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Omnibusverordnung: Entlastung oder Rückschritt? Ein Experteninterview mit Michael Dessulemoustier-Bovekercke

Michael Dessulemoustier-Bovekercke ist Partner bei Forvis Mazars im Bereich Audit und Sustainability in Wien. Mit über 25 Jahren Berufserfahrung hat er sich als ausgewiesener Experte in den Bereichen Abschlussprüfung, Förderprüfung, IT-Dienstleistungen und Nachhaltigkeitsthemen etabliert Als Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und zertifizierter ESG & Sustainability Professional verfügt er über umfassende Qualifikationen, die seine führende Position in der Branche untermauern.

Expertenprofil: Michael Dessulemoustier-Bovekercke

Michael Dessulemoustier-Bovekercke ist Partner bei Forvis Mazars im Bereich Audit und Sustainability in Wien. Mit über 25 Jahren Berufserfahrung hat er sich als ausgewiesener Experte in den Bereichen Abschlussprüfung, Förderprüfung, IT-Dienstleistungen und Nachhaltigkeitsthemen etabliert. Als Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und zertifizierter ESG & Sustainability Professional verfügt er über umfassende Qualifikationen, die seine führende Position in der Branche untermauern.

Zu seinen Kernkompetenzen zählen Prüfungen von Jahres- und Konzernabschlüssen nach nationalen und internationalen Rechnungslegungsstandards, die Bewertung interner Kontroll- und Risikomanagementsysteme sowie die Durchführung von IT- und Compliance-Audits. Im Bereich Nachhaltigkeit ist er spezialisiert auf die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten, die Beratung bei der Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten gemäß CSRD sowie die Durchführung von Materialitätsanalysen und ESRS/GAP-Analysen.

Seine Fachkompetenz bringt er auch in verschiedenen Berufsorganisationen ein, unter anderem als Mitglied des Vorstands des Instituts österreichischer Wirtschaftsprüfer (IWP) und als Mitglied des Fachausschusses für Wirtschaftsprüfer der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW).

Die EU-Omnibusverordnung: Ein Versuch der Deregulierung

In einem exklusiven Interview erläuterte Michael Dessulemoustier-Bovekercke die Hintergründe und Auswirkungen der EU-Omnibusverordnung, insbesondere für die Immobilienbranche.

„Die Omnibusverordnung ist der Versuch der Europäischen Kommission, die bestehende Kritik der letzten Jahre an der sehr starken Nachhaltigkeitsberichterstattung zu entkräften", erklärt Dessulemoustier-Bovekercke. „Es ist ein erster Vorschlag, der im Februar 2025 lanciert worden ist. Es sollen hier Vereinfachungen in der Berichterstattung stattfinden und Vereinfachungen auch beim Adressatenkreis."

Die am 26. Februar 2025 von der Europäischen Kommission vorgestellte Omnibus-Gesetzgebung zielt darauf ab, die Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten für Unternehmen erheblich zu reduzieren, die derzeit unter die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die EU-Taxonomie (EUT) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) fallen.

Wesentliche Änderungen und Zeitplan

Eine der signifikantesten Änderungen betrifft die Mitarbeiterschwelle für berichtspflichtige Unternehmen. „Die Größenkriterien steigen von 250 Beschäftigten auf 1000 beschäftigte Personen. Das ist doch schon eine sehr hohe Schwelle, die man hier beschreiten muss, um berichtspflichtig zu werden", erläutert Dessulemoustier-Bovekercke. „Man geht davon aus, dass damit rund 80% der Gesellschaften hier wegfallen werden."

Die Verschiebung der Berichtspflicht ist bereits beschlossen: „Greifen tut derzeit eigentlich ausschließlich die Verschiebung jener Unternehmen, die ursprünglich im Jahr 2025 berichtspflichtig gewesen wären. Das ist verschoben auf 2027, das ist das Einzige, was fix ist."

Für die weitere zeitliche Entwicklung prognostiziert der Experte: „Man geht davon aus, dass die ersten Ergebnisse und die ersten Maßnahmen im Jahr 2026 lanciert werden und damit auch in Kraft treten. Das heißt, frühestens ab dem Jahr 2027 werden diese Vereinfachungen greifen."

Gemäß dem aktuellen Stand der Diskussion auf EU-Ebene würde der Rat der EU eine noch weitreichendere Einschränkung des Anwendungsbereichs vorschlagen. Für in der EU ansässige Unternehmen sollen die Schwellenwerte bei 5.000 Mitarbeitern und 1,5 Milliarden Euro weltweitem Nettoumsatz liegen. Für nicht in der EU ansässige Unternehmen würde ein in der EU generierter Nettoumsatz von 1,5 Milliarden Euro als Schwellenwert gelten.

Praktische Empfehlungen für Unternehmen

Auf die Frage, ob Unternehmen, die sich bereits auf die Berichterstattung vorbereitet haben, nun eine Pause einlegen können, antwortet Dessulemoustier-Bovekercke entschieden: „Pause machen ist ganz schlecht. Das ist wie bei einem Marathon. Die leisten auch nicht in einer Stunde, sondern Entlastung auch im mindestens drei, vier, wenn nicht sogar noch mehr Stunden."

Er rät Unternehmen zu einem strukturierten Vorgehen: „Ich kann ein bisschen die Hektik herausnehmen. Ich kann ein bisschen konstruktiver und strukturierter mich der Thematik widmen. Aber es macht keinen Sinn, jetzt Pause zu machen, die Sachen liegen zu lassen und erst in zwei Jahren wieder aufzugreifen."

Stattdessen empfiehlt er: „Vorteilhaft ist es einfach, sich weiterzuentwickeln. Das heißt ganz konkret zu überlegen, welche Maßnahmen kann ich implementieren im Unternehmen? Wie kann ich eigentlich einen Beitrag leisten, der vielleicht auch wirtschaftlich verkraftbar ist, aber auch in Zukunft wieder deutlichere Vorteile bringt – und mich jetzt viel später, nämlich in zwei Jahren, dann mit der Berichterstattung beschäftigen?"

Kritische Betrachtung der Omnibusverordnung

Auf die Frage nach seiner persönlichen Einschätzung der Omnibusverordnung äußert sich Dessulemoustier-Bovekercke differenziert kritisch: „Meine höchst persönliche Meinung zu Omnibus: Es kam zu spät. Es ist eine unglaubliche Unsicherheit derzeit vorhanden in einer Phase, wo sehr viele Unternehmen schon sehr, sehr weit waren. Das führt einfach zu Unzufriedenheit, zu noch mehr Unzufriedenheit aus meiner Wahrnehmung."

Dennoch sieht er auch positive Aspekte: „Es ist gut, in dem es ein bisschen Ruhe hineinkommt, wenn es um das Verschieben der Berichtspflichten geht."

Kritisch steht er der starken Anhebung der Schwellenwerte gegenüber: „Sie ist für mich nicht vorteilhaft, wird doch für den Kontinent nicht vorteilhaft sein, wenn die Grenze der Berichtspflicht so hochgeschraubt wird, dass nur ganz wenige Unternehmen davon betroffen sind und andere Unternehmen dann damit gar nicht adressiert werden."

Zudem weist er auf die mögliche Reaktion der Märkte hin: „Man wird sehen, was der Markt hier verlangt. Es kann durchaus sein, dass der Finanzmarkt sehr wohl Daten und Informationen verlangen wird. Dann ist die Omnibusverordnung in Wahrheit eigentlich umsonst gewesen."

Fazit: Balanced Approach für die Immobilienbranche notwendig

Die EU-Omnibusverordnung stellt insbesondere für die Immobilienbranche, die sich ohnehin in einer herausfordernden strukturellen Phase befindet, eine bedeutende regulatorische Änderung dar. „Gerade in der Immobilienbranche sind strukturelle Themen vorrangig, die jetzt wichtiger zu behandeln sind als die Nachhaltigkeitsberichterstattung", betont Dessulemoustier-Bovekercke.

Die Verschiebung der Berichtspflichten kann einerseits als Entlastung für den Sektor gesehen werden, andererseits führt die aktuelle Unsicherheit bezüglich der endgültigen Ausgestaltung zu zusätzlichen Herausforderungen für Unternehmen, die bereits erhebliche Ressourcen in die Vorbereitung investiert haben.

Für die Immobilienbranche empfiehlt sich daher ein ausgewogener Ansatz: Nachhaltigkeitsthemen sollten weiterhin strategisch verfolgt werden, während die Berichterstattung mit dem notwendigen Augenmaß und unter Berücksichtigung der aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen vorbereitet wird. Nur so können Unternehmen sowohl den regulatorischen Anforderungen gerecht werden als auch ihre Wettbewerbsfähigkeit langfristig sichern.

Die endgültige Ausgestaltung der Omnibusverordnung bleibt abzuwarten, doch Unternehmen der Immobilienbranche sollten die gewonnene Zeit nutzen, um ihre Nachhaltigkeitsstrategien zu verfeinern und schrittweise umzusetzen – unabhängig davon, ob sie letztendlich berichtspflichtig sein werden oder nicht.

Quellen

  1. Forvis Mazars Österreich: Profil von Michael Dessulemoustier-Bovekercke, Partner im Bereich Audit und Sustainability
  2. Institut österreichischer Wirtschaftsprüfer (IWP): Mitgliederverzeichnis des Vorstands
  3. Europäische Kommission: Pressemitteilung zur Omnibus-Gesetzgebung vom 26. Februar 2025
  4. Transkript des Interviews mit Michael Dessulemoustier-Bovekercke vom 20. Juli 2025


23.07.2025

Omnibusverordnung: Entlastung oder Rückschritt? Ein Experteninterview mit Michael Dessulemoustier-Bovekercke

Michael Dessulemoustier-Bovekercke ist Partner bei Forvis Mazars im Bereich Audit und Sustainability in Wien. Mit über 25 Jahren Berufserfahrung hat er sich als ausgewiesener Experte in den Bereichen Abschlussprüfung, Förderprüfung, IT-Dienstleistungen und Nachhaltigkeitsthemen etabliert Als Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und zertifizierter ESG & Sustainability Professional verfügt er über umfassende Qualifikationen, die seine führende Position in der Branche untermauern.

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Geschrieben von:

User Centric Webdevelopment bei

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Webseiten-Entwicklung und Adnministration bei

Immobilien Redaktion
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  • Erschienen am:
    23.07.2025
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