Bei der Mietpreisbremse geht es um die Regulierung der Mieten – zu schnelles oder überproportional hohes Ansteigen soll verhindert werden. Nicht nur Großstädte oder bestimmte Ballungszentren haben mit diesem Problem zu kämpfen, auch in beliebten Universitätsstädten ist der Wohnraum knapp bzw. sind die Mieten höher, als es sich viele leisten können.
Die Kappungsgrenze
Zwar gibt es seit 2013 auch die sogenannte Kappungsgrenze, die Mieterhöhungen von maximal 15 Prozent erlaubt, allerdings gilt diese nur für bereits bestehende Mietverträge. Neuvermietungen sind hier nicht inbegriffen, was ebenfalls zu enormen Mietzinssteigerungen beigetragen hat.
Das Mietrechtsnovellierungsgesetz
Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, wurde in Deutschland das Mietrechtsnovellierungsgesetz (MietNovG oder auch Gesetz zur Mietpreisbremse genannt) verabschiedet, das am 1. Juni 2015 in Kraft trat. Doch was bedeutet „Mietpreisbremse“ in diesem Zusammenhang eigentlich? Das geschaffene Gesetz hat zum Ziel, die Mietsteigerungen zu dämpfen und Regelungen zu schaffen, die Mieterhöhungen bei Mietbeginn klar definieren.Die Mietpreisbremse ist der Definition nach also eine gesetzliche Regelung, die Einfluss auf die Miethöhe in bestimmten Regionen und Gebieten nimmt.Die Benennung dieser Gebiete und Regionen kann zunächst auf nur fünf Jahre begrenzt erfolgen. Somit ist es innerhalb dieses Zeitraums nicht mehr möglich, einen Mietzins zu verlangen, der deutlich über der örtlichen Vergleichsmiete liegt.
Die Mietpreisbremse soll eine Mieterhöhung also nur in einem begrenzten Rahmen zulässig machen und so eine übermäßige Steigerung des Mietzinses in Gebieten mit Wohnraumknappheit unterbinden.
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