WKW-Pisecky: Bei KIM-Verordnung Schuldendienstquote von 40 auf zumindest 50 Prozent anheben

Anfragen aus den Immobilien-Portalen an Makler belegen starken Rückgang des Interesses an Wohnungseigentum.

© prostooleh

Von einer markanten Veränderung bei den Nachfragen nach Mietwohnungen und Wohnungseigentum berichtet der Obmann der Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder, Michael Pisecky.

Die Zahlen, auf die sich Pisecky bezieht, stammen aus Anfragen aus den Immobilien-Portalen an Makler (gemessen von der Immobiliensoftware Justimmo). Demnach sind die Nachfragen nach Miete und Kauf in der Vergangenheit jahrelang parallel zueinander verlaufen. Miete hatte in Wien immer einen Anteil bei den Suchen von rund 60 bis 70 Prozent, Eigentum 30 bis 40 Prozent. Seit Sommer vergangenen Jahres läuft diese Entwicklung stark auseinander. Im ersten Quartal des heurigen Jahres suchen bereits 80 Prozent aller Anfragen Wohnungsmiete, nur mehr 20 Prozent Wohnungseigentum.

Diese Entwicklung wird auch durch die Zahlen aus den tatsächlichen Transaktionen von Immobilien belegt: Diese sind 2022 um 25 Prozent zurück gegangen, wobei dieser Rückgang überwiegend aus dem 2. Halbjahr resultiert. Das lässt für heuer, so Pisecky, auf einen noch eklatanteren Rückgang schließen. Das wird enorme Auswirkung haben auf Bau, Baustoffe, Baustoffhandel, Baustoffindustrie, Makler, Bauträger und vor allem auf das Staatsbudget. Auch dort werden sich, wie Pisecky warnt, die Einnahmeausfälle stark bemerkbar machen.

Pisecky nennt für diese Entwicklungen folgende Erklärungen:

  • steigende Inflation und hohe Energiekosten in der Folge des Kriegs in Europa
  • steigende Zinsen in Folge der viermaligen Leitzinserhöhung durch die EZB seit Juli 2022
  • hohes Preisniveau der Immobilien
  • KIM-Verordnung  

Wohnungseigentum ist die beste Altersvorsorge

Bei der KIM-Verordnung sieht Pisecky eine Möglichkeit rasch gegenzusteuern und wieder für mehr Nachfrage bei Wohnungseigentum zu sorgen. „Wohnungseigentum ist die beste Altersvorsorge. Zwar ist die Intention der KIM-Verordnung verständlich, aber sie ist zum schlechtesten Zeitpunkt gekommen und stark überzogen in den Regelungen.  Da werden auch die Erleichterungen, die mit 1. April in Kraft getreten sind – insbesondere die Berücksichtigung von Zwischenfinanzierungen - wenig ändern. Finanzierungen von Wohnungseigentum sind seit dem Inkrafttreten der KIM-Verordnung mit 1. August 2022 um zwei Drittel zurückgegangen. Maßgeblich helfen würde hier die Schuldendienstquote von derzeit 40 % auf zumindest 50 % anheben. In Deutschland liegt sie sogar bei 60 %“, verweist Pisecky auf die Usancen im  Nachbarstaat.

Wirtschaftskammer Wien, Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder

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  • Erschienen am:
    28.04.2023
  • um:
    09:00
  • Lesezeit:
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