Wie ist aus Ihrer Sicht das Wohn- und Baupaket der Regierung rein inhaltlich zu bewerten? Werden die richtigen Schwer- punkte und Maßnahmen gesetzt?
Wolfgang Amann: Mit einem Volumen von insgesamt etwa 2,5 Mrd. Euro ist das Paket umfangreich. Es beinhaltet Maßnahmen für sehr viele Bereiche des Wohnens und Bauens. Es ist für die meisten betroffenen Berufsgruppen etwas dabei. Insofern ist es aus meiner Sicht gut gestrickt. Auch die rechtliche Umsetzung ging vergleichsweise schnell. Am Markt ankommen wird es aber dennoch erst im Herbst – leider.
Müsste aus Ihrer Sicht noch nachgeschärft werden?
Niemand möchte das Paket noch einmal aufschnüren. Präzisierungen sind aber sicher notwendig. Vieles davon können die Länder aber im Rahmen ihrer eigenen Umsetzung tun. Es dürfte einigen von ihnen schwerfallen, das vorgesehene Viertel der Gelder noch 2024 abzuholen. Es sollte geklärt werden, dass die nicht in Anspruch genommenen Mittel im kommenden Jahr eingesetzt werden können. Bei der Zinsstützung für Darlehen an Häuslbauer und Wohnungskäufer sollte sichergestellt werden, dass sie auch nach 2028 gilt. Außerdem sollten damit auch Ankauf und Sanierung von Altobjekten sowie Eigenmittel beim Bezug von gemeinnützigen Mietwohnungen finanziert werden können.
Viele Branchenvertreter kritisieren, dass den Ankündigungen Ende Februar bislang noch keine konkreten Taten folgen. Teilen Sie diese Einschätzungen und welche Auswirkungen hat das auf den Markt?
In einem Rechtsstaat müssen solche Maßnahmen in Gesetze gegossen werden. In meiner Wahrnehmung ist das rasch passiert. Immerhin war sogar eine Änderung der Bundesverfassung dabei. Jetzt müssen noch die Länder mit ihren Regelungen nachziehen. Ich sehe auf allen Seiten guten Willen. Aber selbst bei sehr rascher Reaktionsgeschwindigkeit wird es bis zum Herbst dauern, bis die Förderungsregelungen der Länder umgesetzt sind.
Besteht die Gefahr der gegenteiligen Entwicklung? Dass Investitionen jetzt erst recht zurückgehalten werden, weil man nicht um Förderungen umfallen will und noch keine Rechtssicherheit herrscht, dass das Paket auch rückwirkend gilt?
Rechtssicherheit ist unverzichtbar. Es läuft wie folgt: Der politischen Einigung auf Bundesebene folgt die Ankündigung, dann die rechtliche Umsetzung. Dann atmen die Länder tief durch, finden – einzeln – Möglichkeiten der Umsetzung, beschließen das politisch und verkünden es. Dann muss es landesrechtlich umgesetzt, geprüft und verlautbart werden. Man wünscht sich schnellere Abläufe. Aber selbst bei bestem Willen geht es nicht schneller. Für die notleidende Bauwirtschaft ist das dennoch ein schwacher Trost. Denn viele Bauherren haben nach den ersten Ankündigungen erstmal alle Pläne auf Eis gelegt, um abzuwarten, was an Förderungen tatsächlich kommt. Gleichwohl sind einige der Maßnahmen schon in Kraft, etwa die Gebührenbefreiungen oder der Handwerkerbonus. Andere brauchen noch ein wenig. Wir brauchen nicht nur Durchhaltewillen der Bau- und Immobilienwirtschaft, sondern auch der Banken und der Behörden. Angesichts der absehbar wirksamen Maßnahmen ist Zusammenhalt wichtig.
Auch die Länder und die Wohnbaulandesräte üben über alle Parteigrenzen hinweg Kritik, nicht eingebunden gewesen zu sein, obwohl sie für die Abwicklung zuständig sind. Wäre eine frühzeitige Einbindung sinnvoll gewesen oder hätte es eine Einigung nur erschwert. Stichwort: Neun Länder, neun Stimmen?
Komplexe Maßnahmenpakete zu schnüren wird definitiv nicht leichter, wenn die Gruppen größer werden. Bei allen Qualitäten des Wohnbaupakets hätte aber freilich Länder-Know-how bei der einen oder anderen Maßnahme geholfen. Im Englischen sagt man: »There is always space for improvement«, bei uns: »Warum leere Kilometer vermeiden, wenn man sie gehen kann?«
Einige Länder haben bereits angekündigt, die Möglichkeit günstiger Darlehen nicht aufgreifen zu wollen, weil die Unterstützung für die Deckelung auf 1,5 % nur bis 2027 läuft und unklar ist, was danach passiert. Ein nachvollziehbarer Schritt aus Ihrer Sicht?
Das Angebot eines Kreditvolumens von bis zu 200.000 Euro für Häuslbauer oder Wohnungskäufer bei 1,5 % Verzinsung klingt auf den ersten Blick großartig. Beim zweiten Blick sieht man, dass dabei der Fördereffekt recht bescheiden ist, nämlich etwa zwei Prozentpunkte Zinsenzuschuss bis 2028. Ja, diese Maßnahme hat erhebliche Konstruktionsfehler.
Wenn die ersten Länder schon ankündigen, nicht überall mitziehen zu wollen. Was wird aus Ihrer Sicht im Endeffekt vom Paket übrig bleiben? Besteht die Gefahr, dass noch mehr der Ankündigungen verpuffen?
Aus derzeitiger Sicht ist abschätzbar, dass im Laufe von 2025 sowohl der Neubau als auch die Sanierung anziehen werden. Die Bauwirtschaft braucht heute einen Anschub, um Insolvenzen und die Abwanderung von Fachpersonal zu verhindern. Das Baupaket wird in zwei Jahren bei weitem nicht mehr den Stellenwert von heute haben. Ja, es ist ziemlich wahrscheinlich, dass ein Teil des Geldes nicht abgeholt wird. Daher sollte geklärt werden, dass allfällig nicht verwendete Mittel nach dem Auslaufen des Pakets weiterhin für wohnungsbezogene Maßnahmen eingesetzt werden.
Ziel der Regierung ist es, dass ein Teil der versprochenen Maßnahmen schon heuer wirksam wird. Ist das aus Ihrer Sicht überhaupt realistisch? Was müsste passieren, um dieses Ziel tatsächlich zu erreichen?
Einige der Maßnahmen laufen ja schon. Heikel ist es mit dem großen Brocken der Förderung von Miet- und Eigentumswohnungen. Es ist überaus wichtig, dass bestehende Projektentwicklungen – und davon gibt es viele – möglichst unmittelbar aktiviert werden. Gleichzeitig braucht die Anpassung der Förderungsrichtlinien der Länder ihre Zeit. Großes Lob gebührt der Steiermark, die bereits Anfang Mai eine eigene Wohnraumoffensive mit dem Anspruch verkündet hat, die Bundesgelder auf Euro und Cent abzuholen. Die Benchmark scheint zu sein, dass die Länder etwa mit September die Förderungsregeln zur Verfügung stellen können, dass die gemeinnützigen und auch die gewerblichen Bauträger die verfügbaren Förderungen auch tatsächlich abholen können.
Was müsste generell, auch abseits des Pakets der Regierung, passieren, um die Wohnbaukonjunktur nachhaltig und dauerhaft anzukurbeln?
Ein Turbo könnte gezündet werden, wenn endlich auch die KIM-Verordnung dorthin verfrachtet würde, wo sie hingehört: in die Annalen.