Die Kammern der ZiviltechnikerInnen sind Körperschaften öffentlichen Rechts und die gesetzlichen Berufsvertretungen der staatlich befugten und beeideten Ziviltechniker/innen (Architekt/innen und Zivilingenieur/innen mit rund sechzig Befugnissen auf ingenieur- und naturwissenschaftlichen, montanistischen Fachgebieten und Fachgebieten der Bodenkultur). Rechtsgrundlage ist das Ziviltechnikergesetz (ZTG 2019). Die Vertretung erfolgt durch gewählte, ehrenamtlich tätige Berufsvertreter/innen (Wahlen alle 4 Jahre).