßenbahnstation „gleich ums Eck“ sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich ansehen. Denn zwischen 200 und 500 Metern ist ein großer Unterschied, wenn Sie diese zu Fuß gehen müssen und vielleicht noch etwas zu tragen haben.
Eine Stunde spart viel Zeit
Zum Schluss: Je genauer der Sachverhalt festgehalten und die Vereinbarung ausgefeilt ist, desto mehr Ärger können sie sich im Laufe des Mietverhältnisses ersparen. Eine Stunde mehr an Besprechung kann viele Tage und Monate Nerven sparen.