Es tut gut, die alten Gewohnheiten wieder zu pflegen – der erste Restaurantbesuch nach langer Zeit, schnell noch ein Espresso im Café auf dem Weg in die Arbeit. Wir freuen uns, soziale Kontakte – wenn auch unter Einhaltung bestimmter Vorkehrungen – wiederaufnehmen zu können.
Corona und die damit in Zusammenhang stehenden Maßnahmen haben der Wirtschaft enorm geschadet. Für einen erfolgreichen Wiederstart und ein nachhaltiges Wachstum müssen die politischen Schalthebel so bedient werden, dass die Wirtschaft wieder angekurbelt wird. Dafür müssen kontinuierlich Investitionen getätigt werden.
Gegenüber Vertretern der Wirtschaft hatte dies Vizekanzler Kogler sogar ausdrücklich betont und davon gesprochen, dass wir uns aus dieser Krise „herausinvestieren“ müssen.
Bedeutsames Investitionsgut
Immobilien sind ein bedeutsames Investitionsgut und bilden eine wichtige Komponente innerhalb der heimischen Wertschöpfung. Der private Immobiliensektor trägt in erheblichem Maße mit Investitionen dazu bei, denn ein Haus oder eine Wohnung können nicht über die Grenze getragen werden, um dort Arbeiten billiger als daheim verrichten zu lassen. Für die kleine und mittelständische Wirtschaft sind private Immobilieneigentümer aufgrund von Aufträgen an das Bau- und Baunebengewerbe nicht wegzudenken.
Für tiefgreifende Investitionshemmnisse hatte schon die letzte Steuerreform bei der Bewirtschaftung von Immobilien gesorgt, da sie etwa durch verkürzte Abschreibungszeiten den Spielraum für weitere Investitionen deutlich verringerte.
Die aktuelle Krise hat noch einiges „draufgesetzt“ und bei privaten Vermietern beträchtliche Einkommensverluste sowohl bei der Vermietung von Geschäfts- als auch von Wohnimmobilien bei oftmals fortlaufender Bestreitung von Betriebskosten, Kreditraten etc. ausgelöst.
Zu beanstanden ist, dass trotz dieser schwierigen Umstände bis heute aus den krisenbedingt eingerichteten Fonds mangels Anspruchsberechtigung eine Unterstützung für Vermieter durch den Staat nicht vorgesehen ist.
Wenn nun – wie vor einigen Wochen – Forderungen nach einer Wiedereinführung von Erbschafts- und Schenkungssteuern, überhaupt nach der Schaffung von Eigentumssteuern oder weiteren Mietzinsbeschränkungen zulasten der Vermieter erhoben werden, wird damit das Ziel, die Wirtschaft durch Investitionen zu stärken, verfehlt. Mehr noch: Der Entfall von Einnahmen, die fehlende Anspruchsberechtigung des privaten Eigentümers durch die Unterstützungsfonds und die Diskussion über Eigentumssteuern bewirken Verunsicherung und haben zur Folge, dass die Bereitschaft zu Investitionen versiegt und bei vielen die Möglichkeit für Investitionen gar nicht mehr gegeben ist.
Kein Fingerspitzengefühl
Kein Fingerspitzengefühl legt die Stadt Wien in Zeiten von Corona an den Tag: Mit einer geplanten Novelle zur Bauordnung soll eine gesetzlich verpflichtende Ausweitung der Solarpflicht auf Wohngebäude, die Sicherstellung der Solarverpflichtung auf Ersatzflächen sowie die Verpflichtung zur Herstellung einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge bei Neubauten und größeren Renovierungen erfolgen.
60 Prozent des gesamten Mietwohnungsbestands in Österreich sind im sozialen Wohnbau angesiedelt. Tatsächlich ist aber in diesem Sektor keine soziale Treffsicherheit mehr gegeben. Durch geänderte Lebensverhältnisse, Eintrittsrechte und Ähnliches gibt es einen hohen Prozentsatz von Gutverdienern in geförderten sozialen Wohnverhältnissen.
Würden – sowohl im öffentlichen wie auch im privaten Mietsektor – alle Mieter einen angemessenen Mietzins zahlen und nur jene, die tatsächlich Bedarf an einer Unterstützung haben, eine solche erhalten – „Menschen und nicht Mauern fördern!“ –, könnte der Staat aus den daraus resultierenden Mehreinnahmen im öffentlichen Sektor für echte Treffsicherheit bei jenen sorgen, die sich im privaten Mietsektor versorgen müssen. Mit derartigen Maßnahmen hätte gerade während der aktuellen Krise dort geholfen werden können, wo Hilfe notwendig ist.
Aufgaben der öffentlichen Hand übernehmen Private
Doch werden Aufgaben der öffentlichen Hand gerne auf Private überwälzt. Genau jetzt müssen Anreize für Investitionen gesetzt und ein positives Bewusstsein geschaffen werden, durch sinnvolle Investitionen die österreichische Wirtschaft zu unterstützen und den eigenen Gebäudebestand zu erhalten und weiterzuentwickeln. Dies hat nicht nur große volkswirtschaftliche Effekte auf den Arbeitsmarkt und die inländische Wertschöpfung, sondern umfasst im Bereich der thermischen Sanierung – entsprechend den Vorgaben im Regierungsprogramm – einen sinnvollen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele. Die Qualität und die Lebensdauer von Immobilien werden gesteigert, und ein ansprechendes Orts- und Stadtbild wirkt sich positiv auf den Tourismus aus.
Das Steuerrecht ist ein geeignetes Instrument, um etwa mit kleineren Investitionen Maßnahmen zu setzen, die sofort oder binnen einer vertretbaren Frist abgeschrieben werden können. Sinnvoll wäre es auch, für größere Investitionen steuerschonend anzusparen.
Was wir benötigen, ist ein wirtschaftsfreundliches Klima, um Österreich auf gesunde Beine zu stellen.