Das österreichische Mietrecht hat mittlerweile auch auf Wikipedia Einzug gehalten, und da steht: „Aufgrund mehrfacher Novellen ist das MRG inzwischen, insbesondere bei den Übergangs-, Vollzugs- und Ausnahmebestimmungen, teilweise sehr komplex geworden und der Gesetzestext kaum mehr aus dem MRG selbst verständlich.“ Also nicht selbstverständlich und an sich nicht von selbst verständlich – man versteht es nicht mehr.
Vor Kurzem meinte Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál: „Das österreichische Mietrecht ist dringend reformbedürftig, denn es hat längst den Kontakt zur realen Situation am Wohnungsmarkt verloren.“
Dazu sagte der Obmann der Wiener Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder, Michael Pisecky: „Da kann ich Stadträtin Gaál nur recht geben, das Mitrechtsgesetz ist reformbedürftig und gehört daher raschest überarbeitet. Bei einer solchen Reform gehören die Interessen sowohl der Mieter als auch der Vermieter ausgewogen berücksichtigt, damit der Markt mit Mietwohnungen in Wien weiterhin funktioniert.“
Kathrin Gaáls Forderung an die Bundesregierung: „Einführung eines Generalmietrechts für alle Wohnbereiche: ein faires System der Mietpreisgestaltung“.
Na, wenn eh alle das Gleiche wollen, dann kann das ja kein Problem sein, zumal der Bauträgersprecher der Wirtschaftskammer, Hans Jörg Ulreich, meint: „Faire, gerechte und leicht anwendbare Konzepte liegen genügend und detailliert ausgearbeitet am Tisch.“
Wenn man sich überlegt, dass das Baurecht, das ja ebenfalls in Eigentum eingreift und für maximal 99 Jahre gilt, mit 20 Paragrafen auskommt, dann gibt es für das Mietrecht nur eine Lösung: einen Strich drunter und neu aufsetzen. Gemeinsam an einem Tisch.
Das mag jetzt ein bisschen unrealistisch erscheinen, aber wenn man ein wenig in die Zukunft denkt, dann muss man sich schon die Frage stellen, ob es nicht über kurz oder lang eine Lösung geben muss. Denn der jetzige Zustand dauernder Querelen kann ja nicht ewig andauern.