Die Aufgliederung der für eine konkrete Falllösung zu befragenden Gesetze (MRG, ABGB, WGG, ZPO, KSCHG) und Nebengesetze sowie die Vielzahl der Novellen des MRG selbst tragen erheblich zur Komplexität bei. Eine „Kodifizierung“, d.h. Zusammenfassung der einschlägigen Normen in einen Gesetzesguss, steht bei offenem Ergebnis, ob solch aufwändiges Vorhaben maßgebliche Vereinfachung bringt, zur Diskussion.
Womit das österreichische Mietrecht wohl aber überfrachtet ist, sind sachfremde Zwecke. Es könnte ihm einiges erspart werden, würde die Verwirklichung bestimmter politischer Kompromisse in andere Materien verlegt.