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Sommergespräch mit Karina Schunker: Die Reaktionen auf das Bestellerprinzip

Die Interessensvertretungen haben unzählige Gespräche und Pressekonferenzen mit der Gesetzgebung geführt. Es schien jedoch, als ob die Anliegen und Anmerkungen der Branche nicht wirklich Gehör fanden. Die Auswirkungen, die durch die Umsetzung des Bestellerprinzips in Deutschland bereits sichtbar wurden, hätten auch auf den österreichischen Raum übertragen werden können.

In Deutschland gibt es das Bestellerprinzip seit 2015, und dort hat man ebenfalls unmittelbare Effekte beobachtet. Die Befürchtungen waren groß, dass ähnliche Effekte auch in Österreich eintreten würden.

Vorbereitung auf die Veränderungen

Im Hintergrund gab es zahlreiche Gesetzesentwürfe und Gespräche, die darauf hindeuteten, dass das Bestellerprinzip auch in Österreich eingeführt werden könnte. Dies würde eine grundlegende Umstellung der Provisionen bedeuten. Die Branche war sich der möglichen Veränderungen bewusst und bereitete sich entsprechend vor. Die Kommunikation mit unseren Auftraggebern war transparent, was dazu führte, dass wir keine größeren Gespräche oder Konflikte mit ihnen hatten.

Die Transparenz in der Kommunikation hat sich als entscheidend erwiesen. Wir haben die Informationen klar und verständlich weitergegeben, sodass alle Beteiligten wussten, was auf sie zukommt. Dies hat dazu beigetragen, dass die Akzeptanz für die neuen Regelungen hoch war. Die Makler und Abgeber waren gut informiert und konnten sich auf die Veränderungen einstellen.

Im Juli 2023, als das Bestellerprinzip wirklich in Kraft trat, hatten wir einen Anfrageanstieg von 200 Prozent im Vergleich zu Januar 2022. Diese Zahlen waren immens und haben uns überrascht. Viele Projekte und Liegenschaften wurden bereits zuvor ohne Mieterprovision platziert, da viele Eigentümer sagten, dass sie lieber jetzt schon umstellen, bevor die Leute warten müssen. Sie übernahmen alle Kosten, die zu erwarten waren.

Die Herausforderungen des Bestellerprinzips

Ein Bereich, in dem wir die größten Auswirkungen des Bestellerprinzips wahrnehmen konnten, ist die Verbindlichkeit der Mieterklärungen. Mieter, die ein Mietanbot abgeben, fühlen sich nicht mehr so stark an dieses Angebot gebunden wie in der Vergangenheit. Dies hat zur Folge, dass ein Mieter, der ein Mietanbot gelegt hat, möglicherweise die Wohnung nicht mehr übernehmen möchte, ohne dafür eine Provision zu zahlen.

Früher war es so, dass Mieter, die ein Angebot abgaben, zumindest eine Provision zahlen mussten, selbst wenn sie sich letztendlich gegen die Wohnung entschieden. Nun ist diese Provision weggefallen. Dies führt dazu, dass wir immer wieder die Situation erleben, dass ein Mieter bei mehreren unterschiedlichen Maklern ein Anbot abgibt, dann wartet, wo er Zusagen erhält, und am Ende des Tages sagt: „Ich habe jetzt eine andere Wohnung bekommen, ich nehme diese Wohnung doch nicht.“

Diese Entwicklung stellt eine Herausforderung dar, für die es noch keinen klaren Modus gibt, wie man mit solchen Szenarien umgeht. Vertragspunkte können hier zwar auf einen Schaden verweisen, doch in Wahrheit ist der Eigentümer der Vermieter, der diesem Anbot zugestimmt hat, und für den bereits ein Vertrag geschlossen wurde. Für ihn ist ein Schaden entstanden. Das bedeutet, dass der Vermieter in der Lage sein müsste, diesen Schaden geltend zu machen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die gestiegene Nachfrage in der Immobilienbranche sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich bringt. Wir müssen uns anpassen und unsere Prozesse optimieren, um den Anforderungen gerecht zu werden. Die Digitalisierung kann uns dabei unterstützen, aber wir müssen auch bereit sein, neue Wege zu gehen und innovative Lösungen zu finden.

Die Erfahrungen, die wir in den letzten Monaten gemacht haben, zeigen, dass es wichtig ist, flexibel zu bleiben und sich auf Veränderungen einzustellen. Wir müssen die Entwicklungen in der Branche aufmerksam verfolgen und uns auf mögliche Anpassungen vorbereiten. Nur so können wir sicherstellen, dass wir auch in Zukunft erfolgreich agieren können.

Die Zusammenarbeit innerhalb der Branche wird entscheidend sein, um die Herausforderungen, die mit der gestiegenen Nachfrage einhergehen, gemeinsam zu bewältigen. Wir müssen die Effizienz in der Beratung und die Qualität der Dienstleistungen im Auge behalten, um den Erwartungen unserer Kunden gerecht zu werden.


Die Zukunft der Immobilienbranche

2028 haben wir um wie viel mehr Spartenstiche als 2024? 

Diese Frage beschäftigt uns alle. Ich hoffe, dass wir deutlich mehr Spartenstiche verzeichnen können. Ich spreche hier von einer hoffentlich signifikanten Steigerung von 40 bis 50 Prozent im Vergleich zu den aktuellen Zahlen. Das wäre ein großer Fortschritt, insbesondere wenn wir die Entwicklungen im nächsten Jahr betrachten.

Im Jahr 2026 wird der Spruch "Survive till 25" abgeschlossen sein, und die Phase der Konservierung in der Branche wird dann vorbei sein?

Es wird definitiv angenehmer und einfacher, insbesondere mit jeder Zinssenkung, die noch bevorsteht. Diese Zinssenkungen werden uns allen helfen, da sie die Rahmenbedingungen für Käufer und Investoren verbessern. Zum Beispiel gibt es beim Baupaket die Regelung, dass die Eintragungsgebühr für Eigennutzer entfällt. Dies ist besonders vorteilhaft für diejenigen, die eine Wohnung für den eigenen Wohnzweck nutzen möchten. Es gab zwar einige kritische Stimmen, die sagten, dass dies nicht viel wert sei, aber ich betone immer, dass es letztendlich um das Haben oder Nicht-Haben geht.

Selbst wenn es sich nur um kleine Maßnahmen handelt, tragen sie insgesamt dazu bei, die Rahmenbedingungen attraktiver zu gestalten. Diese Verbesserungen sind wichtig, um die Käufer zu ermutigen und die Marktbedingungen zu stabilisieren. Ich hoffe sehr, dass wir in den kommenden Jahren wieder eine Steigerung von 40 bis 50 Prozent mehr Spartenstiche sehen werden als jetzt im nächsten Jahr.

21.09.2024

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Geschrieben von:

User Centric Webdevelopment bei

Webentwicklung - Gerhard Popp
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  • Erschienen am:
    14.09.2024
  • um:
    13:00
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